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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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hat dann gesagt, es sei ein Fehler des Cornites gewesen, daß es -en Voranschlägen jgetraut hätte. Da aber der Staat durch seine technischen Beamten die Voranschläge hatte machen lassen und letztere sich auf deren Voruntersuchung gründeten, so hatten den» doch wohl mindestens die Actionaire Veranlassung, diesen Voranschlägen zu trauen. Der Abgeordnete hat gesagt, daß die Regierung die Verpflichtung, rücksichtlich dessen, was über die 6 Millionen hinausgehe, mit den Zinsen und der Dividende zurückzustehen, in der Vorlage geleugnet, die Deputation aber diese Verpflichtung anerkannt hätte. Zn der Vorlage steht, daß „im streng juristischen Sinne diese Verpflichtung vielleicht zuleugnengewesenwäre, daßdieseaber dem Sinne und Geiste des Vertrags zuwider gewe sen wäre. Wenn aber Letzteres zugegeben werden muß, , so ist es gewiß auch im streng juristischen Sinne unzweifelhaft, daß die Verpflichtung besteht. Der Abgeordnete hat weiter gesagt, das Gesellschaftsstatut müsse mehr gelten- als die Erklärung der Negierung, und das erstere könne die letztere aufheben. Ich glaube denn doch, da hat der geehrte Abgeordnete ent schieden Unrecht. Die Erklärung der Regierung enthält ausdrücklich die Zusicherung der Bedingungen, unter denen sich die Regierung, bei dem Unternehmen betheiligen wollte. Das Gesellschaftsstatut aber ist lediglich das Gesetz für die Gesellschaft unter sich und scheint von der Regierung gegen die Gesellschaft rücksichtlich der Staatsverpflichtungen gewiß nicht angezogen werden zu können. Wenn der Abgeordnete gesagt hat, die Deputation habe die bestehende Verbindlichkeit nicht bewiesen , so bekenne ich, daß mir ein solcher Beweis im juristischen Sinne dem geehrten Abgeordneten gegenüber aller dings schwer werden würde, mache aber denn doch nochmals auf Punkt 5 -er Erklärung aufmerksam, der unzweifelhaft herausstellt, daß man auf den Unterschied zwischen Anlagekapi tal und Actiencapiial damals keinen Werth gelegt hat. Wäre auch, wie der Abgeordnete sagte, im Satze 5 das Wort Anlage kapital nur relatorisch gebraucht, so beweist es doch für mich, daß man einen Unterschied dabei nicht im Auge gehabt hat. Wenn der Abgeordnete gesagt hat, wenn man rechtlich nicht verbunden fei, dürfe man auf Billigkeitsgründe, auf politi sche Gründe gar nichts geben, so muß ich darauf erwidern, daß dieses gewiß nicht der Standpunkt ist, auf welchen sich die Stände hierbei zu stellen haben und in solchen Fragen zeither gestellt haben. Wäre Alles nur aus dem einseitigen juristischen Gesichtspunkte zu entscheiden, so würde es freilich ein großer Fehler in unserer Verfassung sein, daß sie nicht lauter Juristen, lauter Advocaten in die Kammern berufen hätte, weil diese gewiß juristische Fragen am besten beurtheilen können. Ich glaube aber auch, die Kammer hat bewiesen, daß dieser Stand punkt nicht in allen Fällen der ihre ist, und wenn ich mich recht entsinne, Hat der Abgeordnete v. Schaffrath selbst neulich für nachträgliche Steuerentschädigung gestimmt, wiewohl er zuge ben mußte, daß gar keine Rechtsgründe, sondern nur Billig- keiksgründe für sie sprachen. Daß aber diese für die sächsisch hairische Eisenbahnrompagnie sprechen, hat die Deputation al lerdings anzuerkmnen gehabt. Mangelhaftigkeit der Voran schläge durch Regierungstechniker und ganz unvorhergesehene Lerrainschwierigkeiten sind mächtige Billigkeitsgründe, und Jeder wird diese Gründe anerkennen müssen. Wenn der ge ehrte Abgeordnete weiter gesagt hat, die Sache ist ganz einfach, entweder die Compagnie baut oder sie baut nicht ; baut sie, so ist es gut, baut sie nicht, so bauen wir: so mag er damit wohl Recht haben; ob es aber im Interesse des Staats liege, selbst zu bauen, und ob es räthlich sei, die Dinge auf dieses Aeußerste zu führen, das sind Fragen, welche die Deputation verneinen mußte. Der Berechnung, welche der Abgeordnete ausgestellt hat, daß der Staat bei dieser Gesellschaft mit 8 Millionen be- theiligt sei, habe ich nicht zu folgen vermocht und sie ist jeden falls falsch. Bei dem ursprünglichen Aktienkapitals ist der Staat mit 1s Millionen und die Compagnie mit 4s Millionen betheiligt, zu dem jetzigen Mehrbedarf soll die Compagnie 3H, der Staat IZ Millionen beschaffen, folglich ist der Staat bei II Millionen zusammen mit 3Z^ Millionen (außer den ZinS- vorschüssen), die Compagnie aber mit 7ß Millionen Thaler be theiligt. Wenn der Abgeordnete gesagt hat, es sei jetzt die beste Gelegenheit, die Bahn zu erwerben, die Actionaire wür den froh sein, wenn sie sie los würden, wir wollten sie nur ganz anständig bezahlen, so stimme ich in letzterer Beziehung ihm vollkommen bei. Wenn Regierung und Stände die Ab sicht haben, die Bahn zu kaufen und anständig zu bezahlen, wird Niemand froher sein, als die Actionaire. Allein ob eS jetzt im Jntexesse des Staats ist, 8 Millionen für diese Bahn aufzubringen, und ob man die Verwirklichung dieses Plans und die Verwendung eines solchen Capitals nicht besser der Zukunft überlassen müsse, wo in mancher Beziehung die Ver hältnisse hoffentlich günstiger für den Staat sein werden, das sind die Fragen, deren Entscheidung uns jetzt vorliegt. Wie sie die Deputation beantwortet hat und aus welchen Gründen, geht aus dem Berichte hervor, und der geehrte Abgeordnete hat mich eines Andern nicht überzeugen können. Abg. a. d. Winckel: Wenn ich als Grundstücksbesitzer überhaupt kein vorzüglicher Verehrer der Eisenbahnen bin, so ist das durch die verschiedenfache Erfahrung, die ich in meh rer» Jahren gemacht, und durch die Verluste, die ich erlitten habe, hinlänglich bestätigt. Allein sie sind ein durch Has Ge bot der Zeit nothwendiges Uebel. Jedoch gestehe ich, daß ich mich nicht dafür erklären könnte, daß die sämmtlichen Eisen bahnen für Rechnung des Staats übernommen werden. Es könnte sein, daß der Staat vielleicht bei Uebernahme der bairi schen Bahn gute Geschäfte machte; allein wenn er einmal die eine Bahn übernimmt, so wird er auch die übrigen überneh men müssen. Nun, meine Herren, welche Summe von Schul den würde dadurch das Land bekommen! Es ist, glaube ich, schon ungefähr ausgesprochen worden, daß diese Summe 30 Millionen machen könnte, und wer trägt denn diese? Eigent lich doch nur die Steuerpflichtigen. So lange die Bahn sich gut rentirt, und die Conjuncturen so sind, daß der Transport seinen regelmäßigen Gang nimmt, so lange wird er allerdings
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