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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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dies im Interesse des Staats ist, das hat der Abgeordnete nach; zuweisen unterlassen. Was die Sache selbst anlangt, so kann -er Beschluß, wenn er nach dem Mtrage gefaßt würde, zu nichts führen; denn so viel steht fest, daß, wenn auch der Be richt über die sämmtlichen Eisenbahnen gleichzeitig erstattet worden wäre, doch mit der Berathung über eine Eisenbahn der Anfang hätte gemacht werden müssen, es sei, daß man die sächsisch-böhmische oder die sächsisch-bairische zuerst vorgenom men hätte. Wie man gleichzeitig über zwei oder wohl gar über alle die verschiedenen fünf Eisenbahnen berathen soll, das ist mir nicht begreiflich. Deshalb sollte ich glauben, daß bei einer Bahn angefangen werden muß, und da der Bericht über die sächsisch-bairische Bahn vorliegt, so sehe ich kein Bedenken, die Berathung damit zu beginnen. Wir werden uns dadurch nicht präjudiciren; denn man kann sich sofort entschließen, ob -er Staat sich in den Besitz sämmtttcher Eisenbahnen zu setzen habe. Diejenigen, die dieser Ansicht sind, würden bei der Be rathung des Berichts über die sächsisch-bairische Bahn gegen -en Bericht zu stimmen oder zu beantragen haben, daß der Staat die Eisenbahn in sein Eigenthum übernehmen solle. Es ist bereits gestern Gelegenheit dazu vorhanden gewesen, über das System, welches von Seiten der Staatsregierung in Be zug auf das Eisenbahnwesen befolgt wird, sich auszusprechen. Wenn die Kammer damit einverstanden zu sein schien, daß das von ihr gewählte System, nämlich ein gemischtes, wohl für un sere Zustände, für die jetzigen Geldverhältniffe und für die ganze Entwickelung unsers Eisenbahnwesens das geeignetste sei, so glaube ich, daß man um so weniger dem Anträge des Abgeordneten Meisel beistimmen kann. Abg. 0. Schaffrath: Ich habe den Antrag des Abge ordneten Meisel auf Aussetzung des Beschlusses über das De cket, die sächsisch-bairische Eisenbahn betreffend, zwar unter stützt, weil er mir jedenfalls der Besprechung und nähern Be leuchtung werth schien; allein ich werde gegen ihn stimmen, zur Begründung meiner Abstimmung mich aber kurz fassen, da ich nach der mühsam zu Stande gekommenen Unterstützung voraussehe, daß abgeworsen werden wird. Außer den Grün den des Herrn Referenten, von denen ich namentlich den aus der Dringlichkeit eines Beschlusses über die sächsisch-bairische Bahn entnommenen hervorhebe, so wie den von meinem Freunde, dem Abgeordneten Hensel, angeführten, daß, selbst wenn wir den Beschluß aussetzen, such später dennoch über irgend eine Eisenbahn zuerst abgestimmt werden müsse, folglich wir um nichts,gebessert sein würden, muß ich noch darauf aufmerksam machen, daß man nicht behindert ist, auch bei der jetzigen De batte einen allgemeinen Antrag in Bezug aufVeränderung der Grundsätze des Staats bei den Eisenbahnbauten zu stellen, einen Antrag darauf, daß eniweder daß bisherige System ver lassen werde, nach welchem der Staat sich für Privat- oder Nichtstaatsbühnen entschieden hat, oder auch darauf, daß der entgegengesetzte Grundsatz angenommen werde. Dieser An trag steht dem Abgeordneten Meisel frei, und ich selbst würde Vielleicht, wenn es zur Debatte kommt, einen ähnlichen Antrag stellen^ Es wird auf diese Weise derselbe Zweck, welchen der Abgeordnete Meisel hat, erreicht. Endlich mache ich noch auf ein formelles Bedenken gegen den Antrag des Abgeordneten Meisel aufmerksam. Wenn ich recht gehört habe, so lautet derselbe darauf: blos die Beschlußfassung auszusetzen, die Be rathung aber jetzt vor sich gehen zu lassen. Wenn ich auch nicht behaupten will, daß ein solcher Antrag an sich unzulässig ist, da er in der Berfassungsmkunde nicht verboten ist, so muß ich doch sehr die Zweckmäßigkeit eines solchen Verfahrens be zweifeln; denn dazu ist die ganze Diskussion und Berathung da, um unter dem Eindruck derselben und der in ihr gehörten Gründe auch sogleich abzustimmen. Verschieben wir aber die Abstimmung oder beschließen, daß sie erst in spaterer Zeit statt findet, so ist die jetzige Berathung gewiß zum großen Kheile verloren und nutzlos, weil Niemand sich mehr der Gründe so genau bewußt sein kann und gerade so in jedem Falle abstim men würde, als jetzt unmittelbar nach der Discussion. Aus diesem Grunde werde ich gegen den Antrag des Abgeordneten Meisel stimmen. Präsident Braun: Der Abgeordnete hat sehr Recht, wenn er behauptet, daß der Antrag blös auf Aussetzung des Beschlusses gehe, denn der Antrag lautet: „Den Beschluß in Bezug auf die neuerdings veränderter Weise beantragte Be- theiligung des Staats bei der sächsisch-bairischen Eisenbahn bis nach der Berathung des zweiten Berichts der Finanzdepu- tation über das Decret, die Eisenbahnen betreffend, auszu setzen." Also der Antragsteller wünscht zwar nicht die Bera thung ausgesetzt zu wissen, nach der Fassung seines Antrags, wohl aber die Beschlußnahme. Der Antrag geht aber auch, was ich zur Erläuterung bemerken will, blos auf Aus setzung des Beschlusses über die Anträge, die die Deputation S. 63 (des Berichts) gestellt hat: „daß die Ständeversammlung der unter dem 26. Mai dieses Jahres gegen das Direktorium der sächsisch-bairischen Eisenbahncompagnie abgegebenen Er klärung ihre Zustimmung ertheile und sich damit einverstehe, daß die darin enthaltenen Bestimmungen dem mit der gedach ten Aktiengesellschaft über die Mitwirkung des Staats bei der nöthig gewordenen Ergänzung des Anlagekapitals bis zur Höhe des wirklichen Bedarfs zu treffenden Abkommen zu Grunde gelegt werde", und der unmittelbar darauf folgende; während der Antrag die Anträge, welche Seite 64 und Seite 44 des Berichts von der Deputation gestellt worden sind, nicht begreift, denn der Antrag will eben nur: „daß der Beschluß in Bezug auf die neuerdings veränderter Weise beantragte Betheiligung des Staats bei der sächsisch-bairischen Eisenbahn bis nach der Berathung des zweiten Berichts der Finanzdepu tation über das Decret, die Eisenbahnen betreffend, ausgesetzt werde." Da nun in den jetzt von mir angedeuteten Anträgen die Deputation nicht allein die neuerdings beantragte, sondern die auch jetzt bestehende Wetheiligung des Staats bei der Aus führung der Eisenbahnen im Auge gehabt, so möchte nach der Fassung des Antrags allerdings, wenn selbst der Antrag An nahme fände, über die zuletzt von mir angedeuteten Anträge
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