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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Regierung und Ständen darüber statt, daß unter Mitwirkung und Unterstützung des Staats eine Eisenbahn für den Betrieb durch Dampfkraft von Chemnitz nach Riesa erbaut und, zwar nach vollständiger Sicherung der Bahnen nach dem Auslande, doch, wo irgend thunlich, bis zu Ende des Jahres 1852 vollendet werden solle. Das vorliegende Allerhöchste Decret eröffnet den Ständen, aus welchen Ursachen und Gründen das projectirte Unternehmen einer weit frühern Vollendung entgegengeführt und hierzu die Genehmigung der Regierung ertheilt worden ist. Auf den Grund der gefaßten ständischen Beschlüsse ward das Directorium der erzgebirgischen Eisenbahngesellschaft unter dem 29. Januar 1844 darüber verständigt, daß die Staatsregie rung sich nunmehr in der Lage befinde, der für das Unternehmen einer Eisenbahn von Chemnitz nach Riesa künftig zu concessioni- renden Aktiengesellschaft die pekuniäre Unterstützung des Staats in Aussicht zu stellen, über deren Umfang und Modalität zwar die nähere Bestimmung noch Vorbehalten bleiben müsse, die aber rm Allgemeinen nach den nämlichen Grundsätzen werde geregelt werden, welche bei der sächsisch-bairischen und neuerdings bei der sächsisch-schlesischen EisenbahnAnwendung gefunden hätten; daß jedoch über den Zeitpunkt, zu welchem der Bau der Eisenbahn von Chemnitz nach Riesa in Angriff zu nehmen sein werde, eine feste Bestimmung gegenwärtig noch nicht getroffen werden könne. Diese Bescheidung ward durch das Directorium der crz- gebirgischen Eisenbahngesellschaft öffentlich zur Kenntniß der Actionaire gebracht. Jmmittelst hatten die günstigen Betriebsergebnisse mehre rer Eisenbahnen in Deutschland und die vortheilhaften Resultate für die darin angelegten Capitalien abermals einen Wendepunkt in den Ansichten des Publikums über Eisenbahnunternehmungen hcrvorgerufen. Dieselbe Uebertreibung, welche lange Zeit in der Ungunst dafür herrschte, machte sich nun für einigeZeit in der Neigung dafür geltend und für Projekte, die weit weniger auf einer soliden Basis beruhten, als das hier in Frage kommende von Chemnitz nach Riesa, waren mit der größten Leichtigkeit Pri vatunternehmer zu finden. Es konnte deshalb um so weniger befremden, daß die Auf merksamkeit des Publikums sich dem Unternehmen von Chemnitz nach Riesa erneuert und lebhaft zuwendete, als gleichzeitig der Plan einer Eisenbahn vonJüterbogk nach Riesa, der längere Zeit geruht hatte, wieder in den Vordergrund trat und damit die Chemnitz-Riesaer Bahn den ausschließlichen Charakter einer Bin nenbahn mehr oder weniger mit dem einer Bahn nach dem Aus lande vertauschte. Die Jnterimsscheine für erzgebirgische Eisenbahnactien, lange Zeit in Vergessenheit gerathen und für beinahe werthlos erachtet, wurden mit einem Male ein für hohes Agio gesuchter Artikel, und die Neigung des Publikums, das Unternehmen zur Ausführung zu bringen, sprach so unverkennbar und lebhaft sich aus, daß das Directorium der erzgebirgischen Eisenbahngesell- fchast sich davon veranlaßt sah, unter dem 13. April 1844 die der Vorlage unter beigedruckte Vorstellung bei der Regierung ein zureichen und an dieselbe das Gesuch zu richten: „Daß der erzgebirgischen Aktiengesellschaft zu Erbauung der Eisenbahn von Chemnitz nach Riesa Concession er theilt, das Expropriationsrecht für letztere in Kraft ge setzt, auch die Einforderung von Einzahlungen und der Angriff des Baues selbst gestattet werden möchte." Das Directorium sah dabei ausdrücklich