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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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m dem gegenwärtigen Augenblicke noch gar nicht vollständig übersehen können. Ich habe es ferner auch keineswegs so unbe denklich gefunden, wenn wir durch diese Vorgänge gewissermaa- ßen Consequenzen für die Zukunftherbeiführen, die uns nöthigen werden, wenn die Regierung und Stande andern Landestheilen gegenüber nicht unbillig erscheinen sollen, bei ähnlichen Unter nehmungen, bei Anlegung von neuen Binnenbahnen, eine gleiche Unterstützung zu gewähren. Ich muß daher bekennen, daß eine so starke Betheiligung, wie hier erfolgen soll, mir, wenigstens wenn man sie zur Regel nehmen wollte, als gefährlich für die Staatskasse, als höchst bedenklich für die Steuerpflichtigen er scheinen würde, so daß ich nicht ohne weiteres meine Zustim mung zu dem Beschlüsse der Deputation gegeben haben würde, wenn nicht ein Umstand gewesen wäre, der mich von allen Be denken zurückgebracht hätte. Es war der, daß in dem Vertrage der Staatsregierung mit der Aktiengesellschaft ausdrücklich be stimmt ist, daß es der Regierung zu jeder Zeit, und sobald sie cs für angemessen erachtet, freistehen soll, sich der Aktien zu ent äußern, welche sie übernommen hat, daß also die Uebernahme des vierten Lheils der Aktien eigentlich weiter nichts ist, als eine Unterstützung des Zustandekommens des Unternehmens, daß aber die Regierung keineswegs genöthigt und gezwungen ist, für im mer Theilhaberin des Jnstitus zu sein und zu bleiben, und daß man auf diese Weise freie Hand behält, in welcher Weise künftig der Staat sich bei dergleichen Unternehmungen betheiligen soll, und wie es am angemessensten sein wird, zu verfahren. . In die ser Hinsicht habe ich geglaubt, daß man wohl das Verfahren der Staatsregierung gutheißen könne, und daß wohl auch von den Ständen der Wunsch und die Absicht ausgesprochen werden müßte, ein derartiges für die Landeswohlfahrt als gemeinnützig anerkanntes Unternehmen zu unterstützen. Abg. Metzler: Man hat von mehrern Seiten eine in mei nen Worten liegende Wahrheit nicht anerkennen wollen, und ich finde mich dadurch aufgefordert, zur Vertheidigung meiner An sicht mich nochmals zu erheben und das Wort zu ergreifen. We der durch die Gegenrede des Herrn Staatsministers, noch durch die des Abgeordneten Clauß kann ich mich von meiner feststehen den Ansicht zurückbringen lassen, daß jede Nachbewilligung, jede nachträgliche Genehmigung einer Regierungsmaaßregel an und für sich für die Ständeversammlung einen gewissen moralischen Zwang in sich enthalte, die Nachbewilligung eintreten zu lassen, die nachträgliche Genehmigung auszusprechen. Es war nach Maaßgabe des vorliegenden Berichts Vorbehalten, die Art und Weise, wie man sich bei der Chemnitz-Riesaer Bahn betheiligen wolle, der Beschlußfassung einer spätem Ständeversammlung zu überlassen. Dessenungeachtet hat der Staat für eine Mil lion Actlen gezeichnet. Ich bestreite nicht, daß die Negierung die triftigsten Gründe gehabt haben mag, die Regierung muß mir aber doch so viel zugeben, daß diese Maaßregcl von verschie denen Seiten eine verschiedene Auffassung, eine abweichende - Wcurtheilung finden kann, indem der Eine sich damit einverstan den erklärt, der Andere aber sich ungünstig darüber ausipncht. Für diejenigen, welche nicht für eine Bethciligung des Staats! sind, muß also die ausgeführte Maaßregel der Regierung minde stens den moralischen Zwang involviren, die Regierungsmaaß- regel zu genehmigen, wollen sie nicht die Regierung compromitti- ren oder deck Unternehmen schaden. Glaube ich hierdurch meine angegriffene Aeußerung gerechtfertigt zu haben, so muß ich im Allgemeinen noch hinzufügen, daß es mit meinen Grundsätzen unverträglich ist, einem billigen Anträge der Regierung mich hartnäckig zu widersetzen. Ich wünschte aber, daß auch von Seiten der Staatsregierung stets dasselbe Princip befolgt würde, daß sie auch billigen und gerechten Anträgen der Stande mit der selben Bereitwilligkeit entgegenkäme, welche ich an dm Tag ge legt habe. Der geehrte Abgeordnete Clauß darf sich aber in der That in seinem patriotischen Gefühle durch mich nicht beein trächtigt halten, da ich durch dieRücksichten, welche ich derChem- nitz-Riesaer Eisenbahn allenthalben habe zu Theil werden lassen, mich wenigstens als einen sehr honetten Gegner gezeigt habe, als Gegnerin so fern ich mich früher für die Dresden-Chemnitzer Linie ausgesprochen habe. Da man aber davon zur Zeit abge sehen hat, so habe ich das Wohlwollen der Stände der Chemnitz- Riesaer Bahn zuzuwenden mich bemüht, habe wenigstens dieses Unternehmen nicht in einerWeise angegriffen, welche man irgend für tadelnswerth erachten könnte. Königl. Commkssar Kohlschütter: Der geehrte Abge ordnete wollegestatten, daß ich seinen Bemerkungen nur in einem Punkte eine berichtigende Aeußerung entgegenstelle. Der ge ehrte Abgeordnete bemerkte, es seidieArtundWeisederBe- theiligung des Staats bei der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn einer künftigen Vereinbarung zwischen Regierung und Ständen Vorbehalten worden. Das ist jedoch nicht begründet. Die Art und Weise, wie sich der Staat bei der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn zu beteiligen habe, ist im Punkte 5 der ständischen Er klärung vom Jahre 1843 bereits bestimmt, und zwar, wie bei den übrigen in das System aufgenommnen Eisenbahnen, in der Art, daß der Staat das Anlagekapital bis zum dritten Th eile übernehmen, mit dem Ansprüche auf Dividende von seinem An- theile zu Gunsten der Actionaire zurücktreten und überdies den letzter» eine fünfjährige Zinsengarantie gewähren solle. Im darauf folgenden 6. Punkte ist dagegen nur Vorbehalten worden, daß die Bestimmung der Mittel und Wege zu Aus führung der nicht auf Staatsverträgen beruhenden Bahnen der Vereinbarung mit den Standen auf einem künftigen Landtage Vorbehalten bleiben solle. Es handelte sich daher hierbei nicht um die Art der Betheiligung, sondern um die Aufbringung der Mittel dazu, und dies offenbar nur aus dem Grunde, weil die gewählte Betheiligungsmodalität eine für den Staat onerose war und man daher die zu Durchführung derselben nöthigen Finanzmaaßregeln auf einen langem Zeitraum vertheilm zrr müssen glaubte. r; Abg. v. Haase: Ich kann die Ansicht nicht theilen, welche von dem Abgeordneten Metzler ausgesprochen worden ist und dahin geht, als ob durch das, was von Seiten der Regierung bis jetzt in der Sache geschehen ist, das ständische Bewilligungsrecht hierunter beschränkt oder gar aufgehoben worden sei. Ich glaube
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