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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Staatsminkster v. Falkenstein: Nur em paar Worte zur Erwiderung will ich mir erlauben auf die Wünsche, die der geehrte Abgeordnete v. Schaffrath in Beziehung auf die Ver waltungsbehörden überhaupt, also doch wohl auch insbeson dere gegen das Ministerium des Innern zu stellen veranlaßt worden ist. Es ist von ihm bemerkt worden, er habe die Er fahrung gemacht, daß eine große Langsamkeit im Geschäfts gänge, theils bei Mittelbehörden, theils bei dem Ministerium, besonders in Administrativjustizenlscheidungen vorgekommen sei. Es ist ihm nicht gefällig gewesen, einzelne Beispiele an zuziehen, worauf man die nöthigen Nachweisungen hätte geben können, sondern er hat es vorgezogen, blos im Allgemeinen sich zu äußern. Im Allgemeinen muß ich aber allerdings dieser Aeußerung widersprechen, was die Kreisdirectionen überhaupt und namentlich auch diejenigeKreisdirection betrifft, der ich früher selbst angehört habe. Bei dem Ministerium des Innern, seitdem ich demselben vorstehe, und es beurtheilenkann — ich habe aber Grund, zu zweifeln, ob es früher der Fall ge wesen ist, obgleich wohl einzelne Fälle vorkommen können, wo die Entscheidungen sich verzögert haben — sind solche Fälle nicht vorgekommen. Im Allgemeinen glaube ich die Versiche rung geben zu können, daß gerade in Beziehung auf die Be schleunigung der Angelegenheiten bei denKreisdirectivnen und Lei dem Ministerium des Innern alles Mögliche geschieht, so weit die Arbeitskräfte hinreichend sind; daß aber die Ar beitskräfte weder bei den Kreisdirectionen, noch bei dem Ministerium des Innern in der neuern Zeit vollständig ausreichen, beweist der Umstand, daß das Ministerium sich genöthigt gesehen hat, wenigstens für sein Bereich eine Ver mehrung der Arbeitskräfte zu beantragen. Insbesondere was die Administrativjustizsachen betrifft, so muß ich erwähnen, daß hier eine Schwierigkeit eintritt, auf die man allerdings wohl Rücksicht nehmen muß. Es ist bekannt, daß die Mitglieder, die Seiten der Justizbehörden deputirt sind, nicht jeden Augen blick zur Disposition stehen können, sondern zugleich auch in den übrigen ihnen angewiesenen Geschäften so vollauf zu thun haben, daß es ihrer großen Bereitwilligkeitungeachtet oftgroße Schwierigkeiten hat, von ihnen zu verlangen, daß sie zu der oder jener Zeit gegenwärtig sein sollen, um den Berathungen beizuwohnen. Uebrigens glaube ich dem geehrten Abgeordne ten versichern zu können, daß, wenn wirklich hier und da ein Mangel an Beschleunigung vorgekommen sein sollte, es dem Ministerium des Innern nur erwünscht sein kann, wenn es daraufaufmerksam gemacht wird, und daß es nach Möglich keit gerade in dieser Beziehung den Wünschen genügen wird, weil es einen Werth darauf legt, immer mit möglichster Schnel ligkeit die Entscheidung zu geben. Was den zweiten Punkt über die Cvmpetenz anlangt, so ist es schwer, bei dieser allge meinen Fassung des Wunsches etwas Bestimmtes zu sagen. Die Competenz zwischen Verwaltung und Justiz ist festgestellr durch das Gesetz, und wo Zweifel gewesen sind, sind sie durch die Entscheidungen, die gegeben worden sind, erledigt worden, so daß nur in seltenen Fällen von Zweifeln die Rede ist über «. si. dieCompetenz zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden, und eben deshalb von Uebergriffen Seiten der Verwaltungsbehör den in die Justiz nicht die Rede sein kann. Auch sind die Justizbehörden in der That, und ich füge hinzu, mit Recht nicht geneigt, sich Eingriffe in ihre Rechte gefallen zu lassen. Wenn aber Zweifel entstehen über die Competenz, wenn irgend eine Partei oder ein Sachwalter oder eine Unterbehörde Zweifel darüber haben, so werden diese Zweifel zur Entscheidung kom men, und wir haben endlich für gewisse Falle selbst die Entschek- dungsbehörde, welche gesetzlich festgestellt und eben dazu da ist, dergleichen Competenzconflicte zu entscheiden, sodaß ich nicht wüßte, was in dieserBeziehung weitergewünschtwerdenkönnte. Sind dem geehrten Abgeordneten specielle Fälle vorgekom men, so wird er selbst die Wege zu finden wissen, aufdenen diese zweifelhaften Fragen zur Erledigung zu bringen find. Wenn fer ner von dem geehrten Redner bemerkt wurde, die Verwaltungs behörden entschieden über Eigenthumsfragen und dergleichen, nun so weiß ich nicht, wie man im Allgemeinen das behaupten kann. Es läßt sich auch darüber auf diese allgemeine Frage nur das sagen, daß allerdings Fälle vorkommen können, wo nach dem Gesetze provisorische Entscheidungen Seiten der Verwaltungs behörden gegeben werden dürfen. Der geehrte Abgeordnete sagt selbst, es wäre der Rechtsweg Vorbehalten worden. Nun dies bestätigt eben, daß unter gewissen Voraussetzungen provisorische Entscheidungen gegeben werden können, mit Vorbehalt des Rechtsweges, damit das Practische im Auge behalten, das Recht aber nicht verletzt werde. Wenn er dabei bemerkte, cs wäre noth- wendig, daß in besondern Fällen, wenn Jemandem z. B. der Ge brauch seines Eigenthums geschmälert werden sollte, wenigstens gleichzeitig mit hinzugefügt würde, wie er entschädigt werden sollte, so würde in der Regel wenigstens die Verwaltung aus dem Kreise ihres Ressorts heraustreten, weil das der Gegenstand des Rechtsweges ist. Wenn ferner bemerkt wurde, die Entschei dungsgründe in den Verordnungen der Verwaltungsbehörde be zögen sich sehr häufig blos auf allgemeine polizeiliche, auf staats-, aufnational-öconomifcheRückstchten, nicht aufdas positive Recht, so muß ich den geehrten Abgeordneten daraufhinweisen, daß eben darin der große Unterschied zwischen den Verwaltungs- und den rechtsprechmden Behörden liegt, und daß bei den Verwaltungs behörden eben das die Schwierigkeit sei, daß sie sehr oft nach all gemeinen Rücksichten entscheiden müssen, deren Beobachtung ihre vorzüglichste Pflicht ist. Uebrigens wird, wo es möglich ist, auf positive Gesetze sich bezogen werden, undgewißjedeVerwaltungs- bchörde wird es vorziehen, um sich über den ihnen so häufig ge machten Vorwurf der Willkür hinwegzubringen, weil es besser ist, sich auf das Gesetz, als auf Rücksichten zu beziehen. Wenn endlich von dem geehrten Redner bemerkt wurde, es würde in Polizeistrafsachen in so fern von dem Gesetze abgegangen, als man den Grundsatz verletze: nuilum crimen sins tegs, und dabei auf ein Polizeigesetzbuch Bezug nahm, da muß ich bemerken, daß der Wunsch eines allgemeinen Polizeistrafgesetzbuchs ein Wunsch ist, den jeder Derwaltungsbeamte Lheilt, der aber mit so vielen Schwierigkeiten verknüpft ist, daß wahrscheinlich ein sehr I *
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