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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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den, und nimmt an, daß durch diese Differenz die jetzt ausgespro chene stärkere Betheiligung des Slaats bei dem neu aufzu bringenden Anlagecapitale ganz oder theilweise sich ausgleichen werde. Die Zukunft wird lehren, ob und in wie weit dieseVoraus- setzung sich erfüllen werde. Auch die Deputation hofft, daß das Verhältniß zwischen, wachsendem Zinsenbedarf und wachsenden Betriebserträgnissen sich nicht ungünstiger gestalten werde, als zeither.Unbemerkt kann aber freilich nicht bleiben, daß dieVerbind- lichkeit der Regierungen, jenen Zinsenausfall vorzuschießen, mit der sehr verlängerten Bauzeit in derselben Maaße verlängert wird, was nothwendig von für dieStaatscasse ungünstigem Ein fluß auf die Höhe dieses unverzinslichen Vorschusses sein muß und wird. b) Die Bestimmung, daß die Staatsregierungen ihren An- Ih'eil an dem Mehrbedarf erst nach Verwendung desCompagnie- antheils successiv zu leisten haben, ist in so fern von Vortheil, als die Staatskassen dadurch der Nothwendigkeit entgehen, sofort und mit einem Male für Aufbringung der erforderlichen Summe zu sorgen, und als, da der Staatscasse für ihren Antheil wäh rend der Bauzeit kein Zinsengenuß zusteht, das Opfer, welches dieselbe dabei bringt, durch eine spätere Einzahlung etwas ver mindert wird. c) Der obigen Berechnung der verschiedenen Beitragsquo ten zu dem Mehrbedarf liegt die Annahme zum Grunde, daß die Herzog!. Sachsen-Altenburgische Regierung dem von der diesseili gen Regierung vorläufig getroffenen Abkommen für ihren An theil beitreten werde. Die Vorlage bemerkt, daß die gedachte Regierung durch vorliegende Beschlüsse ihrer Landschaft zeither behindert gewesen sei, sich darüber zu erklären, daß jedoch mit allem Grund zu hoffen sei, dieHerzoglich Sachsen-Altenburgische Regierung werde ihredem sächsisch-bairischen Unternehmen schon vielfach bewiesene Geneigtheit auch in dem vorliegenden Falle betätigen und sich entschließen, die für dasselbe zu übernehmen den Verpflichtungen antheilig zu vertreten. Sollte diese Hoff nung jedoch nicht in Erfüllung gehen, so würde allerdings der von der Königlich Sächsischen Regierung zu gewährende Antheil an dem Mehrbedarf sich etwas steigern, indem eine Verbind lichkeit derHerzoglichSachsen-AltenburgischenRegierung nur bis zu der Höhe ihres Antheils an dem vierten Theile des An lagekapitals, nach der Erklärung vom 24. April 1841, Platz er greifen könnte. Hiernach würde sich die Rechnung dann so stellen, daß zu dem Mehrbedarf die Königlich Sächsische Regierung 83,333 ZLHlr. mehr, nämlich 1,416,666 Bhlr. 20 Ngr.- die Sachsen-Altenburgi- ' schenur .... 250,000 - — - — 1,666,666 Thlr. 20 Ngr.— zu leisten hätten. Die Deputation spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß es der diesseitigen Regierung gelingen werde, die Herzoglich Sachsen-Altenburgische Regierung zu Annahme und Gewährung des beabsichtigten Abkommens zu vermögen, da offenbar dieHer zoglich Sachsen-Altenburgische Regierung ein gleichmäßiges In- tereffe an dem Unternehmen und an einer gütlichenBeseitigung der entstandenen Schwierigkeiten hat und da von der Gesellschaft bei der Wahl der Linie große Opfer gebracht worden sind, um den dem Interesse des Herzogthums Sachsen-Altenburg entspre chenden Wünschen der gedachten Regierung vollständig Genüge zu leisten. Die Deputation