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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Berichts beginnt, nur zwei Bemerkungen vorausschicken zu dürfen, um einer irrigen Ansicht vorzubeugen, die auS einigen Stellen des Berichts hervorgehen könnte. Die geehrte Depu tation hat Seite 39 u. flg. den Voranschlag von 6 Millionen Lhaler dem jetzt vervollständigten Anschläge von 11 Millionen gegenübergestellt, woraus sich eine Ueberschreitung von 5 Mil lionen ergiebt. Es ist aber dabei darauf aufmerksam zu ma chen, daß der jetzige vollständige Voranschlag zwei Posten ent hält, auf die bei der ersten Berechnung der Baukosten gar nicht Rücksicht genommen worden ist, nämlich 100,000 Lhlr. Be triebsfonds und 1,106,000 Lhlr. Kosten des zweiten Gleises, denn bei der ursprünglichen Veranschlagung hatte man ledig lich die Einrichtung der Bahn auf ein Gleis im Auge. Es würden also hiernach noch 1,206,000 Lhlr. zu den ursprüng lichen 6 Millionen Lhaler hinzuzurechnen sein, so daß die Ueberschreitung des ersten Anschlags nicht 5 Millionen, sondern nicht ganz 4 Millionen betrüge. Die zweite Bemerkung, welche das Ministerium zu machen hat, bezieht sich auf die Stelle Seite 5S des Berichts, wo die geehrte Deputation die Ansicht aufstellt, daß die sächsisch-bairische Eisenbahncompag nie keine Verbindlichkeit habe, den ganzen Tract als Dampf bahn zu bauen. Die geehrte Deputation scheint sich bei diesem Punkte ihres Berichts die Grundlagen, auf welchen das Ber- hältniß der Staatsregierung zur sächsisch-bairischen Eisenbahn gesellschaft beruht, nicht vollständig vergegenwärtigt zu haben. Ich erlaube mir daher, daran zu erinnern, daß im Artikel 2 des Staatsvertrags zwischen Sachsen und Baiern über die Eisen bahnverbindung zwischen Leipzig und Nürnberg die ausdrück liche Bestimmung enthalten ist: daß die Anlage der fraglichen Eisenbahn, so viel irgend thunlich, auf Beförderung mittelst Dampfkraft zu berechnen sei. Es bildet also dieser Grundsatz eine Grundlage des zwischen den Regierungen bestehenden Ver- tragsverhältniffes. Daß diese Bestimmung aber auch für die Gesellschaft bindend ist, ergiebt sich ganz unzweifelhaft aus §. 6 der Concessionsbedingungen für die sächsisch-bairische Eisenbahn, welcher so lautet: „Da der regelmäßige und un gehemmte Fortgang des Verkehrs auf der großen Eisenbahn straße von Leipzig nach Nürnberg, von welcher die sächsisch bairische Eisenbahn einen integrirenden Bestandtheil ausmacht, wesentlich dadurch bedingt ist, daß bei der Anlage beider Haupt- abtheilungen der Gesammtbahn in der Hauptsache nach über einstimmenden technischen Grundsätzen verfahren werde, so bilden die in dieser Beziehung zwischen der Königl. Sächsischen und Herzogl. Sachsen-Altenburgischen Regierung einerseits und der Königl. Bairischen Regierung andererseits vereinbar ten oder noch zu vereinbarenden Bestimmungen zugleich die Norm für die Constcuctionsverhältnifse, die Einrichtung und den technischen Betrieb der sächsisch-bairischen Eisenbahn, und es ist das Gesellschaftsdirectorium, dem deshalb die nähern In structionen zugehen werden, für deren gehörige Innehaltung den Staatsregierungen verantwortlich." Aus dieser Bestim mung geht wohl auf unzweideutige Weise hervor, daß, wenn sich die durchgängige Einrichtung der Bahn auf Befahrung der Dampfkraft technisch ausführbar zeigt, und die Staats, regierung beschließt, die Bahn in dieser Maaße ausführen zu lassen, die Gesellschaft dieser Bestimmung nachzukommen sich nicht entbrechen könne, sondern dazu die unbedingte Verbindlich, keithabe. Es kann jedoch hier nicht unbemerkt bleiben, daßbei die sem Punkte das Recht der Regierung mit dem eignen Interesse der Gesellschaft ganz zusammenfällt und derselbe kaum als ein Differenzpunkt denkbarerweise betrachtet werden kann. Denn man ist von Anfang an von allen Seiten darüber einverstan den gewesen und ist es noch,V daß die sächsisch-bairische Eisen bahn ihrer Bestimmung für denVerkehr nur dann entsprechen, nur dann für das Land sowohl, als für die Actionaire wahrhaft nutzbringend werden könne, wenn sie durchgängig auf Locomo- tivenbetrirb eingerichtet wird. Referent Abg. Georgi: Was die erste Bemerkung des Herrn Königl. Commissars anlangt, so hat die Deputation in ihrem Berichte gesagt, daß allerdings das ursprüngliche An- lagecapital zwar auf einen Bahnkörper für zwei Gleise, aber nicht auf doppelte Gleise berechnet worden sei, und auS dieser Bemerkung der Deputation ergiebt sich, daß das, was der Königl. Commiffar gesagt hat, richtig ist, daß nämlich von der Ueberschreitung der Summe um 5 Millionen Lhaler das jenige abgeht, was sich daraus ergiebt, daß man später die An legung eines doppelten Gleises beschlossen hat. Was die durch gängige Anlegung von Dampfbahn anlangt, so hat die De putation in der Bertragsbestimmung zwischen derhohen Staats regierung und der Compagnie darüber etwas nicht gefunden und sie mußte deshalb diese Frage als eine zweifelhafte bezeich nen. Jedenfalls aber stimmt die Deputation mit der hohen Staatsregierung darin überem, daß die Unterbrechung der Bahn durch ein Stück Pferdebahn sehr zu beklagen und gewiß nicht im Interesse der Bahn und aller dabei Bethriligten sein würde- Abg. Meisel: Da ich dasjenige Mitglied der Deputa tion bin, von welchem im Berichte der Deputation gesagt ist, daß eS abweichender Ansicht sei, so werde ich mir erlauben, mit kurzen Worten die Gründe vorzutragen, die mich allerdings abgehalten haben, der Majorität der Deputation allenthalben beizutreten. Ich bin nämlich in so weit wohl mit ihr einver standen, daß es nach der jetzigen Sachlage wünschenswerth er scheint, daß das sogenannte System oder Princip, welches jetzt in Bezug auf die Eisenbahnunternehmungen befolgt wird, als das richtige anzusehen sei. Wir haben an den beiden vorher gehenden Lagen von verschiedenen Seiten die Gründe gehört, weshalb wohl jetzt anzurathen sein dürfte, nicht darauf zu be stehen, daß die Eisenbahnen auf Kosten des Staats gebaut werden möchten. Ich leugne nicht, daß ich mich in demselben Falle befunden habe, den einer dergcehrten Abgeordneten gestern anführte, daß er nämlich ursprünglich die Ansicht gehabt habe, eö sei weit besser, den Bau der Eisenbahnen Privatgesellschaf ten zu überlassen. Ich bin nicht deswegen von dieser Ansicht zurückgegangen, weil ich glaube, daß diese Privatgesellschaften
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