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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Hiernächst ist in dem Gesetze vom 3. November 1845 der Anspruch ganz abgeschnitten, der den Grundstücksbesitzern auf Ersatz desjenigen Schadens zusteht, den ihm der Jagdberechtigte dadurch auf widerrechtliche Weise zuzieht, wenn er das Wild auf übermäßige Weise hegt. Dieser Anspruch wird durch das Wild- pret jeder Art, auch durch die Hasen begründet, und es kann sich die Minorität der Deputation auch mit dieser gesetzlichen Be stimmung nicht einverstanden erklären. Denn so wenig ein Huthungsberechtigter befugt ist, sein Recht so weit auszudehnen, daß der Eigenthümer des dienenden Grundstücks selbst an der wirthschaftlichen Benutzung desselben behindert wird, in welchem Fasse Letzterm ein Anspruch aus die dadurch erwachsenen Scha den zusteht, so wenig kann sich derjenige, der, indem er einen übermäßigen Wildstand hegt, die Verhältnisse herstellt, zu deren Abwendung das ganze Jagdrecht besteht, von einem Ansprüche auf Schadenvergütung befreit halten. Es beantragt daher die Minorität: die zweite Kammer wolle im Vereine mit dercrstenKam- mer die hohe Staatsregierung um eine gesetzliche Be stimmung ersuchen, daß auch der von den Rehen an den Waldungen verursachte erweisliche Schaden mit zum Ersätze komme und überall da, wo ein zu hoher Wild stand nachgewiesen ist, sich auch die dadurch erwachsenen Schäden jeder Art zu einem Ansprüche auf Vergütung eignen. Die im Eingangs unter 3, 4, 7, 8,11 und 13 erwähnten Petitionen, als an die Ständeversammlung im Allgemeinen ge richtet, werden jedenfalls noch an die erste Kammer abzugeben sein. Präsident Braun: Da für die Berathung des Berichts die Zerr bereits zu weit vorgeschritten ist, so bringe ich die Fort setzung dieses Berichts auf die morgende Lagesordnung, so dann den mündlichen Vortrag der vierten Deputation über die Petition des Advocaten Seiffert, und endlich den Bericht der nämlichen Deputation über die Beschwerde der Schneide- mühlengeseüschast zu Hennersdorf. Die heutige Sitzung ist aufgehoben. Schluß der Sitzung ^3 Uhr. Nachstehend folgen nun Protocolle über geheime Sitzungen der zweiten Kammer: Geheime Sitzung der zweiten Kammer am 4. Februar 1846. Inhalt: Fortsetzung der Berathung des Berichts der zweiten Depu tation über das Ausgabebudjet. (Besondere Be- rathung: 8. Departement der auswärtigen An gelegenheiten, Pos. 72, 73 u. 74 (dabei Aussprechen eines Dankes gegen Herrn Staatsminister von Zeschau). Dresden, am 4. Februar 1846. Gegenwärtig waren: Herr Staatsmrnister v.Könneritz, Herr Staatsminister v. Zeschau. Nach Schluß der heutigen öffentlichen Sitzung der zwei ten Kammer ging der Herr Präsident noch zu einer Sitzung bei verschlossenen Khüren über und trug in Gegenwart von sechs und sechszig Kammermitgliedern Herr Abgeordneter v.d. Planitz den Bericht der zweiten Deputation über das Ausgabebudjet S. Departement der auswärtigen Angelegenheiten als Refereent von der Rednerbühne aus vor, wie folgt: Die Etats der vorliegenden Budjstabtheilung, bestehend aus den Positionen 72, 73 und 74, sind unverändert geblieben, weshalb denn auch das Postulat der hohen Staatsregierung für dieselbe der letzten Bewilligung ganz gleich ist. Position 72. Das Ministerium nebst Canzlei. Für dasselbe werden postulirt 14,450 Thlr. — Ngr. — etatmäßig, 183 - 10 - —transitorisch. Der Gehalt des Vorstandes des Ministeriums befindet sich nicht auf dem Etat, da die Verwaltung des Departements des Auswärtigen durch den Herrn Finanzminister noch fortdauert, der dafür einen besondern Gehalt nicht empfängt. Die hohe Staatsregierung behält sich jedoch ausdrücklich die Anordnung eines solchen vor, wenn die Auslösung dieser nunmehr zehnjähri gen Verwaltung aufhört. Die einzelnen Ansätze sind übrigens unverändert geblieben. Die Deputation bemerkt, daß die Anstellung des dritten Raths erst in der Zeit erfolgte,, wo das Portefeuille des Ministe riums des Auswärtigen in die Hände des Finanzministers über ging. Sie hält daher auch dafür, daß im Fall der Anstellung eines lediglich als Minister des Auswärtigen fungirenden Staats ministers die Stelle eines dritten Raths wieder eingezogen wer den kann. ! Sie trägt übrigens darauf an, für das Ministerium und dessen CaUzlei j 14,450 Thlr. — Ngr. — etatmäßig und z 183 - 10 - —transitorisch zu bewilligen. j Position 73. j Zu Unterhaltung der Gesandtschaften. Schon aus den früher« Verhandlungen und den in den Landtagsacten enthaltenen Etats wird es der geehrten Kammer ausreichend bekannt sein, daß wir in Frankfurt beimBundrstag, an den Höfen zu Wien, Berlin und Paris Gesandte, in London und Petersburg Ministerresidenten, so wie in München eine« Geschäftsträger und in Rom und Neapel Agenten angeftellt ha ben, welchen zum Theil auch noch die Pflicht aufliegt, die diplo-
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