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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags, n Kammer. ^^81. Dresden, den 25.Februar 1846. Ein und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 10. Februar 1846. (Beschluß.) Inhalt: Fortsetzung der Berathung des Berichts der zweiten Depu tation über das Ausgabebudjet. (v. Departement des Innern. — Allgemeine Berathung. —Beson dere Berathung: Pos, 19.) Präsident Braun: Wir gehen nunmehr zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung über, zur Bera thung des Budjets des Ministeriums des Innern, und ich er suche den Herrn Referenten, uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Der Bericht lautet zuvörderst: 0. Departement des Innern. Auf die Finanzperiode 18KK war für das Departement des Innern überhaupt die Summe von 529,451 Thlr. 26 Ngr. 2 Pf., incl. 13,624 Thlr. S Ngr. 4 Pf. für die Kunstakademie, von den Ständen bewilligt worden, auf jedes der Jahre 1846,1847 und 1848 werden für dieses Departement jetzt 547,191 Lhlr. 5 Ngr. 9 Pf., einschließlich 14,406 Lhlr. 20 Ngr. 2 Pf. (Position 27) für die Kunstakademie, mithin überhaupt 17,739 Lhlr. 9 Ngr. 7 Pf. mehr gefordert. Hauptsächlich zeigt sich ein Mehrbedarf bei dem Ministerium des Innern, Position 19, für gewerbliche Zwecke und Anstalten Position 22 a., für die Landbeschälanstalt Position 22b., für die Gensd'armerie Position 23 b., für das Krankenhaus zu Zwickau Position 23 o., bei der Kunstakademie Position 27 und beiden allgemeinen Straf-undVersorganstalten Position 28. ' Der nachstehende Vortrag der einzelnen Positionen weist nach: nach welchen Beträgen an die verschiedenen, unter diesem DepartementbegriffenenBehörden,Anstalten undgememnützigen Unternehmungen das Gesammtpostulat vertheilt worden und wie hoch sich die beantragten Erhöhungen der früher» Bewilligung bei mehrer« derselben belaufen. ».81. Abg. v. Schaffrath: Ehe wir zur Berathung des Bud jets des Ministeriums des Innern und zwar auf die besondere Berathung desselben übergehen, muß ich auch hier einige all gemeine Wahrnehmungen, die ich in Bezug auf Verwaltungs und Berwaltungsjustizsachen, so wie in Bezug auf Verwal tungsbehörden zu machen Gelegenheit gehabt habe, öffentlich mittheilen, weil hier, bei dem Budjet des Ministeriums des JnNern, die beste und fast einzige schickliche Gelegenheit dazu ist, und, falls die wahrgenommenen Mängel auch von Andern gegründet befunden worden sein sollten, sie so am schnellsten zur Besprechung und Erledigung kommen. Eine Klage, die ich früher schon in Bezug auf den Verspruch von reinen Justiz, fachen ausgesprochen habe, muß ich auch hier wiederholen, die Klage über Langsamkeit und Verzögerung sowohl bei Leitung, als beim Verspruche von Verwaltungs-, besonders von Ver- waltungsjustizsachen , oder die Klage über die Langsamkeit der Mittel- und Oberbehörden und der Verordnungen und Ent scheidungen. Ich habe Beispiele und Falle erlebt, in denen sogar — was freilich unter dem vorigen Chef des Ministe riums des Innern vorgekommen — 17 und 18 Monate lang die Entscheidungen und Verordnungen in Verwaltungssachen bei Mittel- und Oderbehörden haben auf sich warten lassen; allein auch jetzt noch kommt es vor, daß solche Verordnungen und Entscheidungen bei Mittelbehörden sowohl als beim Mi nisterium selbst 4 Jahr, Z-Jahre und noch länger haben auf sich warten lassen. Da nun schnelle Beförderung nirgends nothwendiger, als bei Verwaltungsjustiz- und besonders reinen Verwaltungssachen ist, so spreche ich hiermit den Wunsch dar nach öffentlich aus. Hiernächst muß ich mittheilen, daß es mir geschienen hat, als wenn die Verwaltungs- und Berwal- tungsjustizbehörden ihre Zuständigkeit oder Competenz immer mehr und mehr auszudehnen suchten, so daß, wenn dies in steigenden Verhältnissen so fort ginge, nach und nach die Zu lässigkeit des Rechtsweges immer und immer mehr in engere Schranken gezogen würde. Eine Schutzwehr gegen Ausdeh nung der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden giebt es nicht, weil sie selbst, nicht die Justizbehörden über diesfallsige Beschwerden entscheiden, weil ferner Verwaltungsbehörden von Amtswegen in eine Sache, die sie als zu ihrer Competenz gehörig betrachten, die aber eine Partei im Rechtswege anhän gig gemacht hat oder anhängig machen will, eingreifen und eingreifen können und der Natur -er Sache nach ihre Macht und Gewalt, mithin auch ihre Zuständigkeit gern erweitern, 1
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