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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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dadurch eingetreten ist, daß das den Dresdner Bogen-und Schei benschützen ausgesetzte Naturaletat an 1 Faß Wein und 2 Stück Wild für jede dieser Schützengesellschaften zu dem jetzt gewöhn lichen geringem Preise angesetzt, außerdem aber eine Verände rung nicht eingetreten ist, so hat die Deputation Weiteres nicht zu erwähnen gehabt und rathet der Kammer an, die unter Position 24 g. postulirten 2,854 Thlr. 20 Ngr. 7 Pf. zu bewilligen. Abg. Müller (aus Taura): Ich wollte mir die Anfrage an den Herrn Referenten erlauben, ob man damals bei Bera tung dieses Gegenstandes in der Deputation nicht darauf ge kommen sein sollte, daß dieses Faß Wein und diese zwei Stück Wild abgelöst würden, damit sie endlich von dieser Position entfernt würden. Ich glaube, da wir das Ablösungsgesetz vorliegen haben, konnte die Sache leicht dahin gedeihen. Einen besondern Antrag werde ich deshalb nicht stellen. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Es ist dies nicht zur Sprache gekommen; wenn jedoch der geehrte Ab geordnete einen Antrag darauf stellt, wird Gelegenheit gegeben sein, die Sache weiter zu besprechen. Präsident Braun: Wenn Niemand^ das Wort begehrt, so kann ich die Kammer fragen: Genehmigt sie Position 24 Z. im Betrage von 2854 Thlr. 20 Ngr. 7 Pf.? — fEin stim mig 3a. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Position 25. Beiträge an Privatanstalten für allgemeine Landeszwecke 5,120 Thlr. 25 Ngr.— Auf die Finanzperiode 18ßß wurden hierzu 4,920 Thlr. 25 Ngr.— bewilligt, es werden daher jetzt 200 Thlr. und zwar zur Privatheilanstalt für Blinde in Dresden, indem die derselben früher aus Staatsmitteln gewährte Unterstützung von 500 Thlr. auf 700 Thlr. erhöht worden ist, mehr gefordert. Zur Begründung dieser Erhöhung ist von der hohen Staatsregierung Folgendes mitgetheitt worden. Der Ausschuß des in Dresden bestehenden Augenkranken-, Heil- und Unterstützungsvereins habe um angemessene Erhöhung, wo mög lich Verdoppelung der aus Staatsmitteln demselben bisher ge währten Unterstützung nachgesucht und dabei nachgewiesen, daß die regelmäßigen Einnahmen des Vereins dem sich von Jahr zu Jahr vermehrenden Andrange hülfesuchender, unbemittelter Augenkranken nicht mehr gewachsen sei, weshalb im vergangenen Jahre die Annahme auswärtiger Kranken in Wohnung, Bekö stigung und Pflege für die Dauer mehrerer Monate habe sistirt werden müssen. Da nun dieser Verein am letzten Landtage sich mit einem ähnlichen Gesuche an die Ständeversammlung wendete, die De putation aber deshalb Bedenken trug, dasselbe zu bevorworten, weil sie eine erhöhte Bewilligung ohne Vorlage eines entspre chenden Postulats der hohen Staatsregiemng nicht für rathsam erachtete, die wohlthätige Wirksamkeit des Vereins aber von den Standen wiederholt anerkannt worden ist, und dieselbe sich nicht blos auf Angehörige von Dresden, sondern aus Auswärtige eben falls erstreckt, so hat die Deputation ihre Bevorwortung der vor geschlagenen Erhöhung nicht versagen können. Die übrigen Beiträge, wie sie Bl. 1640 Bd. II. der Land tagsmittheilungen 18M, II. Kammer verzeichnet worden, sind unverändert geblieben. Die geehrte Kammer würde demnach, wie ihr die zweite Deputation vorschlägt, 5,120 Thlr. 25 Ngr. — für Position 25 zu bewilligen haben. Der Deputation scheint hier zugleich der geeignete Ort zu sein, auf die vielen in den Gemeinden der verschiedenen Landes- theile häufig ohne die gehörige Pflege und Aufsicht lebenden Blödsinnigen hinzuweisen. In diesen Unglücklichen erscheint nur allzu oft der Pauperismus in der betrübendsten Gestalt, selten sind die Gemeinden im Stande, für diese der Unterstützung so sehr bedürftigen Kranken auf eine zureichende Weise zu sorgen, oft wird gar nicht erst der Versuch gemacht, sie durch ein geregel tes Heilverfahren von ihrer Krankheit zu befreien. Die Depu tation erachtete es daher für ihre Pflicht, mit dem Herrn Mini ster des Innern hierüber Rücksprache zu nehmen, ob und in wie weit der Staat vermittelnd und helfend hierbei eingreifen solle und könne. Ist nun hierbei die Rücksicht, daß der Staatskasse für Communalzwecke zu große Opfer nicht aufzulegen sind, nicht außer Augen zn lassen, so wie die Schwierigkeit selbst, einen all- mälige Abhülfe anbahnenden Weg einzuschlagen, nicht zu ver kennen, so dürfte es doch bei der vom Herrn Staatsminister ge zeigten Bereitwilligkeit, die zu Gebote stehenden Mittel schon jetzt zu einem Heilversuche einiger blödsinnigen Kinder in einer Landesanstalt mit anzuwen,den, angemessen sein, die hohe Staats regierung zu ersuchen: Dieselbe möge erwägen, ob und auf welche Weise der Staat für Heilung, Verpflegung und Beaufsichtigung der Blödsinnigen im Lande Hülfe gewähren könne? Abg. Ziegler: Ich bin der geehrten Deputation recht dankbar dafür, daß sie die Versorgung und Heilung der Blöd sinnigen zum Gegenstände eines Gesuchs an die hohe Staats regierung gemacht hat; es ist dadurch auf eine wahre Lücke in unfern übrigens so guten Versorgungs- und WohtthätigkeitS- anstalten aufmerksam gemacht worden, und ich freue mich sehr, daß dieselbe von der hohen Staatsregierung anerkannt nnd von derselben auch bereits Bereitwilligkeit zur Abhülfe gezeigt worden ist. Es ist unglaublich, in welchem Grade die Blöd sinnigen manchmal nicht nur ihre Familien, sondern auch die ganze Gemeinde belästigen. Die Angehörigen derselben sind ost so arm, daß es ihnen unmöglich ist, sie zu beaufsichtigen, und deswegen laufen diese Bedauernswerthen oft ohne alle Aufsicht herum und erschrecken Andere nicht selten durch un- vermuthetes Eindringen in die Wohnungen, durch plötzliches Hervorspringen aus Verstecken unter dem Ausstößen von un- articulirten Tönen dergestalt, daß, namentlich bei Frauen, für die Gesundheit die unheilvollsten Folgen davon eintreten können. Secretair Tzschucke: Ich kann mich nur in dem Sinne, wie es von dem geehrten Abgeordneten vor mir geschehen ist, aussprechen. Ich halte dafür, daß es eine Verpflichtung des Staates ist, den Gemeinden Gelegenheit zu geben, daß dieje nigen, welche an Blödsinn leiden, auf irgend eine Art unter-
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