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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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gen, versuchsweise, weil sich von einem bestimmten Resul tate noöh nicht mit Bestimmtheit sprechen läßt, in die Hubertus burger Anstatt eine geringe Anzghl Individuen aufzunehmen, und mit diesen einen Versuch zu machen, ob es möglich sei, durch geistige und körperliche Pflege wenigstens etwas zupVer besserung des Zustands blödsinniger Kinder beizutragen. Es ist das vor der Hand ohne eine neue Position im Budset.da durch möglich geworden, weil in Folge der Einrichtung des Krankenhauses in Zwickau sich der Zudrang in Hubertusburg etwas gemindert hat, und es möglich geworden ist, für jetzt so viel Räumlichkeit zu erlangen, um einen solchen Versuch ma chen zu können. Was er für einen Erfolg haben wird, wird sich zeigen- Ich habe es für meine Pflicht gehalten, die Kam mer davon in Kennmiß zu setzen, um zu zeigen, daß es in der Absicht des Ministeriums liegt, Alles, was in seinen Kräften steht, für diese Angelegenheit zu thun. Abg. Sachßer Der Ausdruck des Antrags: „Die hohe Staatsregierung möge erwägen, ob und auf welche Weise der Staat für Heizung, Verpflegung und Beaufsichtigung der Blöd sinnigen im Lande Hülfe gewähren könne", ist allerdings so all gemein, daß man wohl annehmen könnte, es sollten sämmtliche Blödsinnige des Landes Aufnahme in der Anstalt finden. Allein die Deputation ging wenigstens von der Ansicht aus, daß auf die Heilung der jungem Blödsinnigen besonders Rücksicht zu nehmen sei. Nach der der Deputation bekannt gewordenen Zahl der in einem Landestheile sich befindenden Blödsinnigen kann man wohl anmhmen, daß die Summe der Blödsinnigen in Sachsen sich weit über 1000 Seelen belaufe. Das würde, wenn man nur die Hälfte dahon, die in einem höher» Grade Blödsinnigen in sine solche Anstalt aufnehmen wollte, einen Aufwand von wohl 50-^60,000 Thlr. verursachen. Unter diesen Umständen scheint es hinreichend, wenn von der hohen Stsatsregierung in Erwägung gezogen wird, welche Veranstaltungen, wie der Herr Staatsminister schon äußerte, zur Heilung von jungen Blödsin nigen zu treffen, und ob die im höchsten Grade Blödsinnigen, die selbst oft der Gemeinde Gefahr bringen, in eins Anstatt aufzu nehmen ssrsn. Im Allgemeinen aber aufgefaßt unh durchgeführt, würde ein solcher Antrag dis Staatskasse auf eine ungenreine Weise belästigen. Abg. O e h m e: Ich wollte mich ebenfalls für die Ansicht der hohen Staatsregierung aussprrchen und den Wunsch zu erkennen geben, daß map es hauptsächlich aufKinder ausdehnte,Heilversuche vorzunehmen, und namentlich bei vater-und mutterlosen Waisen. Ich sollte doch wohl glauben, daß, wenn man sich für verpflichtet hält, für gesundeWaisen zu sorgen, man es für eine weit größere Pflicht halten sollte, sich auch der blödsinnigen Waisen anzuneh men, da es gewiß weit schwieriger ist, ein dergleichen Kind bei Privatleuten unterzubringen, als ein an Geist und Körper ge sundes. Ich bin selbst in dem Fälle, in meiner Gemeinde ein solches elternloses Kind zu haben, welches bereits im zehnten Jahre steht, und da die Blödsinnigkeit nicht so bedeutend ist, so Lin ich fest überzeugt, daß, wenn dieses Kind in eine Heilanstalt gebracht werden könnte, noch ein ganz brauchbarer Mensch aus ihm werden würde. Ich habe mich auch darum bemüht und würden wir die Kosten gern daran gewendet haben , allein es ist keine dergleichen Anstalt vorhanden und demnach muß dasselbe seinem Schicksale überlassen bleiben. Ich glaube sicherlich, daß, wenn man eine Anstalt für blödsinnige Kinder errichtete, es spä ter um so weniger erwachsene Blödsinnige geben und das darauf verwendete Capital sich reichlich verzinsen würde. Ich bitte daher nochmals, hauptsächlich auf elternlose Kinder Bedacht zu nehmen, daß sie in einer Anstalt untergebracht werden können. > Abg. Metzler: Der Staat hat die Verpflichtung, in den Fällen, wo die Krankheit derjenigen, welche an einer Seelen störung leiden, sich auf eine für ihre Nebenmenschen gefährliche Weise äußert, für ihre Unterbringung in einer Heil- oder Ver sorgungsanstatt zu sorgen. Fällt aber dieses Criterium weg, so kann ich den Staat nicht für berechtigt und verpflichtet hatten, einzuschreiten; denn er würde dann das in Bezug auf die Versor gung blödsinniger Armen bestehende Communalprincip entweder altenren, oder, wenn die Blödsinnigen oder ihre Familien Ver mögen haben, in deren Rechte eingreifen. Man muß dem Staate nicht zu viel aufbürden, sondern immer berücksichtigen, daß hier zunächst die Communen einzutreten haben. Ich kann daher dem Anträge der Deputation in der Weise, wie er gefaßt ist, nicht bei treten, will aber wünschen, daß vielleicht ein Versuch gemacht wird, die blödsinnigen Kinder behufs ihrer Herstellung in eine Anstalt aufzunehmen. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Sonst würde der Herr Referent das Wort haben. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): In Bezug auf die Einwendung des Abgeordneten Metzler glaube ich bemer ken zu müssen, daß der Antrag so allgemein gefaßt ist, daß wohl kein Bedenken vorliegt, ihm beizutreten. Der Gegen stand soll -er hohen Stsatsregierung nur zur Erwägung an» heimgsgeben werden. Was die Erweiterung des Antrags an langt, so ist wenigstens in der Deputation nicht zur Sprache gekommen, daß dergleichen Individuen, von denen der Abge ordnete sprach, häufig im Lande vorkommen, und die Depu tation konnte auch nicht bsurcheilen, ob der Veitstanz eine ähn liche Krankheit sei. Ich glaube, daß die Erweiterung des Antrags unbedenklich ist, da der hohen Staatsregierung Ver anlassung gegeben wird, darüber genaue Erörterungen anzu stellen, und schon das muß der Kammer wünschenswerth sein. Was die Blödsinnigen anlangt, so lebt allerdings eine große Menge solcher Unglücklichen ohne Pflege in den Communen, und die Deputation richtete hauptsächlich auf sie ihr Augen merk, damit ihnen zu Hülfe gekommen würde. Ich sollte glauben, daß dem Anträge, so wie ihn die Deputation gestellt hat, beigestimmt werden könnte, da sie selbst die Bedenken auf gestellt hat, welche einer vollständigen Versorgung Blödsinni ger von Seiten des Staats mtgegenstehen. Präsident Braun: Will die Kammer dem Vorschläge ihrer Deputation gemäß die in Position 25 geforderten 5120 Lhlr. 25Ngr. bewilligen? — Einstimmig Ja.
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