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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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nur höchstens 4^ Million in Actien baar aufgebracht, die übrigen 7H Million hat theils der Staat (wir) hergegeben, wenn wir die neuen Verwilligungen machen, theils wenigstens zu ver treten, indem der Staat zu Gunsten der Actionaire sowohl, als dervon ihnen gemachten Anleihen in Bezug auf Dividende zurück bleibt, sogar 4 Procent Zinsen auf 5 Jahre noch nach der Eröff nung der ganzen Bahn garantirt und sogar vorschießt. Diese Zinsvorschüsse und, Garantien und Vertretungen sind fast eben so schlimm, als wenn der Staat jene ganzen 7^Millionen selbst schuldete. Kurz, zu den 12 Millionen giebt gewiffer- maaßen der Staat jetzt schon zwei Drittel, und die Actio naire jedenfalls baar nur ein Drittel. Dennoch sind die Actionaire Eigenthümer der Bahn. Das ist ein eigen- thümliches Verhältnis Ich sollte meinen, daß der Staat Ei genthümer sein sollte und nicht die Actionaire, welche nur ein Drittel des Capitals beschafft haben. Und diese von dem Staate theils baar bereits gegebenen oder doch zu vertretenden zwei Drit tel sollen in Privathände zur Verwaltung niedergelegt werden? Ware es eine Staatsbahn, so würde ich kein Bedenken haben, aber in Privathände lege ich nicht acht Millionen. Da will ich lieber aus dieser Privateisenbahn eine Staatsbahn machen. Es ist jetzt die beste Gelegenheit, diese Bahn zu erwerben. Die Actionaire werden froh sein, wenn sie die Last los werden, weil es ungewiß ist, ob sie rentirt. Wenn der Staat jetzt schvn zwei Drittel von dem Anlagecapitale theils gegeben, theils zu vertre ten hat, so wird er auch das letzte Drittel ohne große finanzielle Schwierigkeit aufbringen. Dazu bedürfte es keines neuen An- lehns, sondern nur eines einfachen Umtausches der Actien gegen «inen Staatsschuldschein des — sogar vollen! — Nennwerths, mit einer Verzinsung von 3^ bis 3H Procent, womit die Actio naire sehr gern zufrieden sein würden. Ich muß auf die Benutzung der jetzigen günstigen Gelegenheit der wohlfeilen Er werbung der bairischen Eisenbahn von Seiten des Staats um so mehr dringen, als die Ankaufsbedingungen von 1841 nach der Erklärung vom 24, April 1841 §. 6 ec. und <lä. für den Staat so äußerst nachtheilig sind. Nach diesen Bedingungen soll der Staat, wenn in 25 Jahren zufällig die Dividende mehr als-vier Procent betrüge,, verhältnißmäßig so viel mehr bezahlen für die Bahn, folglich weit mehr, als sie gekostet hat. Dazu kommt, daß nach derselben, auch hierin sehr fehlerhaften Erklä rung vom 24. April 1841 bei der Erwerbung der Bahn von Sei ten des Staats in 25 Jahren auf den dereinstigen Zustand der Bahn nicht Rücksicht genommen ist. In 25 Jahren wird aber die Bahn gewiß in einem schlechten Zustande, abgenutzt sein, werden sehr viele Hauptreparaturen vorkommen. Nach civil- rechtlichen Grundsätzen wird zwar die Eisenbahn dann fahrbar sein müssen, aber zu etwas Mehrerm ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, wenn nur die Locomotiven und die Bahn so beschaf fen find, daß gefahren werden kann, mögen sie auch sonst schlecht und abgenutzt, mögen auch die Schienen ganz abgefahren sein u. s. w. Ungeachtet dessen müssen wir dann doch mehr bezahlen, als die Bahn gekostet hat. Es ist dies eben so ein Versehen in der Erklärung von 1841, als der Mangel einer Verstärkung der Verbindlichkeit der Compagnie in Z. 7, einer Convrntionalstrafe oder der kassatorischen oder einer andern Clausel. Allerminde stens find die beantragten Verwilligungen davon abhängig zu machen, daß diese Bedingungen zu unfern Gunsten, zu Gunsten des Staats, verbessert werden. Dies ist aber so wenig von der Deputation beantragt, als eine Garantie für gute Verwendung der zu verwilligenden Gelder und dafür, daß sie nicht nur nicht verloren, sondern nutzenbringend angelegt seien. Dies sind für meine verneinende Abstimmung die Gründe, welche ich Ihnen zur Ueberlegung überlasse, und deshalb ausführlich auf einmal vorgeführt habe, weil ich nicht gesonnen bin, im Laufe dieser De batte noch einmal das Wort zu nehmen. Referent Abg. Georgi: Es war nicht meine Absicht, die Debatte jetzt aufzuhalten, doch muß ich mir gegen den Abgeord neten v. Schaffrath allerdings einige Worte erlauben. Er hat mir gewiß eine unverdiente Ehre erwiesen, indem er den Bericht gelobt und mich einen Advocaten der sächsisch-bairischenEisenbahn genannt hat. In ersterer Beziehung hat er selbst Alles gethan, um sein Lob durch Tadel zu entkräften, und in zweiter Beziehung fühle ich selbst am besten, daß ich kein Advocat bin und ihm nicht auf den juristischen Boden folgen kann, auf den er diese Frage zu versetzen sich für verpflichtet erachtet hat. Hak er aber, wenn ich dies auch nicht glauben will, damit, daß er mich einen Advocaten der Bahn genannt hat, gemeint, daß ich in irgend einem beson der» Verhältnisse zur Bahn stehe, so muß ich dies gänzlich zurück weisen. Ich habe keine Actien, bin weder im Directorium, noch im Ausschüsse und deshalb ganz unbefangen in dieser Angelegen heit. Wenn er sagt, daß im Berichte an der einen Stelle die Bahn als sehr rentabel bezeichnet, und an einer andern Stelle gesagt werde, die Rentabilität sei sehr zweifelhaft, so kenne ich keine Stelle des Berichts, wo das Eine oder das Andere so prä gnant ausgedrückt wäre. Ich habe die Ansicht, und auch die De putation ist derselben Meinung, daß die Bahn mit der Zeit die Zinsen der Anlagekosten tragen werde. An eine große Rentabi lität wird mindestens in der nächsten Zukunft nicht gedacht wer den können, weil die Bahn immerhin ziemlich kostspielig sein wird. Der Antheil der Actionaire ist in keiner Weise gefährdet. Der Abgeordnete hat gesagt, daß die Lage, in welche die Com pagnie durch die Überschreitung der Voranschläge gekommen ist, zu vermeiden gewesen wäre, wenn das Comitö und das Direkto rium bei der Begründung das Unternehmen besser überwacht hätten. Es ist keine Frage, daß diese mangelhaften Voranschläge zu vermeiden gewesen sein würden, allein ich bin nur der Ansicht, daß der Staat- wenn sie vermieden worden wären, deshalb durch aus jetzt in keiner günstigem Lage sein würde. Denn ganz gewiß hätte dann der Staat die Vergünstigungen, welche er jetzt nach träglich gewähren soll, dann damals schon gewähren müssen. Es ist ja bekannt, daß ohnedem der Zudrang zu der Betheiligung der der sächsisch-bairischen Eisenhahn keineswegs ein überaus großer gewesen ist. Eine so bedeutende Erhöhung des erforderlichen Anlagekapitals aber würde entweder das Unternehmen haben scheitern lassen, oder den Staat in die Nothwendigkeit versetzt haben, größere Begünstigungen auszusprechen. DerAbgeordnete
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