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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Die Deputation hat hierbei einer Petition zu gedenken, welche von den Stadtverordneten zu Zittau an die Ständever- sammlung, und zwar zunächst an die zweite Kammer, eingereicht und der unterzeichneten Deputation überwiesen worden ist. Sie enthält das Schlußpetitum r „Daß die hohe Ständeversammlung ihre Zustimmung in die Betheiligung des Staats nach Höhe eines Vier theils des Anlagecapitals bei der Löbau-Zittauer Eisen bahn ertheilen werde." Zu Unterstützung dieser Bitte schildern sie die Nachtheile, welche dem Unternehmen durch einen jetzigen Rücktritt der hohen Staatsregierung von der Betheiligung erwachsen müßten, füh ren aber zuvor noch an, daß die Gesellschaft bei Begründung des Unternehmens jene Betheiligung weder beansprucht, noch ihrer bedurft habe. — Unter dem 14. März 1844 habe das hohe Ministerium des Innern erklärt, daß bei dem Unternehmen die Staatskasse bei Aufbringung der Mittel außer Anspruch bleiben müsse. Der Comite' habe sich deshalb ausschließlich auf Privatmittel hingswiesen gesehen, und habe eine provi sorische Zeichnung veranstaltet. Abgesehen davon, daß drei Anerbietungen von Berlin, Braunschweig und Dresden ein gegangen wären, deren jede den ganzen Bedarf von 20,000 Actien zu 100 Lhlr. für sich allein in Anspruch genommen habe, worauf cinzugehen bedenklich erschienen sei, wären für den Bedarf von 20,000 Aktien 297,711 Aktien gezeich net worden, und es sei demnach die Nothwendigkeit einer Repar ation eingetreten. — So große Gunst habe das Unternehmen bei Privaten gefunden und hierauf — am 19. April 1844 — habe das hohe Ministerium die Geneigtheit ausgesprochen, sich für den Staat mit einer zu bestimmenden Quote des Anlageka pitals als Actionair zu bctheiligen, auch an der Verwaltung durch Besetzung einer Stelle im Direktorium Antheit zu nehmen. — Im Juni 1844 habe die Negierung den von ihr beanspruchten Actienantheil auf 5000 Aktien festgesetzt, aber keinen Vorbehalt wegen deren Zurückgabe gemacht; — dieser Vorbehalt sei erst noch später, am 10. Juli 1844, gestellt worden. Die Petenten führen nun weiter an, daß eine Ablehnung der Betheiligung dem Unternehmen in der allgemeinen Meinung wesentlich schaden, daß, wenn der Staat an der Rentabilität zweifle, um so mehr die Privaten zweifeln und Einzahlungen ge fährdet sein würden; daß ferner durch die Staatsbetheiligung der Gesellschaft ein Mehraufwand erwachsen sei, da der Staat den von der Gesellschaft zu remunerirendcn dritten Direktor er nannt habe; daß endlich bei einer Gefährdung des Baues dieser Eisenbahn wieder diejenigen Befürchtungen — wegen Umge hung des betreffenden Landestheils durch eine Eisenbahnverbin dung zwischen Reichenberg und Görlitz — eintreten würden, welche zu entfernen, die hohe Staatsregieurng überhaupt veran laßt habe, den Bau zu concessionircn. Schließlich verweisen die Petenten rücksichtlich der künfti gen Rentabilität der Bahn auf die sich dafür eröffnenden günsti gen Aussichten und fügen in dieser Beziehung eine kleine Druck schrift bei: „Die Löbau-Zittauer Eisenbahn in ihrer Rentabilität mit Benutzung amtlicherQuellen beleuchtet." nach welcher sich für die gedachte Bahn mit Wahrscheinlichkeit eine Dividende von 5H Procent erwarten lasse. Die. Deputation hat über gedachte Petition nur zu bcmer- ken, daß deren Inhalt wohl geeignet ist, die Ansichten zu unter stützen, welche die Deputation in ihrem Berichte weiter oben bereits ausgesprochen hat, und rathet schließlich der geehrten Kammer, auf die in der Vorlage aufgestellte Frage : „ob die Ständeversammlung mit der von der Staats regierung ausgesprochenen Betheiligung an der Löbau- Zittauer Eisenbahn einverstanden sei und dieselbe genehm halte?" eine zustimmende Erklärung abzugeben. Es würde sich damit die gedachte Petition erledigen, aber noch an die erste Kammer abzugeben sein. Sind schon die obigen Ansichten nicht durchgehends die des Deputationsmitglieds Sachße, so hat es sich doch von der Depu tation aus den oben in Betreff der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn von ihm angeführten Gründen nicht trennen können. Die Deputation muß an ihr Gutachten über die Löbau- Zittauer Eisenbahn noch die Bemerkung reihen, daß ihr für eine so kleine Flügelbahn, über deren künftige Rentabilität ohnehin — mit Grund oder Ungrund — viele Zweifel ausgesprochen worden sind, ein separater Betrieb und eine abgesonderte Ver waltung nachteilig und jedenfalls zu kostspielig zu sein scheinen. Die hohe Staatsregierung scheint dies wohl selbst gefühlt zu haben, indem sie in H. 10 der Concessionsbedingungen festgestellt hat: , „Der Gesellschaft ist gestattet, die Ausübung des ihr durch 8- 9 zugestandenen ausschließlichen Betriebsrechts gegen Uebernahme der entsprechenden Verpflichtungen pachtweise auf die sächsisch-schlesische Eisenbahngesell- schaft zu übertragen. Der zu dem Ende zwischen den beiden Gesellschaften abzuschließende Vertrag unterliegt der Genehmigung der Staatsregierung, welche sich über dies ausdrücklich vorbehält, ein diesfallsiges Abkommen durch ihre Dazwischenkunft zu vermitteln, wenn es sich im öffentlichen Interesse als wünschenswerth darstcllen sollte." Es scheint der Deputation, als wenn eine Vereinigung der Verwaltung und des Betriebs der Haupt- und Flügelbahn eben sowohl von dem öffentlichen Interesse, als von dem der Gesell schaften und dem des Staats als Hauptactionair geboten werde, und zwar so offenbar, daß die Deputation kaum viel darüber sa gen zu müssen glaubt. Die Einheit der Verwaltung und des Betriebs von zwei Unternehmungen, die in tägliche, ja fast stündliche Berührung kommen müssen, liegt ganz gewiß im öffentlichen Interesse, da das Publicum an einem Vermeiden von jeder Collision, an einem zweckmäßigen Ordnen und Jneinandergreifen der Züge für den Personen- und Güterverkehr sehr nahe betheiligt ist. Es liegt ein derartiges Abkommen im Interesse der Hauptbahnverwal tung, die ein irgend wie gestörtes Verhältniß zu der Verwaltung der Flügelbahn ganz gewiß nachtheilig empfinden, die jedenfalls in der Selbstständigkeit ihrer Anordnungen durch Rücksichten auf die Verwaltung der Flügelbahn mehr oder minder sich beein trächtigt sehen würde, und die nächstdem auf der Flügelbahn Verwendung für manche Betriebsmittel finden würde, die sie einmal haben muß, die ihr aber doch oft entbehrlich sein werden. Ganz vorzüglich liegt aber ein Abkommen über Einheit des
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