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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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votant aufgetreten sein und gegen diePofltion gestimmt haben, aus dem sehr einfachen Grunde, weil, wenn die Beschwerde von der Kammer begründet gefunden werde, daraus hervor geht, daß die Kammer der Ansicht ist, daß die Censur- und Preß» angelegenhciten nicht gesetzmäßig, nicht in der bei Berathung des Gesetzes ausgesprochenen Lendenz verwaltet werden. Wird aber von einer Behörde ein Institut nicht gesetzmäßig verwal tet, so verweigere ich meinerseits die Mittel dazu, damit die Regierung genöthigt werde, eine andere Verwaltung eintreten zu lassen. Also in so fern finde ich den Antrag nicht ohne Grund im Zusammenhänge mit der Verwilligung. Es ist zwar eingewendet worden, es beruhe die Position auf dem Ge setze von 1844. Das ist hinlänglich im Deputationsgutachtcn anerkannt worden. Allein wenn das Gesetz ganz gegen die Ansicht der Stände ausgeführt würde, was allerdings noch zu untersuchen ist, so glaube ich, sind die Stände berechtigt, da das geschieht und wenn von der Verwaltung nicht zu erwar ten ist, daß sie es anders machen werde, die Verwilligung zu verweigern. Ich meinerseits würde es thun, und in so fern stimme ich dem Anträge bei. Hauptsächlich hat er aber den Nutzen, daß eine doppelte Diskussion vermieden wird. Der Abgeordnete Sachße hat zwar gesagt, es wäre schon darüber discutirt worden; aber über die Sache selbst, über die Preßan- gelegenheiten ist bis jetzt noch nicht discutirt worden, sondern nur über den Antrag. Gegen den Vorschlag d es Abgeordne ten v. d. Planitz, daß man die Berathung Vorbehalten möge, aber die Bewilligung ausspreche, muß ich mich im Interesse des ständischen Bewilligungsrechts erklären. Ich sollte glauben, die Sache wäre so weit besprochen worden, daß die Abstim mung sofort das Schicksal des Lzschucke'schenAntrags entschei den könnte. Man könnte dadurch den Vorthcil erreichen, daß nunmehr eine weitere Debatte über den Antrag selbst vermie den würde. Dies ist der Vorschlag, den ich der Kammer zu machen habe. Staatsminister v. Falkenstein: Ich erlaube mir zur Berichtigung etwas bemerken zu dürfen. Wenn der Herr Referent sagte, es wäre allerdings ein Zusammenhang zwischen dem Berichte der Beschwerde und der Position aus demGrunde, weil andererseits dann, wenn die Beschwerde begründet wäre, man annehmen müßte, das Ministerium führe die Aufsicht über die Presse nicht nach Maaßgabe des Gesetzes, und man dann gegen die Bewilligung stimmen müßte, so beruht das doch auf einem Schluffe, der nicht ganz richtig sein dürfte. Denn so viel ist richtig, daß die Maaßregeln rücksichtlich der Censur und Presse durch das Gesetz getroffen sind. Hätte das Ministerium (cs ist das der Fall, den ich schon vorhin als mög. lich voraussetzte) wirklich gegen die Ansicht der Ständeversamm lung, wie sie im Gesetze niedergelegt ist, die Presse beaufsich tigt, sollte denn nun daraus wirklich folgen, daß man über haupt nicht dasjenige bewilligen müsse, waö eben, wenn nach Maaßgabe des Gesetzes die Ausführung erfolgte, nothwendig ist? Ich sollte meinen, der fragliche Bericht könnte bloS zur Erörterung der Beschwerde führen, zu etwas Weiterm aber ge wiß nicht, am wenigsten zu dem Resultate, das der Herr Re ferent zu ziehen versuchte. Abg. Clauß: Meine Herren, eine dermalige Standever- sammlung ist nicht die Fortsetzung der vorangegangenen, weder in Beschlüssen, noch in Bewilligungen; das ist in diesem Saale wiederholt gesagt worden. Hat sich jedoch ein guter Rath be reits früher bewährt, so glaube ich, ist es gut gethan, sich weiter daran zu halten. Ein guter Rath ist aber der Antrag in Frage: er gilt der Ersparniß an Zeit. Dieselbe Position ist nicht letztes- mal, doch bei zwei frühem Ständeversammlungen, ebenfalls im Hinblick auf einen darauf bezüglichen nochzu verhandelnden Ge genstand bei der Bewilligung ausgesetzt worden. Um so schnel ler habe ich mich gewinnen lassen zu der Ueberzeugung, daß der Antrag des Herrn Secretairs Tzschucke zur Annahme sich em pfehle. Es thut mir leid, daß man diesen guten Rath etwas spät zu seiner Wirkung kommen läßt; ich werde aber, wenn auch daS Mittel verzögert administrirt wird, für die Remedur sofort stim men, wenn der Herr Präsident die Frage auf den Antrag stellen will. Staatsminister ».Falken st ein: Ich habe auf das, was der geehrte Abgeordnete Clauß bemerkte, nur zu erwidern, daß es mir nicht bekannt ist, ob das früher geschehen ist, gewiß aber ist es, daß die frühern Verhältnisse ganz anders waren, da wir damals das Gesetz noch nicht hatten. Abg. Heuberer: Ich hatte vorhin gewissermaassen meine heutige Abstimmung von dem zu hoffenden Berichte, der mich eines Bessern belehren sollte, abhängig gemacht, worauf der Herr Staatsminister darauf hinwies, daß die erwähntem Be richte zu Grunde liegenden Beschwerden mit der heutigen Frage wohl in kcinemZusammenhange stehen dürsten. Indessen muß ich doch behaupten, daß diese Angelegenheiten wohl in einem Zu sammenhänge stehen, und daß mich dieselben Gründe geleitet haben, welche der Herr Referent angeführt hat; denn es kommt eben darauf an, wie die Presse beaufsichtigt wird. Es unterliegt keinem Zweifel, wenn einmal die Censur etwas gelten, wenn sie nicht ein bloßes Spiel sein soll, so dürfen die Schriften, welche die Censur passirt haben, nicht auf alle mögliche Weise von Sei ten der Staatsregierung unterdrückt, nach Gefallen stehen ge lassen oder getödtet werden. Es muß die Censur wenigstens eine formelle Wahrheit in sofern sei», daß eben die Staats regierung die Schriften,welche dieCensurpassirthaben,unan getastet zu lassen hat, wenn nicht ganz bedeutende und überwie gende Gründe es sind, die hinsichtlich des Inhalts solcher Schrif ten Maaßregeln von Seiten der Staatsregierung rechtfertigen, die eine spätere Unterdrückung derselben zur Folge haben. DaS also, wie überhaupt der Grundsatz gehandhabt wird, war der lei tende Grundsatz, welcher mich dem Anträge des Herrn SecretairS Kzschucke beistimmen hieß in der Hoffnung, in dem eben verhei ßenen Berichte darüber Aufschluß zu erhalten.
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