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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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zu gedenken, im Interesse der sämmtlichen Betheiligten liegen! muß, bei diesem Betriebe auf irgend eine Weise mit der angren-! zenden Bahn sich dahin zu vereinigen, daßvon der einender Be trieb mit übernommen wird. Auf welche Weise das möglich sein dürfte, läßt sich in diesem Augenblicke um so weniger mit Bestimmtheit übersehen^ als die einzelnen dazu nöthigen Unter lagen dermalen der Regierung noch nicht vorliegen. Die Regie rung hofft aber, daßvon beiden Seiten her die möglichste. Willfährigkeit wird bewiesen werden, um den eigentlichen Zweck,! nämlich einen vollständig geregelten und möglichst wohlfeilen Betrieb herzustellen. Sie wird sich um so mehr dazu veranlaßt fühlen, alle ihre Kraft anzuwenden, um beide Gesellschaften dazu zu disponiren, als eben die geehrte Deputation auf eine so sorgfältige und zweckmäßige Weise alle Gründe auseinander gesetzt hat, die dafür sprechen. Was die Bahn selbst betrifft, so! ist bis jetzt noch kein Zweifel überhaupt dagegen erhoben worden,! daß sie eine für das Ganze, wie für den betreffenden Theil des! Landes außerordentlich zweckmäßige und wohlthätige Bahn ge nannt werden müsse. Ich hätte also eigentlich keine Beranlas-! sung, weiter darauf einzugehen, will aber nur zur Vervostständi- gung dessen, was von dem geehrten Abgeordneten Hensel be-! merkt worden ist, hinzufügen, daß es sich in der That bei dieser Bahn nicht blos darum handelte, eine Binnenbahn herzustel len , sondern daß vorzugsweise die Regierung von dem Gesichts punkte ausgehen mußte,—um sich selbst vor dem etwaigen Vor wurfe zu sichern, als hätte sie die Rücksichten aus den Augen ver loren, die namentlich bei frühem Verhandlungen wiederholt zur Sprache gekommen sind,—Alles zu thun, um das zu verhindern, was eine etwaige Umgehung des Landes mit allen ihren nach theiligen Folgen herbeisühren könnte. In dieser Beziehung ist die Bahn von ganz besonderer Wichtigkeit, und zwar aus den bereits in der Vorlage und im Berichte ausführlich bemerkten Gründen. Was die Rentabilität der Bahn betrifft — eine Frage, die überhaupt heute schon wiederholt zur Sprache gekommen ist,! und auch bei der Chemnitz-Riesaer Bahn, — so muß ich wieder holt bemerken, was schon von einigen Seiten geäußert wurde, daß über die Rentabilität einer Bahn außerordentlich schwer im! voraus ein entschiedenes Urlheil zu geben ist, daß man immer nur-davon sprechen kann, was man überhaupt von den ganzen ! Verkehrsverhältnissen denkt; aber wenn man die Verkehrsver hältnisse der dortigen Gegend in's Auge faßt, wird Man picht bezweifeln, daß dort der Zwischenvelkehr und der Verkehr nach der Grenze ein außerordentlich großer sein wird, und daß, vorausgesetzt, daß dasBestrehen der Gesellschaft wie jetzt bleiben wird, mit Sparsamkeit und Tüchtigkeit zu bauen, auch die zu verwendenden Kosten im Verhältnis« zu der Rente stehen wer den. Ich glaube, daß diese Bahn in jeder Beziehung im In teresse des Landes liegt und daß der Staat sich dabei in der von der geehrten Deputation vorgeschlagenen Weise zu betheiligen hatte, wenn er seinen Grundsätzen über das Berhältniß des Staa tes zu den Eisenbahnen überhaupt nicht untreu werden wollte. Abg. Brock Haus: Nachdem ich mich gegen die Betheili gung -es Staats bei der Chemnitz-Riesaer Bahn ausgesprochen habe, kann ich mich hinsichtlich der Löbau-Zittauer Bahn auf die Erklärung beschränken, daß ich diese Bahn noch viel weniger für im Interesse der Gefammtheit unternommen und eine besondere Unterstützung von Seiten des Staats dafür noch weniger ange messen halte. Wenn ich übrigens vollkommen damit einver standen bin, was die Deputation über die Vortheile einer Ein heit in der Verwaltung und dem Betriebe von zwei Eisenbahnen, die in so gerader Beziehung zu einander stehen, wie die sächsisch schlesische und die Löbau-Zittauer Bahn, sagt, so finde ich den Antrag Seite 83 des Berichts im Ganzen zweckmäßig; nur scheint es mir, daß es nicht angemessen ist, den Vorbehalt, der hinsichtlich der Behelligung des Staats gemacht worden ist, dazu zu benutzen, ein Uebereinkommen zu erwirken, das sich von selbst machen wird, ohne daß man nöthig hat, den Vorbehalt des Staats dazu zu benutzen, um einer Gesellschaft Bedingun gen aufzulegen, welche dieselbe vielleicht nicht für billig erachtet. Ich halte das nicht für gerecht , und ich ersuche daher das Präsi dium, den Antrag bei der Fragstellung zu theilen und die Worte: „unddafern nöthig, den.zur Zeit noch bestehenden Vorbehalt rücksichtlich derStaatsbetheiligung an der Löbau-Zittauer Ei senbahn" besonders zur Abstim mung zu bringen. Abg. v. Thielau: Ich will nicht tiefer auf die Srage eingehen, ob hier ein Landesinteresse vor liege oder nicht; ich will nur im Allgemeinen bemerken, daß ich glaube, daß diese Bahn, vielleicht mehr als andere, ein allgemeines Landes inter« sse verfolge, da sie an der Landesgrenze ausmün det und dadurch eine Verbindung mit dem Auslande her stellt. Ob diese Verbindung in ausgedehnter Weise noch erreicht werden wird, oder nicht, ist freilich eine Frage, die sich im Augenblicke nicht beantworten laßt; aber ich zweifle nicht daran, daß diese Bahn im angrenzenden Lande fortgesetzt wer den wird. Es ist bekannt, daß dieser Landestheil einer der bevölkertsten ist, und daß dort im Verhältnisse zu andern Ge genden der österreichischen Monarchie die größte Bevölkerung und größte Industrie statlsindct, so daß sich kaum bezweifeln laßt, daß man den dringenden Bitten der dortigen Bevölke-. rung nachgeben wird, eine directe Verbindung mit dieser Bahn zu erzielen. Ich glaube daher, daß das Interesse, welches das Land.an dieser Bahn zu nehmen hat, vollständig dadurch nachgewirsen ist; und zweifle auch keinen Augenblick daran, daß dir geehrte Kammer die Bewilligung, welche sie für die Chemnitz-Riesaer Bahn ausgesprochen hat, auch für diese aus sprechen wird. Was aber den Antrag betrifft, den die De putation gestellt hat, den Betrieb der Löbau-Zittauer Bahn mit dem der sächsisch-schlesischen zu verbinden, so muß ich mir gestatten, darauf etwas zu erwidern. Ich halte diesen Antrag im Interesse des Staats und im Jiteresse der Actionaire dieser Gesellschaft.allerdings für wesemlich nöthig, wenn diese Bahn das rentiren soll, was man sich von ihr versprechen kann. Allein darauf muß ich aufmerksam machen, daß große Schwie rigkeiten vorhanden sind, um dies auszuführen, indem die Zeit bis zum L. April dieses Jahres, wo der Vorbehalt der Staats-
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