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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Staatsminister v. Falkenstein: Es ist vollkommen ge gründet, was der Secretair Tzschucke gesagt hat, indem meine Meinung auch in diesemAugenblicke und unbeschadet dessen, was von Seiten des Herrn Kriegsministers geäußert worden ist, voll kommen feststeht, daßzdie geehrte Ständeversammlung nach den vorliegenden Verhältnissen die Position bewilligen muß, weil sie selbst wollen muß, daß dasjenige, was mit ihrer Zustimmung fest gestellt worden ist, auch zur Ausführung komme; wie viel bewil ligt werde, das Weine ganz andere Frage. An und für sich liegt es aber in der Sache, daß die geehrte Ständeversammlung, wenn sie einem Gesetze ihre Zustimmung giebt, was zur Ausführung kommen soll, sie auch die Mittel zu verwilligen, sich für verpflich tet achten muß. So allein konnten meine Worte verstanden werden. Etwas Anderes ist es, wenn die Regierung behauptet hatte, das Recht zu haben, die Ständeversammlung zu zwingen; etwas ganz Anderes ist das, was i ch gesagt habe. Abg. Oberländer: Ich habe mich für denTzschucke'schen Antrag lediglich im Interesse des Ministeriums erklärt; denn das steht fest, daß die Art und Weise, wie die Preßpolizei seit dem vo rigen Landtage vom Ministerium verwaltet worden ist, von der Kammer einer Critik unterworfen werden muß. Nun würde der Kade! zweimal, kommen, einmal hier beim Budjet, und das andere Mal bei der Verhandlung über die Beschwerden. Es ist also im Interesse des Ministeriums, die Sache mit einem Male abzumachen. Man mag es mir daher glauben oder nicht, ich habe aber an meinem Theils von dem Anträge weiter keinen be- sondern Erfolg erwartet, sondern mich lediglich deshalb dafür erklärt, um die einmal nicht zu umgehende Critik dieses Verwal- tungszweiges nicht zweimal in die Kammer zu bringen. Ich werde nicht schweigen, oder gar loben, wo ich an meinem Lheile Grund zum Tadel finde; aber ich werde diese Gelegenheiten auch nicht zu vervielfältigen suchen. Was aber die jetzt aufgetauchte Frage anlangt, ob man die Position für Preßpolizei auch verwei gern könne, so muß ich mich unbedingt dafür erklären, daß wir das können. Wenn die Regierung in irgend einem Zweige der Staatsverwaltung ein Verfahren beobachtete, wodurch die Frei heit der constitutionellen Entwickelung gehemmt wird, dann werde ich mir nie ein Gewissen daraus machen, die betreffende Position zu verweigern. Dazu giebt mir die Verfassung eben so das Recht, wie es mir mein Gewissen zur Pflicht machte Man braucht übrigens nicht zu befürchten, daß die Staatsverwaltung bei einem solchen nicht verwilligten Posten etwa stille stehen blei ben würde, wie der Abgeordnete v. d. Planitz meinte. ^Präsident Braun: Wenn Niemand weiter das Wort be gehrt, so kann ich die Debatte für geschlossen ansehen. Abg. v. Schaffrath: Gegen Yen Antrag des Abgeordne ten Klien auf Trennung der Frage über den Tzfchucke'schen An trag oder auf dessen Theilung in zwei Theile, von denen der eine auf Aussetzung nur der Berathung bis nach der Bewilligung .der Position, -er andere auf Aussetzung auch dieser gerichtet wäre, Muß ich mich unbedingt erklären. Etwas bewilligen, ohne vor her über die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgabe sich auszusprechen, zu belehren und zu verständigen, ist an sich schon unerhört. Die Verschiebung der Berathung über die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit bis nach der Bewilligung ist aber auch verfassungswidrig. Nach Z. IVO der Verfassungs urkunds sollen wir pflichtmäßig und genau prüfen und darüber discutiren, ob etwas zuzverwilligen sei, natürlich vorher, nicht nachher. Ohne vorherige Diskussion würde Mancher—und ich selbst vielleicht — einer „einseitigen Grundlage bei seiner Ab stimmung" folgen. Wird nicht discutirt, kommt man mit einer „einseitigen" Meinung in die Kammer, so wird diese nicht be richtigt. Dazu ist die Diskussion, damit man von seiner „Ein seitigkeit" geheilt werde. Ich bin auch mit dem „einseitigen" Entschlüsse in die Kammer gekommen, gegen die Position zu stimmen; es wäre aber doch möglich, daß ich durch eine Diskus sion überzeugt würde, daß ich nicht dagegen stimmen könnte. Abg. Klien: Es hat Zeder seine Abstimmung frei. Der geehrte Abgeordnete hat seine frei und ich habe auch meine frei. Ich Habs auf Trennung der Fragen angetragen, weil ich sonst mich in der Verlegenheit befinden würde, gegen den ganzen An trag zu stimmen; denn ich habe die Ueberzeugung, daß die Posi tion bewilligt werden muß in dem Sinne, den der Herr Staats minister dem „Müssen" untergelegt hat- Abg. Popps: Als Mitglied der Finanzdeputation wünschte iH zu erklären, daß ich mich der Ansicht meines geehr ten Herrn Nachbars, und der des Herrn Referenten anfchließe, da ich nicht einfehen kann, warum man so großes Bedenken trägt, diese Position auszusetzen, was ja oft vorkommt und auf jeden Fall auch hier ganz ungefährlich ist. Es ist das Aussetzen der Bewilligung gewiß gut, und ich kann nach meiner Ueberzeugung nur dazu rathen, da auch für die Staatsregierung keine Verle genheit daraus hervorgehen wird. Sie wird die Censur inzwi schen fortbestehen lassen, wie sie es bisher für nöthig hielt. Ich kann deshalb auch auf die Bedenken, welche der Abgeordnete v. d. Planitz angeführt hat, kein Gewicht legen, so sehr ich -essen Meinung sonst schätze. Präsident Braun: Der Abgeordnete Klien hat auf Tren nung der Frage angetragen. Ich kann und glaube dies nicht aus eigner Machtvollkommenheit vornehmenzukönnrn, und zwar aus einem Grunde, den ich schon vorher der Kammer mitzuthei- len mir erlaubt habe. Deshalb werde ich diesen Antrag als einen gewöhnlichen Antrag, der der Unterstützung bedarf, behan deln und dem Urtheile der Kammer unterwerfen. Der Abgeord nete wünscht, -aß der Punkt: ob die Berathung ausgesetzt wer densoll, als erste Frage vorgelegt, und dann der Punkt: ob die Beschlußfassung über die Position bis zu dem Zeitpunkte, der vorhin angegeben worden ist, ausgesetzt werden solle, als zweite Frage gestellt werden soll. Ich frage daher die Kammer: ob sie den Antrag des Abgeordneten Klien auf Trennung der Frage unterstützen will? — Wird nicht unterstützt.
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