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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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fchwerden über Concessionsentziehungen einzelner Blätter nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Bewilligung der Po sition selbst, und ich glaube, daß, wenn wir uns über diesen Ge genstand jetzt aussprechen, wir vielleicht später bei Berathüng der Beschwerden und derConcessionsfrageuns umso kürzer fas sen werden und können. Ich stimme dem Anträge, obwohl ich ihn unterstützt habe, jetzt nicht mehr bei, sondern werde mich dafür erklären, daß wir uns jetzt über den Gegenstand und die Position aussprechen. Abg. Joseph: Allerdings steht die Bewilligung der hier geforderten Summe in einem sehr nahen und wesentlichen Zu sammenhangs mit derBerathung, welche derKarnmer selbst über verschiedene Fragen der Presse und besonders über die Beschwer den bevorsteht, welche darüber erhoben worden sind, daß die Re gierung einen solchen Gebrauch von der Cenfur gemacht hat, wel cher begründeten Anlaß zu Klagen giebt. Es kann, wenn spater diese Berathüng stattgefunden hat, alsdann sehr leicht der eine oder andere Abgeordnete zu derUeberzeugung kommen, daß die Regierung nicht so viel Geld braucht, als sie fordert, daß man durch eine Verwilligung der Regierung nur Mittel giebt, die Presse zu bedrücken, Concessionen zu entziehen. Dann erst wird es sich zeigen, ob das Gesetz über die Presse überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist, und, wenn nicht, diese Position zu be willigen sei. Es kann dann rin Abgeordneter dahin kommen, die Forderung überhaupt zu verweigern. Dies ist jetzt viel we niger möglich, weil eine genaue Kenntniß der Verhältnisse des Gesetzes und jener Beschwerden ihm noch nicht so nahe steht und die Ueberzeugung über.'die Höhe der Summe insbesondere erst alsdann sich bilden wird, wenn die Beschwerden, welche die De putation zu begutachten hat, entschieden werden. Daß eine dop pelte Berichterstattung darüber an die Kammer gelangen wird, ist irrelevant; denn nach der Erklärung, welche vorhin abgegeben worden ist, soll die Berathüng über die Position, welche hier uns vorliegt, blos bis nach Erstattung des einen Berichts verschoben werden. In keinem Falle würde dadurch eine doppelte Bera- thung herbeigeführt werden, denn mit dem einen Berichte würde auch zugleich Beschluß über diese Position zu fassen sein; eine doppelteBerathung würde aber stattfinden, wenn auch jetzt schon beim Budjet auf die Sache selbst eingegangrn würde. Behauptet freilich der Staatsminister des Innern, daß überhaupt darüber ein Zweifel nicht obwalten könne, ob diese Summe verwilligt werde oder nicht, daß diese Summe von der Kammer nothwen- dig verwilligt werden müsse, so kann ich darin weiter nichts finden,als—- eine Verletzung des ständischen Bewil ligungsrechts. Abg. Rewitzer: Ich meinerseits kann mich nur für den Vorschlag des Herrn Secretairs Tzschucke erklären, weil damit Zeit gewonnen wird. Es wird jedenfalls Mehrere unter uns geben, welche die Position zu verweigern gedenken, entweder weil sie mit dem Gebrauche nicht einverstanden sind, der gegen wärtig mit dieser Position gemacht wird, oder aus einem andern Grunde, und es werden dieselben ohne Zweifel zugleich Gelegen heit nehmen, ihre Klagen und Wünsche über die gegenwärtigen Preßzustände aüszusprechen. Hierdurch werden aber auch meh rere derjenigen, welche sich für die Bewilligung dieser Position erklären wollen, veranlaßt werden, ihre Abstimmung mit diesem oder jenem Grunde zu motiviren. Jene Klagen und Wünsche werden aber alle wieder auftauchen, wenn derBericht der vierten Deputation zur Berathüng kommt. Wenn der Herr Abgeordnete v. Gablenz meinte, es könnte mit diesem Vorschläge nichts ge wonnen werden, weil die Deputation zwei derartige Berichte zu erstatten hätte und also eine doppelte Diskussion immer nicht zu vermeiden wäre, so must ich darauf bemerken, daß doch wenig stens die heutige Discussion wegfällt. Wenn der Herr Staats minister glaubt, daß die Gelder für das Bedürfniß der Beaufsich tigung der Presse unzweifelhaft bewilligt werden müssen, so will ich diese Ansicht zwar augenblicklich unbekämpft lassen, weil nur der Vorschlag des Herrn Secretairs Kschucke in Frage ist, muß aber erklären, daß ich mit dieser Ansicht nicht einverstanden bin. Wenn der Herr Staatsminister weiter meint, es komme nicht viel darauf an, in welcher Höhe das Postulat bewilligt werde, so bin ich hier noch weniger mit ihm einverstanden, weil es schon an sich gar nicht gleichgültig ist, ob man eine kleine, oder eine große Summe zu bewilligen hat. Es werden es also auch diejenigen, welche für das Postulat stimmen wollen, gerathener finden, die Berathüng über dasselbe auszusetzen, weil die Frage, wie viel zu bewilligen sei, sich besser wird entscheiden lassen, wenn wir die Beschwerde über dieidermalige Beaufsichtigung der Presse vor Augen haben. Abg. Metzler: Auch ich trete der Ansicht des geehrten Se cretairs Lzschucke bei. Wenn wir etwas verwilligen sollen, so müssen wir uns zuvörderst überzeugen, ob sich die zu verwittigende Ausgabe rechtfertigen läßt und in welcher Höhe sie sich rechtfertigen läßt. Diesfalls ein Urtheil uns zu bilden, werden wir haupt sächlich bei dem Vortrage des angekündigte» Berichts Gelegen heit haben. Wir werden sehen, ob die Censur ihre Pflicht er füllt hat, ob sie die ihr gestellte Aufgabe, den Druck gemrinschäd- licher Schriften zu verhüten, erfüllt hat. Man sollte allerdings noch daran zweifeln, da durch die neulich vorgekommenen vielen Consiscationen von Zeitschriften der Glaube verbreitet werden kann, als habe die Censur ihre Aufgabe nicht erfüllt. Es ist im Interesse beider Theile, darüber ein bestimmtesUrtheil sich zuvor zu bilden, und bis das nicht geschehen ist, kann ich meinestheils für die Censur nichts bewilligen. Abg. v. Platz'mann: Als der geehrte Secretair Lzschucke seinen Antrag zu motiviren anfing, glaubte ich allerdings, daß er nur dahin gerichtet sein werde, die Debatte über die Presse im Allgemeinen für jetzt auszusetzen, damit längere oder kürzere Aeußerungen erspart würden, bis der Bericht erschiene. Ich habe allerdings nicht geglaubt, daß der Bewilligungspunkt mit in dem Anträge begriffen sein solle. In diesem Sinne habe ich den Antrag unterstützt, werde ihm aber, da er noch weiter geht,
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