Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
rm voraus anzunehmen, oder eine etwas kleinere. Blos in die ser Beziehung ist ein politisches Ermessen eingetreten. Ich will die Kammer mit einem länger« Schlußworte nicht ermüden, denn es sind die Gegenstände, auf welche sich das Deputations gutachten bezieht, hinreichend durchgesprochen worden. Der Antrag des Abgeordneten Joseph ist mir völlig .'unbedenklich, in so fern er nicht die statutenmäßigen Rechte der Staatsregierung erweitern soll; soll er aber das, so würde eine Generalversamm lung nothwendig sein, und dadurch würde das ganze Abkommen gestört werden, indem dann die Generalversammlung das Recht hätte, auf ihre frühem Beschlüsse zurückzukommen, an die sie doch jetzt gebunden ist. In der Art aber, wie er vom Herrn Staatsminister verstanden und ausgelegt worden ist, ist der An trag unbedenklich und kann angenommen werden. Auch die De putation hat auf eine etwas größere Sparsamkeit hingewiesen, und ich muß anerkennen, daß es gut sei, daß der nächsten Stände- versammlung die Ueberzeugung einer ökonomischen Verwendung der bewilligten Mittel verschafft werde, worauf sie das Recht hat, bei der so nahen Betheiligung des Staats an dem frag lichen Unternehmen. Dringend aber muß ich schließlich die geehrte Kammer noch bitten, den mehrfach besprochenen Punkt? nach dem Deputationsgutachten anzunehmen; denn allerdings muß sie sich vergegenwärtigen, daß, wenn auf Punkt 7 Seiten der Stände bestanden würde, der Zweck, der vor Augen liegt, und das Uebereinkommen, das getroffen worden, wieder gänz lich vereitelt, die ganze Frage in neue Ungewißheit gebracht würde, die für alle Kheile so nachtheilig ist. Präsident Braun: Die Anträge, worüber die Kammer Beschluß zu fassen hat, befinden sich auf Seite44,63 und 64 des Deputationsberichts. Der erste Antrag auf Seite 44 (s. Nr. 89 d. M. S.2420)lautet so: „Die hohe Staatsregierung wolle auf geeignetem Wege dahin wirken, daß bei der fernern Ausführung des sächsisch-bairischen Eisenbahnunternehmens so sparsam zu Werke gegangen werde, als dies ohne Gefährdung des Zweckes und der Solidität der Bahn irgend erreichbar ist." Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge ihre Zustimmung ertheile? — Er wird gegen eine Stimme angenommen. Präsident Braun: Der zweite Antrag ist S. 63 des Berichts (s. Nr. 89 d. M. S.2427) befindlich, wo die Deputation beantragt, die S. 21 der Regierungsvorlage befindliche Erklärung zu geneh migen, indem auszusprechen sei: „Daß die Ständeversammlung der unter dem 26. Mai v. I. gegen das Direktorium dersächsisch- bairischen Eisenbahncompagnie abgegebenen Erklärung ihre Zu stimmung ertheile und sich damit einverstehe,daßdiedarin enthalte nen Bestimmungen'dem mit der gedachtenActkengesellschaftüber die Mitwirkung des Staats bei der nöthig gewordenen Ergänzung -es Anlagecapitals bis zur Höhe des wirklichen Bedarfs zu tref fenden Abkommen zu Grunde gelegt werde." Die vorgedruckte Erklärung befindet sich Seite 21 der Regierungsvorlage, und ist auch weiter oben im Berichte (s. Nr. 89 d. M. S. 2421) selbst erwähnt. Ich kann also ohne weiteres fragen: Gicbt die Kam mer diesem so eben vorgetragenen Anträge ihre Zustimmung? -- Erwird gegen eine Stimme angenommen. Präsident Braun: Will die Kammer, was den dritten Antrag anlangt, die hohe Staatsregierung dazu ermächtigen: „Auf das in Punkt 7 der gedachten Erklärung vom 26. Mai v. I. beanspruchte Zugeständniß der sächsisch-bairischen Eisen bahncompagnie zu verzichten"? Will die Kammer diese Ermäch tigung aussprechen? — Gegen vierzehn Stimmen Ja. Präsident Braun: Der vierte Antrag ist Seite 64 (siehe Nr. 89 der Mittheilungen Seite 2427) enthalten; die Deputation räth uns an, im Verein mit der ersten Kam mer bei der hohen Staatsregierung zu beantragen: „Es wolle Hochdieselbe alle ihr zu Gebote stehenden Mittel anwenden, um die Zustimmung der Herzoglich Sachsen-Altendurgischen Regie rung zu dem mit der sächsisch-bairischen Eisenbahncompagme zu treffenden Abkommen und zu Uebernahme der daraus hervor gehenden antheiligen Verpflichtungen dergedachtenhohenRegie- rung zu' erlangen." Stimmt die Kammer auch diesem. An trags bei? — Gegen eine Stimme Ja. Präsident Braun: Der letzte Antrag geht dahin, die hohe Staatsregierung zu ersuchen: „Es wolle Hochdieselbe dis zweck mäßigste und sichere Ausführung der großen Brückenbauten über die Göltzsch und die Elster eifrig überwachen und für disBeschaf- fung aller erreichbaren Garantien für das Gelingen dieser Bau ten möglichst besorgt sein." Ich frage dieKammer: Genehmigt sie auch diesen Antrag ihrer Deputation? — Erwird gegen eine Stimme angenommen. Präsident Braun: Endlich hat dieKammer sich noch über den Joseph'scheu Antrag zu erklären, so.lautend: „1) Daß gegen die Verwklligung der jetzt geforderten Staatsunterstützung der sächsisch-bairischen Eisenbahncompagnie die Bedingung: ,,„spe- ciellen Rechenschaftsbericht über ihre Ausgaben und einen Vor anschlag derselben der Regierung zur Genehmigung undJustk- sication vorzulegen"" gestellt, und 2),die Regierung um die dies- fallstge Mittheilung an die, spatem. Ständeversammlungen er sucht werden möge". Staatsminister v. Ze sch au: Es wäre in der Lhat der Antrag den Statuten und den sonstigen Bestimmungen der Ge sellschaft entgegen,wenn diegeehrteKammerdenselben annehmen wollte. Namentlich ist der Antrag auf Justisication unvereinbar mit den, unter Zustimmung der Kammer festgesetzten, ursprüng lichen Bestimmungen und den Statuten. Doch gewiß unter liegt es keinem Zweifel (und ich glaube, diese Erklärung kann dem Antragsteller genügen), daß die Staatsregierung bei dem nächsten Landtage über den Stand der Sache vollständige Mittheilung machen wird. Wollte man aber in das Rechnungswesen so ein greifen, wie der Antrag beabsichtigt, so müßte man allerdings sagen, daß dies ein Eingriff in die Statuten sei. Präsident Braun: Will der Abgeordnete vielleicht nach dieser Erklärung des Herrn Staatsministers den Antrag zurück nehmen? Abg. Joseph: Nein, — denn wenn auch die statutenmäßi gen Verhältnisse zwischen der Staatsregierung und der Compag nie so gestellt find, daß das gewünschteRechtSeiten ersterer nicht ausgeübt werden kann, so wird doch dadurch, daß -er Antrag
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder