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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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dk Frage, ob, ganz abgesehen von einem solchen Bortheile, der Stand der Verhältnisse für den Staat so verändert ist, um ein Zurückgehe» von den am vorigen Landtage gefaßten Beschlüssen rücksichtlich der längsten und kostspieligsten Bahn im Lande zu rechtfertigen. Diese Frage konnte sich die Deputation bejahend nicht be antworten. Waren es vorzugsweise finanzielle Rücksichten, welche gegen den Staatsbau entschieden haben, so läßt sich nicht verkenne«, daß das Gewicht dieser Rücksichten seit jener Zeit sich eher verstärkt, als vermindert hat, und daß die Möglichkeit, ohne eine Staatsanleihe dem Bedarfs der nächsten Zukunft zu genü gen, wie die Deputation mit der Regierung lebhaft wünschen muß, augenblicklich verschwinden würde, falls man eine sofortige Erwerbung und weitere Ausführung der sächsisch-bairischen Bahn durch den Staat eingehen wollte. Wollte man aber annehmen, daß die der sächsisch-bairischen Bahn zu gewährenden neuen Zugeständnisse einen ausreichen den Grund abgeben müßten ftr deren Erwerbung, so würde dieser Grund auch am vorigen Landtage für Ausführung der sächsisch-schlesischen Bahn durch den Staat haben sprechen müs sen, da die sächsisch-bairische Bahn jetzt noch nicht einmal voll ständig so große Zugeständnisse gewährt erhalten soll, als der sächsisch-schlesischen Bahn zugestanden worden sind. Noch we niger werden die Zugeständnisse für die sächsisch-bairische Bahn dasjenige Maaß der Staatsbegünstigung erfüllen, innerhalb dessen die vorige Ständeversammlung überhaupt sich für den Bau durch Privaten und geg en den Staatsbaü erklärt hat. Die Deputation muß hiernach die Ansicht aussprechen, daß die augenblickliche schwierige Lage des sächsisch-bairischen Eisen- Lahnunternehmens doch nicht von der Art ist, daß eine Erwerbung der Bahn durch den Staat unter sehr vortheilhaften Bedingun gen erwartet werden könne, falls die Regierung mit einem dar auf sich beziehenden Anerbieten entgegenzukommen hätte, und daß gegen eine Erwerbung der Bahn ungefähr für die Anlage kosten zur Zeit mindestens dieselben Gründe sprechen, welche Regierung und Stände am vorigen Landtage gegen das System deS Staatsbaues bestimmt haben. Die Deputation glaubt, daß die Erwerbung der sächsisch-bairischen Bahn durch den Staat wohl unbedenklich der Zukunft überlassen werden könne. Die Deputation muß ferner wiederholen, daß eine sofortige Erwerbung der Bahn den für die nächste Zukunft aufgestellten Finanzplan rücksichtlich der außerordentlichen Stäatsbedürfniffe gänzlich stören müßte, und fügt schließlich noch einen Grund ge gen die Idee der Erwerbung der Bahn hinzu, her nicht unwich tig erschien: es ist die große Dringlichkeit der Zeit für den Fort gang des Unternehmens. Die Mittel der Compagnie sind zu Ende; es muß nun ein Uebereinkommen sofort getroffen werden, wenn der Bau nicht in's Stocken gerathen und die Vollendung der Bahn noch weiter verzögert werden soll. Wollte man aber Unterhandlungen über eine Erwerbung der Bahn für den Staat eröffnen, so würde darüber und der er forderlichen Berufung einer Generalversammlung mindestens ein halbes Jahr Zeit vergehe« und ein höchst unerwünschtes und nachtheiliges Jnterimisticum rücksichtlich des Baues entstehen. Aus allen diesen Gründen hat die Deputation von einem Anträge auf sofortige Erwerbung -er Bahn für den Staat ab sehen zu müssen geglaubt, vielmehr unter Zugrundelegung der weiter oben angeführte« Motive sich für eine bejahende Beant wortung -er Frage, ob der sächsisch-bairischen Eisenbahncompag nie erneuerte Staatsbegünstigungen zugestanden werden mögen, entschieden. Die zweite Frage anlangend: ob görade diejenigen Zuge ständnisse bevorwortet werden können, über welche, mit Aus nahme eines Punktes, die Regierung mit der Compagnie sich vor läufig verständigt hat, so hat zunächst die Deputation zu jedem einzelnen Punkte Folgendes zu bemerken: Zu Punkt 1. Die Feststellung eines Baucapitals von 11 Millionen Lhaler gründet sich auf die weiter oben in vorlie gendem Berichte enthaltene Annahme, und nach Versicherung der Herren Regierungscommissarien steht zu hoffen, daß damit auszukommen sein werde. ZuPunkt 2 und 3. Der Erklärung vom 24. April 1841 gemäß würde der Mehrbedarf an 5 Millionen Lhaler zu beschaf fen sein, wie folgt: durch die König!. Sächs.Regierung 1,000,006 Lhlr. die Herzog!. Sächs. Altenburgische Regierung 250,000 IM,000 Lhlr. durch die Compagnie 3,750,000 uts. Nach der vorläufigen Zusicherung vom 26.*Mai v. I. da gegen würden sich die 5 Millionen Lhaler wie folgt repartkren: König!. Sächs. Regierung 1,333,333 Lhlr. 10 Ngr.— Herzog!. Sach ¬ sen-Alten ¬ burgische Re- gierung 333,333 - 10 - — 1,666,666 Lhlr. 20Ngr.— die Compagnie 3,333,333 - 10 - — 5,0O0,00OLhlr. Hierzu ist Folgendes zu bemerken: ») Bei den ursprünglichen Zusicherungen an die sächsisch bairische Compagnie ging man von der Ansicht aus, daß die be treffenden Regierungen zusammen ungefähr ein Drittheil des Baucapitals übernehmen und dafür mit Zinsengenuß zurück stehen sollten, so lange bis die Actionaire nicht 4 Procent Zinsen hätten. Die Zusicherung ward aber auf ein Viertheil des Baucapitals beschränkt, weil die Regierungen zugleich die Ver pflichtung übernahmen, die Actienzinsen während der Bauzeit vorzuschießen, in so weit dieselben durch den theilweisen Betrieb nicht gedeckt würden und man annahm, daß durch diese Zinsen vorschüsse, welche vertragsmäßig dem Staatsantheil zuzuwach sen hatten, der letztere von einem Viertheil auf ein Drittheil sich erhöhen werde. Die Betriebserträgniffe auf den Strecken fahrten sindindessen so günstig gewesen, daß diese Voraussetzung sich nicht erfüllt hat; die Zinsenvorschüffe des Staats betragen vielmehr bis zum 27. October vorigen Jahres erst 98,228 Lhlr. 16 Ngr. 7 Pf., und da mit Grund erwartet werden darf, daß mit weiterer Eröffnung der Bahn die Betriebserträgnisse min destens nicht ungünstiger, als zcither, sich gestalten werden, so hofft die Regierung, daß die Zinsenvorschüsse die Hälfte der dafür ursprünglich veranschlagten Summe nicht übersteigen wer-
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