ab von aller dem Unternehmen bei späterer Ausführung in Aussicht gestellter Un terstützung Seiten des Staats, stellte es aber der Regierung an heim, ob sie sich bei dem Unternehmen durch Aktien betheiligen wolle, oder nicht. Zum zweiten Male also boten sich Privatkräfte dar für die Ausführung eines Unternehmens, das von dem Landestheile, für den es hauptsächlich berechnet war, auf das lebhafteste ge wünscht ward, eines Unternehmens, dessen vom allgemeinen Landesintereffe gebotene Nothwendigkeit durch die Stände wie derholt anerkannt worden war. Die Regierung würde sich nach Ansicht der Deputation gewiß einer großen Verantwortung und der gerechten Unzufriedenheit des betroffenen Landestheils aus gesetzt haben, wenn sie abermals mit Ertheilung der erbetenen Concession gezögert, damit die Ausführung des Unternehmens und die Erfüllung eines anerkannten Bedürfnisses in eine unge wisse Zukunft hinausgerückt und zugleich den günstigen Moment versäumt hätte, dasselbe ohne Opfer Seiten des Staats zu be gründen. Da die Expropriation auf der betroffenen Linie durch das Gesetz vom 10. August 1837 bereits genehmigt war, eine Unterstützung des Staats aber nicht in Anspruch genommen ward, so erschien allerdings nun die ganze Angelegenheit lediglich noch als eine Concessionsftage, bei welcher wohl im Allgemeinen die zwischen Regierung und Ständen vereinbarten Grundsätze über Begründung und Concessionirung von Eisenbahnanlagen im Auge zu behalten waren, für welche es aber noch einer beson- dern ständischen Genehmigung nicht bedurfte. Wenn die Stände sich dahin ausgesprochen hatten, daß die Chemnitz-Riesaer Bahn zwar bis zum Jahre 1852, aber erst nach Bewilligung der dazu erforderlichen Mittel und nach Sicherung der Ausführung der Bahnen nach dem Auslande zu erbauen sei, so lag offenbar hier bei die Voraussetzung einer wirksamen Staatsunterstützung zum Grunde; es war dieser Beschluß hauptsächlich aus finanziellen Gründen gefaßt worden. Hatte man dabei allerdings auch wohl den Nebengrund gehabt, daß in Berücksichtigung der finanziellen und technischen Kräfte des Landes nicht zu viel Eisenbahnen gleichzeitig gebaut werden möchten, so war dies eben nur ein Ne bengrund, der andern Hauptrücksichten um so mehr nachstehen mußte, als es für die Staatsverwaltung immer eine schwierige Aufgabe sein wird, abzumeffen, ob, wann und in wie weit überhaupt zu verbieten sei, daß Privatkräfte sich Unterneh mungen widmen, deren Nothwendigkeit und Nützlichkeit aner kanntist. Die Deputation muß aus diesen und den in der Vorlage weiter entwickelten Gründen der hohen Staatsregierung darin beipflichten,daß dieselbe die große moralischeBerankwortung,deren die Deputation weiter oben gedachte, nicht auf sich nehmen mochte, nicht zum zweiten Male den Moment unbenutzt vorüber gehen lassen wollte, der die Möglichkeit darbot, ein Unterneh men, dessen Nothwendigkeit anerkannt war, schnell und ohne Opfer Seilen des Staats in's Leben zu rufen. Daß hierbei nicht sehr lange zu zögern und zu erwägen war, hat der Erfolg am besten erwiesen; denn kaum hatte die Regierung dieEon- cession zu dem Unternehmen ertheilt, als die Gunst des Publikums für Eisenbahnunternehmungen abermals wechselte und jetzt der Zaghaftigkeit und Ungunst wieder in der Maaße Platz gemacht hat, daß, während damals die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn ohne Opfer Seiten des Staats begründet werden konnte, jetzt der Staat entweder selbst bauen, oder doch sehr große Begünstigun-
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