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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Collision mit Privatimeresscn Vorbeuge; man hat sich aber lei der nicht für das System des Staatsbaues entscheiden wollen. Jetzt muß nun allerdings die Angelegenheit so genommen wer den, wie sie eben vorliegt. Zu beklagen ist es aber nach mei ner Ansicht immer, daß, wie wichtige finanzielle Gründe auch seiner Zeit gegen den Staatsbau entschieden haben mögen, man diesen Bedenken doch' ein zu großes Gewicht eingeräumt hat im Vergleich zu den hochwichtigen Gründen, welche für den Staatsbau bei Eisenbahnen sprechen. Ich werde die Art, wie der Staat sich bei den Eisenbahnen bei uns betheiligt hat, im mer als fehlerhaft betrachten müssen. Denn, meine Herren, Alles, was bei den Eisenbahnerträgnissen über die Zinsen erlangt wird', ist geradezu eine Besteuerung des Verkehrs durch Pri vaten, muß von den Steuerpflichtigen über den Zweck bezahlt werden. Bestände noch dagegen die Verpflichtung der Pri- vatuntemehmer, wenn die Zinsen nicht erreicht werden, sie ihrer seits zuzuschießen, so wäre das allenfalls eine Ausgleichung; das ist aber nicht der Fall. Denn dann tritt zunächst der Staat mit seinem ganzen Antheile vollständig zurück. Also ist immer der Staat im Nachrheile. Wenn die Eisenbahnen einen guten Ertrag geben, so ziehen die Actionaire den Vor th eil, und ist der Ertrag ern schlechter, so trägt der Staat den Schaden. Gute Bühnen geben den Actionairen den Nutzen, schlechte dem Staate den Nachtheil; in guten Jahren beziehen die Privatunternehmer den Gewinn, in schlechten trägt der Staat den Schaden. Also für fehlerhaft muß ich unser Sy stem gewiß halten. Jndeß auf dem Standpunkte, auf dem wir uns jetzt nun einmal befinden, müssen wir die Bahnen, die noch in Frage kommen, so betrachten, wie die Verhältnisse da für gerade vorliegen, und allerdings theilen die Stände, wenn» Fehler begangen worden sind, die Verantwortlichkeit dafür mit der hohen Staatsregierrmg. Denn bei dem Landtage 18LK sowohl, wie bei dem vorigen Landtage Hst dieStändevsrsamm- lung sich gegen den Staatsbau der Eisenbahnen ausgesprochen und das System vorgeschlagen und genehmigt, was wir in Sachsen angenommen haben. Ich komme mit wenigen Wor ten auf einige einzelne Bemerkungen zurück. Der Abgeord nete v. Schaffrath hat der Finanzdeputation an das Herz gelegte sie möge sich, da sie sich hier für große Bewilligungen mit Li beralität ausgesprochen habe, auch kleinern Bewilligungen für andere Zwecke geneigt zeigen. Ich glaube, die Finanzdeputa tion hat die Verpflichtung bei großen wie kleirien Bewilligun gen, immer den Zweck und das Verhältniß der verlangten Summen zu diesem Zwecke in'ö Auge zu fassen, hiernach aber, und nicht nach Höhe der Summen an sich, Bewilligung oder Verweigerung vvrzuschlagen, und diesem Systeme wird die De putation auch treu, bleiben müssen. Es ist die ökonomische Verwaltung der Eisenbahnen vielfach angegriffen und der ho-- hen Staatsregierung an das Herz gelegt worden, dabei! auf irgend eine Weise einzugreifen und auf bessere mono mische Verwaltung hinzuwirken. Es ist wohl nicht zu verkennen, daß manche Mangelhaftigkeit in dieser Beziehung sich noch findet, daß mancher Fehler begangen worden ist. Es sind mir selbst vielfache Klagen darüber zu Ohren gekommen und ich glaube, es bleibt in dieser Beziehung noch Manches zu wünschen und zu thun. Allein andererseits muß man auch billig sein und nicht verkennen, daß bei Begründung der Eisenbahnen meist es gilt, in gegebener kurzer Zeit große Zwecke zu erreichen, und daß diese Zwecke nicht immer mit gewöhn lichen Mitteln zu erreichen sind. Es läßt sich bei dem Baue der Eisenbahnen durchaus nicht immer der Maaßstab anlegen, den Privaten bei ihren Bauen im Auge haben- und daraus folgt manches mißgünstige Urtheil. Aber daß Vieles wohl noch ökonomischer eingerichtet werden könnte, vermag ich nicht in Abrede zu stellen. Es sollte Hauptsächlich in Beziehung auf die Verwaltung der Eisenbahnen durch das System, wel ches wir angenommen haben, daß der Staat als Actionair hin-, zutritt, das Interesse des Staats geschützt werden, und es ver dient in dieser Beziehung vor den in andern Staaten beliebten einfachen Zinsgarantim gewiß den Vorzug. Ich bin auch der Meinung, daß der Staat durch diese Betheiligung als Haupt actionair das Mittel und ein viel sichreres Mittel habe, auf die Verwaltung der Bahnen hinzuwirken, als wenn er nur als Aufsichtsbehörde der Eisenbahnverwaltung gegenübersicht. Wenn darauf hingewiesen worden ist, daß ein ständischer Di rektor für die Eisenbahnen aufgestellt werden möchte, so könnte ich mich nicht dafür erklären. Die Ernennung eines Regierungs directors zu den Eisenbahnen ist eine reine Verwaltungssache; die Stände haben zwar das Recht, die Verwaltung zu contro- liren, nicht aber, auf diese Weise selbst dabei einzugreifen. Wenn ferner gewünscht worden ist, daß den Ständen die Einsicht in die Verwaltung der Eisenbahnen gewährt werde, so muß ich darauf aufmerksam machen, daß die Verwaltung der. Eisen bahnen öffentlich ist, daß öffentliche Rechnungen abgelegt wer den. Will man, daß den Ständen der Geschäfts - und Rechen schaftsbericht, der von den Eisenbahndircctionen herausgsgrben wird, vorgelegr werde, so wird die Staatsregierung dem gewiß nicht entgegentreten. Es ist weiter vom Herrn Bicepräsiden- ten auf die Pferdebahn hingewiesen worden. Pferdebahnen, meine Herren, das ist anerkannt, sind nur auf Tratten anwend bar, die große Terrainschwierigkeiten für Dampfbahnen darbie ten, ferner bei Bahnen, wo cs auf Zeitgewinn nicht ankommt, oder wo Brennmaterial übermäßig theuer ist, oder wo es nur gilt, zahlreiche kleine Transporte zu befördern, überhaupt bei Bahnen von minder politischer und commercieller Bedeutung. Bei größern wichtigem Bahnen ist der Transport durch Pferde unendlich theurer und bringt dem Verkehre wenig Nutzen. Die einzige größere Pferdebahn in Deutschland ist die Budweiser, und da werden die Transportpreise nach den Budweiser Haferpreisen regulirt; daß ein derartiges Ver fahren für größere Bahnerr von commercieller Wichtigkeit nicht anwendbar ist, unterliegt keinem Zweifel. Ich komme nur noch mit ein paar Worten auf die Vorschläge des Ab geordneten Oberländer zurück. Wenn mir auch gegen den ersten und dritten Vorschlag rücksichtlich der Ausführbar keit mancherlei Bedenken beigehen, so werde ich doch dafür
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