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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Präsident Braun: Unsere Kammer hat die von unserer Deputation gegebene Fassung von Z. 4 des in Rede stehenden Gesetzentwurfs angenommen, wie sie Seite 146 enthalten ist. In dieser Fassung ist unter Andern, im Punkt i>. die Ausnahme von der Windication für den Fall in Anspruch genommen wor den, wenn nach den Gesetzen des Auslandes solche Papiere eben falls von der Windication befreit sind. Die erste Kammer hat die Fassung des Paragraphen angenommen, jedoch mit Aus schluß des Punktes b. Die Deputation unserer Kammer ent wickelt die Gründe, warum sie der Kammer keineswegs anrathen kann, hierin sich dem Beschlüsse der ersten Kammer, Punkt b. fallen zu lassen, anzuschließen; sie räth vielmehr der Kammer an, bei diesem Punkte die Fassung, wie sie der Bericht gegeben hat, sestzuhalten und daher bei Punkt b. zu verbleiben. Ich frage also die Kammer: ob sie bei ihrem frühem Beschlüsse be harren und den Satz l>. beibehalten will? — Einstimmig Ja. ! Präsident Braun: Wir können nun zum zweiten Gegen stände unserer Tagesordnung übergehen, zum Vortrage des Be richts der vierten Deputation über die durch das Jagdwesen veranlaßten Petitionen. ReferentAbg. Kasten: Der Bericht der vierten De putation über mehrere Petitionen, die Ablösung der Jagd auf einseitigen Antrag und die Vergütung der Wildschäden betreffend, lautet: Bei der zweiten Kammer sind nach und nach folgende, die Jagdbefugniffe und die Wildschäden betreffende Petitionen ein gereicht worden. Unterm 9. September 1845 eine Petition der Gemeinden zu Ochsensaal und Frauwalde vom 4. September 1845, bei der hohen Regierung sich dahin zu verwenden, daß entweder ein dem Belasteten die Ablösung der Jagd frei gebendes Gesetz, oder ein solches, welches ihm wirklichen Schutz gegen Wildschäden gewähre, auf verfassungsmä ßigem Wege erlassen werde. 2. Unterm 29. September eine Petition der Gemeinde zu Gnoschwitz um Verwendung für Erlassung eines Gesetzes, welches die Ablösung der Jagd auf einseitigen Antrag freigebe. 3. Unterm 10. November eine Petition der Gemeindevorstände zu Oberullersdorf, Sommerau, Oppelsdorf, Türchau, Dorn- Hennersdorf, Friedersdorf, Kleinschönau und Zittel vom 16. Octo ber 1845, die Ständeversammlung wolle bei der hohen Staats regierung beantragen, daß noch im Laufe des gegenwär tigen Landtags, oder doch zu dem nächsten, ein Gesetz über Ablösung des Jagdbefugnisses auf Rusticalgrund- stücken vorgelegt werde., Unterm 10. November vorigen Jahres eine Petition der Gemeinden zu Frohburg, Roda,Wolftitz, Greifenhain, Benndorf, Bubendorf, Wyhra, Neukirchen, Schönau und Nenkersdorf vom 26. October 1845, bei der hohen Staatsregierung aufKorlegung eines Ge setzes, welches die Vergütung allen und jeden durch jagd bare Thiere verursachten Schadens anordnet, oder eines die Ablösung des Jagdrechts nachlassenden und die dabei anzuwendenden Grundsätze enthaltenden Gesetzes antra gen zu wollen. '5. Unterm 19. November eine Petition der Gemeinden zu Burkersdorf, Mohsdorf, Heyersdorf, Oberelsdorf, Niederelsdorf, Arnsdorf, Dittmannsdorf, Helsdorf, Hohenkirchen, Bertholds- dorf, Stein, Markersdorf, Dürrengerbisdorf, Schleisdorf, Thier bach, Zinnberg, Schlagwitz, Cossen und Korbe vom 13. Novem ber vorigen Jahres, die zweite Kammer wolle sich im Vereine mit der hohen ersten Kammer dafür verwenden, daß von den ländlichen Grundstücksbesitzern die auf ihren Grundstücken.bisher ausgeübte Jagdgerechtsame auf einseitige Provokation künftig ebenfalls abgelöst werden dürfe. . 6. Unterm 20. November eine Petition der Gemeinden zu Ebersbach, Thierbaum, Leupoche, Schwarzbach, Hohnbach, Lhumirnicht, Mäseln, Saupahn, Kralapp, Lastau, Rüx, Methau, Hermsdorf, Stadt Geringswalda, Hoyersdorf, Reinsdorf, Aschershain, Altgeringswalde, Flemmingen, Gersdorf, Lange nau, Erlbach, Koltzschen,Hausdorf,Terpitzsch, Colditz, Zschetzsch, Schönbach, Kleinsermuth, Tanndorf mit Maschwitz, Leisenau, Kleinbothen, Großbothen, Glasten, Ballendorf, Buchheim, Rei- chersdorf, Etzoldshain, Bernbruch, Kleinbardau und dem Ritter gutspachter zu Zollwitz, sich bei der hohen Staatsregierung dahin zu verwenden, daß ein dieAblösung derJagd freigebendes, oder ein Ge setz, welches wirklichen Schutz gegen Wildschäden ge währe, auf verfassungsmäßigem Wege erlassen werde. 7. Unterm 4. December 1845 Petition der Gemeinden zu Pfaffendorfund Gorisch vom 15. November 1845, die Ständeversammlung wolle bei der hohen Staatsre gierung beantragen, daß entweder 1) die Jagd, die jetzt dem Fiscus auf den Grundstücken von Privatpersonen zusteht, ganz freigegeben, das Wild in den Staatswaldungen abermöglichstvertilgt werde, oder, daß doch wenigstens 2) noch den jetzigen Ständen ein Gesetz über Ablösbarkeit der Jagd im Allgemeinen zur Berathung vorgelegt, bis dahin aber das Verfahren bei Abschätzung von Wild schäden vereinfacht, überhaupt aber aller Schaden allen Wildes in Waldungen sowohl, wie auf Feldern, von den Jagdbesitzern dem Beschädigten ersetzt werde. 8. Unterm 10. December 1845 eine Petition der Gemeinden zu Göppersdorf, Bernsdorf, Bödeln, Fischhain, Meußen, Nübeln, Seitenhain, Wiederau und Harthau vom Monat No vember 1845, bei der hohen Staatsregierung die Vorlegung eines Ge setzentwurfs zu beantragen, wonach nicht nur die Jagd-
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