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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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ten auf das Gewerbswesen gestatten, für die inländischen Strafarbeitshauser benutzen. Die hohe Staatsregierung hat hierauf, wie sie in einer be sonder» Schrift mitgetheilt hat, einen hiesigen Beamten nach Berlin und Spandau abgesendet, um die erforderlichen Verglei chungen anzustellen, und läßt sich über die angestellten Erörte rungen folgendermaaßen im Wesentlichen aus: Es lägen zwei Fragen zur Beantwortung vor: s. Ob und in wie weit die hiesige Bcrechnungsweise der Ar beitserträge mit den preußischen übereinstimme und aus deren Verschiedenheit oder aus den besondernVerhältnissen der beider seitigen Anstalten die zu bewirkende Differenz zu erklären sei? t>. Ob und welche zur hiesigen Nachahmung geeignete dortige Einrichtungen daran Antheil hätten? sä 8. In ersterer Beziehung hat sich nun ergeben, daß der von der Spandauer Anstalt angegebene Arbeitsertrag nicht völlig nach hiesiger Weise berechnet wird, indem noch Einiges, nament lich Aufwand für Unterhaltung und Reparatur des Arbeits- geräthes von demselben abgezogen werden müsse, um ihn mit dem hiesigen zu vergleichen. Zweitens sei mit dem hiesigen Zuchthause die weibliche Cor- rectionsanstalt verbunden, und ein großer Theil der Detinirten nicht zu den einträglichen Arbeiten zu verwenden. Wahrend nämlich in Spandau zur Zeit der Berechnung unter 792 Sträf lingen sich nur 72 weibliche befunden, habe Waldheim unter 660 Detinirten 286 Weiber und unter diesen 97 Correctionärin- nen gehabt. Drittens müsse schon die geringere Zahl der Arbeitenden in der WaldHeimer Anstalt diese rücksichtlich des Reinertrags in ein minder günstiges Verhältniß stellen. Viertens sei bei der hiesigen Berechnung des Arbeitsertrags der Werth der von einer bedeutenden Anzahl der Strafgefange nen in derHaus-, Feld- und Gartenwirthschaftgcleisteten Dienste nicht besonders in Ansatz gebracht worden. sä b. Während die Gefangenen in Waldheim außer den erwähn ten Haus-, Feld- und Gartenarbeiten und z« Beschaffung der un mittelbaren Bedürfnisse der Anstalt hauptsächlich mit Wollkäm merei, Cigarrenfabrication, Luchmacherei, Stuhlfabrication, Filzschuh- und Handschuhnäherei, Leinweberei, Spinnen und Federschleißen beschäftigt werden und dabeimanche beschränkende und den Ertrag mindernde Rücksichten der Schonung innungs mäßiger Gewerbe zu nehmen seien, betreibe die Spandauer An stalt, ohne alle Beschränkung durch Rücksichten dieser Art, außer den obgedachten Arbeiten noch . Mouffelin-, Barchent- und Seidenweberei, Schneiders- Schuhmacher- und Buchbinderarbeit, Goldleisten- und Bilderrahmenfabrication und finde bei der Nähe der Residenz und den dortigen hohen Preisen einen sehr vortheilhaften Absatz. Von den zuerst erwähn ten Arbeitsgattungen habe man in Rücksicht auf die Innungen abgesehen und selbstvortheilhafteAnerbietungenabgewiescn. In Betreff anderer Arbeiten habe man ebenfalls sich abgehalten ge sehen, weil neuerlich in den sächsischen Strafanstalten aus der Mehrzahl der Handwerke, besonders der Holz - und der Metall arbeiter und der Bauhandwerke, immer seltener Strafgefangene eingeliefert würden. Manche andere Arbeitsgegenstände entspre chen zu wenig dem Character und Zwecke der Arbeit in einer Strafanstalt und den übrigen Einrichtungen, als daß deren Auf nahme erwünscht sein könnte. Die Deputation glaubt, daß die geehrte Kammer um so mehr bei den mitgetheilten Resultaten der angestellten Erörterun gen Beruhigung fassen könne, als die Staatsregierung zugleich die Versicherung abgegeben hat, diesem Gegenstände fortwährend ihre besondereAufmerksamkeit zuzuwenden, und der Arbeitsertrag in der Lhat sowohl bei der Strafanstalt zuZwickau von 8Z Lhlr. der vergangenen Fknanzperiode auf lOHLHlr. , als bei Waldheim von 17HH auf beinahe 24Lhlr. für die Per ¬ son bereits gebracht worden ist. Hierbei gedenkt die Deputation zugleich der ihr laut Kam merbeschlusses vom 27. November 1845 überwiesenen Petition der Weberinnungen von Roßwein, Nossen und Döbeln, worin sie vorftellen, daß die Strafanstalt zu Waldheim um einen Lohn von —5 Ngr. — für das Stück Garn Lohnweberei betreibe, während in den gedachten Städten der Lohn der Weber mindestens — 6 Ngr. 3 Pf. für das Stück betrage. Durch diesen niedrigen Lohnsatz, um welchen die Anstalt Waldheim durch ihre Sträflinge. die Lohnweberei betreibe, würden gegen 200 arme Lohnweber der Umgegend in ihrem Broderwerbe geschmälert, weshalb die Petenten sich bei der Ständeversammlung verwenden, eine an gemessene Erhöhung der Weberlöhne in der Strafanstalt Wald heim bei der Staatsregierung zu beantragen. Die Deputation, welche der Kammer anrathet, diese Petition an die Staatsregie rung abzugeben, spricht nach Vernehmung mit den König!. Com- missarien die Erwartung aus, daß über die fraglichen Weberlöhne Erörterungen angestellt, und dafcrn die in der Petition enthalte nen unbescheinigten Angaben sich als begründet erweisen sollten, dem Verlangen der Petenten möglichst werde genügt werden. Die für die nächste Finanzperiode für das Corrcctions- und Arbeitshaus zu Zwickau aus Staatscassen geforderten 30,100 Lhlr. werden der geehrten Kammer zur Bewilligung um so mehr vor geschlagen, als sich hierbei ein Ersparniß von 600 Lhlr. in Vergleich zu der letzten Bewilligung an 30,700 Lhlr. ergiebt. MI. Zucht- und Correctionshaus in Waldheim. Auch hierbei ist der Anschlag der aufzunehmenden Personen von 640 auf 680 vermehrt und zu 500 männlichen i Züchtlingen, 80 werblichen ) ' 100 Correctionärinnen berechnet worden. Die Ausgabe, in der letzten Finanzperiode 40,907 Lhlr. 1 Ngr. 7 Pf., beläuft sich nach der mitgetheilten Berechnung auf 43,220 Lhlr. , die Einnahme, nach der vorigen Vorlage 14,327 Lhlr. I Ngr. 7 Pf., aber zu 20,120 Lhlr. , so daß jetzt nur ein Zuschuß von * 23,100 Lhlr. aus der Staatscasse, mithin 3,480 Lhlr. weniger, als in der vergangenen Finanzperiode (26,580 Lhlr. ) verlangt wird und, wenn die geehrte Kammer dem Vorschläge ihrer De putation nachgeht, zu bewilligen sein würde. Abg. Georgi: Ich entsinne mich, vor Kurzem in der Zeitung gelesen zu haben, daß in Waldheim eine große neue Orgel gebaut worden ist. Ich möchte mir die Frage erlauben, was dieses Instrument wohl gekostet hat, und auS welchen Mitteln die Kosten bestritten worden find, da ich mich nicht entsinne, daß dazu ein Postulat an die Stände gekommen wäre?
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