wird sich gestatten, weiter unten einen hier auf bezüglichen Antrag zu stellen. ZuPunkt 4. Die Deputation hat sich vollständig damit einverstanden zu erklären, daß und in welcher Weise Seiten der hohen Staatsregierung Vorsorge getroffen ist, für den Fall, daß auch die Summe von 5 Millionen Thaler den Bedarf zu gänz licher Vollendung des Unternehmens nicht vollständig decken sollte. Denn steht auch zu hoffen, daß mit der gedachten Summe auszukommen sein werde, so haben doch die zeitherigen Erfah rungen die Unzuverlässigkeit der Voranschläge zu sehr gezeigt, als daß insbesondere bei Bauten, wie sie noch vorliegen, an die Möglichkeit einer weitern Ueberschreitung nicht gedacht werden könnte. Der wirkliche Eintritt eines noch weitern Mehrbedarfs würde aber dieselben Verlegenheiten und Ansprüche, deren Be seitigung der Zweck des gegenwärtigen Uebereinkommens ist, mehr oder minder auf's neue Hervorrufen, und es ist gewiß sehr zweckmäßig, daß das für diesen Fall in Punkt 4 getroffene Ab kommen die Regierungen im voraus von erneuerten Ansprüchen an unverzinsliche Beschaffung von Mitteln unter eventueller Berzichtleistung von Zinsen undDividende, die Gesellschaft aber von jeder Verlegenheit befreit, welche ihr ein möglicher weiterer Geldbedarf bereiten könnte. Sollte die Nothwendigkeit eines weitern Zuschusses eintreten, so würden die Regierungen den selben zwar zu leisten haben, aber rücksichtlich der Zinsen, bei der Priorität vor dem Aktienkapital, sicher sein. Die Deputation findet sich aber bei diesem Punkte zu zwei Bemerkungen veranlaßt. Zunächst scheint die Bestimmung, daß der eventuell von der Staatsregierung vorzuschießende Mehr bedarf unter gleichen Bedingungen, wie die nach Punkt 2 von der Gesellschaft zu contrahirende Anleihe geleistet werden soll, vorkommenden Falls noch einer Erläuterung und Abänderung zu bedürfen, da, wenn die Gesell schaft ein Lotterieanlehn beschließen sollte, der Staat sich darauf wohl kaum cinlassen könnte, sondern sich einen festen Zins- und Lilgungsfuß für solchen Fall bedingen müßte. Doch ist Lies ein untergeordneter Punkt der Ausführung des Vertrags. Die zweite Bemerkung bezieht sich auf die Bethciligung des Herzogthums Sachsen-Altenburg. Sollte wider alles Er warten die dasige Regierung auf die neuerlichen Zugeständnisse nicht mit eingehen wollen, so würde es sich von selbst verstehen, daß dieselbe auch auf die Feststellung in Punkt 4 keinen Anspruch machen könnte, vielmehr im eintretenden Falle eines Bedarfs von mehr noch als 11 Millionen Khaler Anlagekapital nach der Erklärung vom 24. April 1841 ihren Antheil an dem Mehrbe darf (5 Procent des Ganzen) unverzinslich wahrend der Bauzeit und unter eventuellem Rücktritt für Zinsen und Dividende, ganz wie ihren übrigen Antheil an dem Unternehmen zu beschaffen haben würde. Zu Punkt 5. Das Zugestandniß einer fünfjährigen Zinsengarantie Seiten des Staats für das Aktienkapital von des Betriebseröffnung an ist ein völlig neues und von der Gesell schaft beansprucht worden, um den Credit des Unternehmens zu erhöhen und eine größere Gleichstellung mit der sächsisch-schle sischen Gesellschaft zu erlangen, welcher dasselbe gewährt wordm ist. Die Deputation hofft, daß dieses Zugeständniß mit keinem wirklichen Opfer für die Staatscasse verbunden sein werde, La dieselbe mit ihrem ganzen Antheils am Unternehmen ohnehin, zmückstehm muß, so lange der Betrieb den Actionairen nicht
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