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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Abg. Georgi: Ich bin zwar der Ansicht, meine Herren, daß das Resultat dcrDerathung über die Preßbefchwerde kein anderes in Beziehung auf die vorliegendePosition sein wird, als daß wir sie werden bewilligen müssen; allein ich finde denn doch das Gefühl eines großen Theiles der Kammer, daß sie eine Be willigung für die Presse nicht eher aussprechen will, als bis sie sich über die Preßbeschwerde näher ausgesprochen hat, so natür lich, daß ich ebenfalls für den Antrag des geehrten Secretairs Tzschucke stimmen werde, und um so mehr, als ja selbst von der Staatsregierung erklärt worden ist, daß ein wesentliches Beden ken dagegen nicht vorliege. Ich habe aber auch noch den Grund, daß die Preßbeschwerden, als nicht auf Regierungsvorlagen be ruhend, ja möglicherweise in der Ständeversammlung gar nicht zur Berathung kommen konnten, daß sie aber dazu kommen müs sen , wenn die Bewilligung der Position selbst bis dahin ausge setzt wird. Schon in dieser Beziehung habe ich den Wunsch, daß die Position einstweilen ausgesetzt werde, erkläre aber zu gleich, daß ich seiner Zeit für die Position stimmen werde. Stellv. Abg. Becker: Ich hatte ursprünglich um das Wort gebeten, bin aber darum gekommen, ich weiß nicht wie. Es ist jetzt sehr wenig über den besondern Vorschlag deS Herrn Secre- tairs Kzschucke und sehr viel über die Sache selbst gesprochen worden. Ich erlaube mir daher auch darüber Einiges zu sagen. Präsident Braun: Es ist daS keineswegs der Fall. Die Discussion beschränkt sich blos auf den Antrag, welchen der Herr Secretair Lzschucke gestellt hat, und wenn der Abgeordnete Heu- berer bei seiner letzten Aeußerung etwas in das Materielle hin übergestreift ist, so that er es blos deshalb, um die Ansicht, die er zuerst ausgesprochen hatte, zu motiviren, keineswegs aber, um über den Gegenstand selbst und ausführlich zu sprechen. Der Abgeordnete Becker hatte sich bloö, so viel ich mich erinnere, das Wort erbeten, um über die vorliegendePosition selbst zu sprechen. Die Diskussion hat sich aber blos auf den Lzschucke'schen Antrag beschränkt, und um darüber zu sprechen, hat sich der Herr Abge ordnete nicht angemeldet. Stellv. Abg. Becker: Wenn das der Fall wäre, so hätte man uns nicht sagen sollen, wir müßten bewilligen; aber das ist vom Ministertische aus geschehen und dem will ich wider sprechen. Das geht zurück auf die Lheoriefrage, das stellt das Recht der Stände in Frage, ob wir überhaupt bewilligen können, wenn namentlich das Gesetz vorher etwas bestimmt hat, ob wir das Recht haben, die Mittel zur Ausführung der Gesetze zu ver weigern. Ich mcinestheils hatte unser Recht, zu verweigern, für unbedingt und natürlich auf Grund der Verfassungsurkunde. IVO der Verfassungsurkunde heißt es: „Nach pflichtmäßiger genauen Prüfung der gedachten Berechnungen, Uebersichten und Unterlagen, haben die Stände über den darnach aufzubringen den Bedarf ihre Erklärung an den König gelangen zu lassen. Insofern sie hierbei auf Verminderung der verlangten Sum men antragen, muß dieses unter bestimmter und ausführlicher Nachweisung der Gründe dazu, sowie der Gegenstände, bei welchen, und der Art und Weise, wie ohne Hintansetzung des Staatszwecks Ersparnisse gemacht werden können, geschehen." Das ist ein rein ständisches Recht, und ich spreche blos darüber, weil ich mir dasRecht verwahren und für die Kammer vindiciren will, gegen eine Position zu stimmen. Es muß den Ständen allemal freistehen, eine Bewilligung abzuschlagen. Ich hatte die Stände für ganz frei und an gar keine Norm gebunden. Es ist auch in dem Paragraphen der Verfassungsurkunde keine Norm angegeben, als am Schlüsse die, daß der Staatszweck nicht hintangesetzt werden soll. Daß wir den Staatszweck nicht hintanfctzen, wenn wir die vorliegende Bewilligung abwerfen, scheint mir ganz in der Ordnung zu sein. Wir haben bisher Alles bewilligt, es sind alle Positionen durchgegangen, wir haben alle Departements so reichlich ausgestattet, daß es uns wohl er laubt sein darf, eine Position von 3500 Khlr. abzuwerfen. Ich sehe nicht ein, warum man uns dazu nöthigen will, es müßte denn auf Grund des §. 89 der Verfassungsurkunde geschehen, wo es heißt: daß die zur Ausführung der Bundesbeschlüsse er weislich erforderlichen Mittel aufgebracht werden müssen, ohne daß dies von den Ständen gehindert werden könnte. Es heißt also nicht, wir müßten bewilligen, was der Bundestag braucht, sondern es heißt blos, es könne die Ausführung der Bundesbeschlüsse durch die ermangelnde Zustimmung der Stände nicht gehindert werden. Es ist also schon vorausgesetzt, daß die Stände ihre Zustimmung nicht geben, daß sie ihre Zustimmung versagen können, wenn der Bundestag Ausgaben von denselben verlangt. Ich bitte nur, wenn man mir sagt, wir müßten be willigen, mir dann auch den Paragraphen der Berfassungsur- künde nachzuweisen, worin es heißt, wir müßten bewilligen, was der Bundestag bestimmt, was zur Ausführung der Gesetze ver langt wird. Ich glaube, es steht Jedem frei, auf Abänderung der Gesetze anzutragen, sei dies nun durch Verweigerung der Mittel zur Ausführung, oder bei der Budjetberathung, oder im Wege ständischen Antrags. Kurz, ich komme darauf zurück, daß die Kammer das Recht haben muß, jede Position des BudjetS abzuwerfen, und werde daher die gegenwärtigen 3500 Thlr. un bedingt verweigern. Staatsminister v.Nostitz-Wallwitz:Der Regierungist es weder heute, noch je eingefallen, der geehrten Kammer vorzu- schreiben, sie müsse bewilligen. Es wird ihr auch nie einfallen, und wenn der geehrte Abgeordnete noch länger das Vergnügen haben wird, in unserer Mitte zu verweilen, so wird er sich über zeugen, daß dies nie geschehen kann, nie geschehen wird und nie geschehen darf. Secretair Lzschucke: Zur Rechtfertigung deS Abgeordne ten Becker muß ich mir eine Bemerkung erlauben. Ich habe allerdings in meinen Niederschriften bemerkt, daß der Herr Staatsminister des Innern erklärt hat, eS müßte die Position bewilligt werden, und glaube, daß ich das richtig bemerkt habe, indem von mehrer» Abgeordneten auch schon diese Aeußerung widerlegt worden ist.
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