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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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langerZeitraum dazu gehört, um ihn zm Ausführung zubringen, nicht zu gedenken, daß man dochjanichtglaubrn möge, daß in den, jenigenLändern, wo einPolkzeistrafgesetzbuch vorliegt, keineHand- lungen vorkamen, die zu ahnden seien und doch nicht im Polizek- strafgesetzbuche verpöntsind. Es würdeuns also auch ein Polizei strafgesetzbuch über diese Schwierigkeit nicht wegführen. Wenn aber überhaupt gesagt worden ist, es ließe sich nicht denken, daß eine Polizeisirafe erfolge ohne die Bestimmung eines Gesetzes, in welchem die Strafe speciell angedroht worden wäre, so mag das seinen Grund in Bezug auf Criminalvergehen haben, in Be zug auf Polizeiangelegenheiten aber ist es in dieser Allgemein beit der Natur der Sache nach nicht anwendbar. Abg.v. Thielau: Was der geehrte Abgeordnete v. Schaff rath ausgesprochen hat, veranlaßt mich, im Allgemeinen auch einige Ansichten über das Ministerium des Innern auszuspre chen. Wenn der Abgeordnete darüber klagt, daß sich eine Langsamkeit bei den Entscheidungen des Ministeriums zeigte, so will ich keineswegs das in Abrede stellen, aber wohl auf die Ursache Hinweisen, woraus dies entstehen muß. Ich glaube nämlich, daß alle unsere Minister viel zu viel persönlich mit denjenigen Arbeiten beschäftigt sind, die speciell für einen Mi nister nicht gehören. Es scheint mir, als wenn namentlich das Ministerium des Innern, wie ich bereits auf vorigem Land tage ausgesprochen habe, Schiffbruch leiden müsse an seinen Arbeitskräften, weil offenbarer Mangel daran vorhanden ist. Es ist nicht Sache der Deputation, deshalb Vorschläge zu machen, aber erlaubt wird es wohl sein, seine Ansichten darüber auszusprechen. Es ist wohl kein Zweifel, daß nichts wün- schenswerther ist, als daß diejenigen, die an der Spitze der Geschäfte stehen, mehr an Ort und Stelle dasjenige sehen und erforschen, worüber verhandelt und worüber entschieden werden soll. Ich glaube, daß bei uns in Sachsen darin ein großer Mangel ist, daß die Minister blos von ihrem Aufenthaltsorte aus die Verhältnisse des Landes beurtheilen. Besonders nach theilig scheint mir dies für Handel und Gewerbe zu sein; es ist nothwendig, die Verhältnisse, wie sie in den einzelnen Lan- destheilen stattsinden, selbst zu sehen und zu prüfen, und dies nicht blos durch dritte Personen zu thun. Es scheint mir wichtig, daß das Ministerium Zeit genug gewinne, um außer halb ihres Bureaus die Verhältnisse unsers Landes und selbst anderer Länder kennen zu lernen. Nun aber ist es rein un möglich, daß, wenn die Minister mit der Administrativjustiz sich selbst beschäftigen müssen, ihnen noch irgend Zeit übrig bleibe für höhere Zwecke. Ich bin der Meinung, daß es zweck mäßig sein dürste, die Angelegenheit der Administrativjustiz, die mir, beiläufig sei es gesagt, im höchsten Grade zuwider ist, mehr in die Hände von juristischen Beamten zu legen, um den Ministern selbst freiere Hand zu lassen für die übrigen Ge schäfte. Ich habe die Ansicht, daß mit den Arbeiten, denen die Minister sich am grünen Tische unterziehen müssen, nicht viel gewonnen ist, sondern daß die Kenntniß des Landes und -er Verhältnisse Grundbedingung ihres Wirkens ist. Meine Ansicht hier auSzusprechen, habe ich für meine Pflicht ge- -alten. Secretalr Lzschucke: ES ist mir zwar kein Fall be. i'annt, daß die Administrativjustkzangelegenheiten bei dem Ministerium deS Innern auf längere Zeit liegen geblieben wären; wenn es aber auch vorgekommen ist, so liegt davon hauptsächlich auch der Grund im Gesetze von 1835. Wenn ich mir bedenke, daß zur Entscheidung auf dem Administrativ- usiizwege durch das Ministerium des Innern der Bericht erst an die Kreisdircction, und von der Kreisdirection der Bericht mit den Acten an das Ministerium gehen soll, so liegt schon darin eine Zeitverschwendung. Ist nun die Entscheidung zu Stande gekommen, so geht sie nicht wieder an die UnterLehörde zurück, sondern die Kreisdirection macht, so zu sagen, den Briefträger, und hat die Entscheidung an die Unterbehörde zurückzusenden. Es ist hierdurch eine Verschwendung von 3 oder 4 Wochen eingetreten, wenigstens habe ich dies aus den xrseselltstis auf den Verordnungen ersehen. Darüber aber will ich mich nicht verbreiten, nur über die Ausübung des Polizeistrafrechts Seiten der Kreisdirectionen und des Ministe riums will ich mich aussprechen, und zwar in einem, ich möchte fast sagen, entgegengesetzten Sinne, wie der Abgeordnete v. Schaffrath, obgleich ich mit den von ihm aufgestellten An sichten vollkommen einverstanden bin. v. Schaffrath beschwert sich nämlich darüber, daß von dem Ministerium etwas bestraft wird, was durch das Gesetz gar nicht verboten, im Gesetze gar nicht erwähnt ist. Ich beschwere mich darüber, daß Seiten des Ministeriums des Innern und der Kreisdirectionen Stra fen, die im Gesetze klar bestimmt sind, erlassen und ermäßigt werden. Es ist recht gut, wenn diese Strafen gemildert und erlassen werden, denn sie sind oft zu hoch und den gegenwärti gen Verhältnissen zuwider. Gleichwohl haben aber solche Milderungen und Erlasse einen bedeutenden Nachtheil. Wenn wegen Polizeivergehen irgend Jemand bei der Unterbehörde in Untersuchung gekommen ist > so muß er in Gemäßheit des Ge setzes durch Bescheid bestraft werden. Gegen diesen Bescheid wendet er Recurs ein, und dann ist es, wenigstens in Spiel fachen gewiß, daß der Bescheid reformirt wird, und es heißt: „Bewandten Umständen nach ist die Strafe zu erlassen", ob gleich die Anwendung des Gesetzes gerechtfertigt war. Ich weiß nicht, ob das nicht eine Art Begnadigungsrecht ist; denn es sind mir Beispiele bekannt, wo es die Unterbehörden eben so gemacht haben, wie die Kreisdirectionen und das Ministerium des Innern. Dann hat aber die Kreisdirection und das Mi nisterium gesagt, das Gericht habe nicht nach dem Gesetze ent schieden, und cs sei ihm dieses zu verweisen. In der Lhat, durch dergleichen Jnconvenienzen kommen die Unterbehörden in eine üble Lage, cs wird ihnen der Vorwurf gemacht, daß sie unnöthigerweise streng sind und unnöthige Kosten verursachen. Es ist wahr, ich gebe zu, daß gs ganz in der Ordnung liegt, wenn diese Strafen auf die gelindere Art eintreten, weil die selben wirklich, ich will nur wieder die Spielstrafen und das Hausirwesen erwähnen, sehr streng sind. Aber wenn man
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