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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Mehrerer Uebersichtlichkeit halber sind die zu dem Ende der Ständeversammlung zu machenden Mittheilungen nach den ver schiedenen Eisenbahnen und Gegenständen zu sondern und inden unter Nr. I. — V. beigehenden Aussätzen zusammenzufassen ge wesen, von welchen Nr. I. die sächsisch-bairische Eisenbahn, - II. die sächsisch-böhmische Eisenbahn, . - III. die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn, - IV. die Löbau-Zittauer Eisenbahn betriffr; endlich - V. eine Uebersicht der auf die Begründung des sächsisch-schlesischen Eisenbahnunternehmens be züglichen Regierungserlasse enthält; wogegen über die Mittel undWege zu Deckung des vom Staate je nach der Art seiner Betheiligung bei den einzelnen Bahnen zu beschaffenden Geldbedarfs den getreuen Ständen besondere Er öffnung zugehen wird. Wie nun durch dieseAnfugen und diedenselbentheils beson ders beigedruckten, theils unter Verweisung auf die bezüglichen Stellen des Gesetz - und Verordnungsblattes darin angezogenen Beilagen zugleich dem am Schluffe der ständischen Schrift vom 19. August 1843 unter c. gestellten Anträge wegen Vorlegung der ertheilten Concessionen und der in Beziehung auf das Eisen bahnwesen erlassenen Verordnungen an die nächste Ständever sammlung entsprochen wird, so haben zwar Se. Königl. Ma jestät den getreuen Ständen zu überlassen, ob sie die auf die verschiedenen, zurBeschlußfassung vorliegenden Gegenstände von ihnen zu erwartenden Erklärungen zusammen oder in besonder» Schriften abzugeben für angemessen finden; wollen aber hierbei zugleich die Erledigung der das sächsisch-bairische Eisenbahnun ternehmen betreffenden Kragen als vorzugsweise dringend bezeich nen, so wie auch die getreuen Stände in Ansehung derEisenbahn von Chemnitz nach Riesa und derjenigen von Löbau nach Zittau den in den bezügliche» Concessionsdecreten an eine mit dem 1. April 1846 ablaufende Fristgebundenen Vorbehalt des Rücktritts von der Betheiligung bei diesen Unternehmungen nicht unberück sichtigt lassen werden. Im Uebrigen bleiben Se. Königl. Majestät den ge treuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Gegeben zu Dresden, den 14. September 1845. Friedrich August. (1.8) von Zeschau. von Falkenstein. Referent Abg. Georgi: Ich erlaube mir, den Herrn Präsi denten zu bitten, an die geehrte Kammer und die hohe Staats- icegierung die Frage zu richten, ob wohl ein Bedenken dagegen sein würde, wenn die Vorlage nicht vorgelesen würde. Es ist im Berichte der Deputation das, was auf das Gutachten der Deputation und auf die Anträge Einfluß hatte, ziemlich aus führlich mitgetheilt worden und es läßt sich auch voraussetzen, daß die geehrten Mitglieder die Vorlage vollständig gelesen ha ben werden. Ich glaube daher, daß es viel Zeit kosten und wenig Nutzen haben würde, wenn diese umfangreiche Vorlage vollständig vorgekesen werden sollte. Präsident Braun: Ich würde demnach die hohe Staats regierung ersuchen,.sich hierüber zu erklären. II. 87. Staatsminister v. Falkensteinr Von Seiten der Staats regierung kann man aus dem von dem Herrn Referenten an geführten Grunde dem vollkommen bektreten, daß von der voll ständigen Vorlesung der Unterlage abgesehen werde, da, wie gesagt, im Berichte das Wesentliche bereits daraus ausgenom men worden ist. Indessen ist in einigen Punkten, wen» ich mich recht erinnere, blos Bezug genommen auf die Unterlage, auch wäre es möglich, daß es im Laufe der Discussion zu näherer Erörterung des einen oder des andern Punktes der Kammer selbst Wünschenswerth wäre, daß einzelne Stellen speciell vorgelesen würden. Unter diesem Vorbehalt würde also das Ministerium durchaus kein Bedenken haben, von der ganzen Vorlesung abzusehen. Präsident Braun: Ich will nun, sofern Niemand gegen den Antrag des Herrn Referenten zu sprechen begehrt, an die Kammer die Frage richten: Will sie von der Vorlesung der Unterlagen, welche zu dem Decrete gegeben sind, abgesehen wis sen?— Einstimmig Za. Referent Abg. Georgi: Der erste Bericht der zwei ten Deputation der zweiten Kammer über das Allerhöchste Dekret, die Eisenbahnen betreffend, lautet zuvörderst: > Durch Allerhöchstes Decret vom 14. September v. Z. wird den Ständen über die gegenwärtige Lage der Eisenbahnunter- nehmungen in unserm Vaterlande und die zu Ausführung des am vorigen Landtage berathenen und beschlossenen Eisenbahn systems bereits ergriffenen und fernerweit erforderlichen Maaß- nahmen Mittheilung gemacht und es knüpfen sich daran die An träge auf diejenigen Erklärungen und Ermächtigungen, welcher die hohe Staatsregierung, rucksichtlich des Verhältnisses des Staates zu den verschiedenen Bahnen, Seiten der Stände ver fassungsmäßig bedarf. Die Vorlage stellt zu mehrerer Uebersichtlichkeit ihre Mit- theilungen in fünf verschiedenen Abtheilungen zusammen, von denen die erste, die sächsisch-baiersche Eisenbahn, zweite, die sächsisch-böhmische Eisenbahn, dritte, die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn, vierte, die Löbau-Zittauer Eisenbahn, fünfte, die auf Begründung des sächsisch-schlesischen Eisenbahnunternehmens bezüglichen Regierungserlasse betrifft, und stellt es den Ständen anheim, ob sie die darauf zu ertheilenden Erklärungen zusammen oder in Lefondern Schrif ten abzugeben für angemessen finden werden, wobei lediglich auf die rücksichtlich des sächsisch-bairischen, des Chemnitz-Riesaer und des Löbau-Zittauer Eisenbahnunternehmens sprechenden Gründe der Beschleunigung hingewiesen wird. Ueber die zu Deckung deS Bedarfes des Staats für seine Betheiligung an den verschiedenen Bahnen erforderlichen Mit tel und Wege ist besonderes geheimes Decret an die Stände gelangt und darüber hiernach abgesondert Bericht zu erstatten. Die Staatsregierung hält durch die erfolgten Mittheilun gen, durch die denselben besonders beigedruckten, so wie durch die angezogenen Stellen des Gesetz- und Verordnungsblattes den in der ständischen Schrift vom 19. August 1843 enthaltenen Antrag auf Vorlegung der in Beziehung auf das Eisenbahnwesen er- I*
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