Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
matischen Verbindungen unserer Krone mit andern Regie rungen, bei welchen sie zugleich mit accreditirt sind, aufrecht.zu erhalten. Auch dieser Etat ist sowohl in Betreff der Zahl der ange stellten Personen, als der Gehalte, welche sie beziehen, unverän dert geblieben, weshalb auch Vie Deputation, welche schon früher die Vorlage einer ganz gründlichen Prüfung unterworfen hat, und in Betracht, daß in der politischen Stellung Sachsens den auswärtigen Staaten gegenüber eine Veränderung nicht einge treten ist, keinen Anstand nimmt, die Bewilligung von 75,800 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig 1,844 - 13 - 4 - transitorisch für die Gesandtschaften zu beantragen. Position 74. Gesandtschaftsspesen. Von dieser Position sind die Kosten einzelner Missionen, z.B.dleunterdenbestehendenBerhältnissen unerläßlichen, als an die Höfe von Stuttgart, Carlsruhe, Cassel, Hannover, Turin, so wie andere durch außerordentliche Verhältnisse hervorgerufene zu bestreiten. Nächstdem wird auch hiervon der Aufwand an Gra tifikationen, Entschädigungen und wieder erstattete Verläge der Handelsconsuln bestritten; so wie überhaupt auch alle extraordi näre Ausgaben des Departements des Auswärtigen. Die hohe Staatsregierung fordert für alle diese Gegen stände eine den früher» Bewilligungen gleichkommeude Summe von 15,600 Thlr. . Der letzte, so wie der vorhergehende Rechenschaftsbericht zeigen allerdings, daß zur Zeit noch niemals die Position 74 be willigten Summen vollständig verwendet sind, die Deputation glaubt jedoch demohngeachtet deren vollständige Gewährung be antragen zu müssen, da der wahre Bedarf sich sehr schwer so ge nau im voraus wird normiren lassen, indem so verschiedene Ver hältnisse nicht allein politischer, konventioneller, sondern auch römmercieller Natur darauf Einfluß Haben, und es der Deputa tion nicht rathsam erscheint, die Wirksamkeit der Hoheit Staats regierung durch zu kärgliche Gewährung von Geldmitteln zu be schränken, da vorzüglich die Erfahrung zeither bewiesen hat, daß das hohe Ministerium die Rücksichten auf zu bewirkende Erspar nisse niemals aus dem Auge verloren hat. Die Deputation rathet daher der geehrten Kammer, die postulirten 15,600 Thlr.-— zu bewilligen. Bei Position 72 bemerkte Herr Staatsminister v. Zeschau, die m dem Depu- tativnsgutächten aufgestellte Behauptung, daß die Anstellung des dritten Raths erst in der Zeit erfolgte, wo das Portefeuille des Ministeriums des Auswärtigen in die Hände des Finanz ministers überging, und daß im Fall der Anstellung eines lediglich als Minister des Auswärtigen sungirendcn Staats ministers die Stelle eines dritten Raths wieder eingezogen werden könne, sei irrthümlich. Str't Uebernahwe des Porte feuilles der auswärtigen Angelegenheiten von seiner Seite sei die Arbeitskraft nicht vermehrt worden und es habe auch in v. SS. dem Etät, der vorher 19,580 Thlr. betragen hat, keine Ver änderung stattgefundrn, derselbe vielmehr stets 14,450 Thlr. betragt». Bei künftiger Veränderung in diesem Ministerium werde auch die Stelle eines dritten Raths nicht entbehrt werden kön nen, da die Geschäfte der Räthe von denen des Ministers verschieden wären und die Räthe bei dem Mimsteriurn eine Menge Geschäfte der Subalternen, wegen der erforderlichen Kenntniß der französischen, lateinischen und englischen Sprache, in welcher die Correspondenz geführt werden müßte, zü über nehmen hätten. Herr Referent Abgeordneter v. d. Planitz erwiderte, daß die Deputation einen besonder« Werth auf ihre Bemer kung nicht lege und die Beschlußfassung hierüber der Zukunft zu überlassen sei. Hierbei nahm Herr Abgeordneter v. Zezschwitz Gelegen heit, dem Herrn Sraatsminister v. Zeschau für die uneigen nützige Verwaltung des Ministeriums des Auswärtigen seinen Dank auszudrücken und die Zustimmung der Kammer hierüber zu beantragen. Nach einer Bemerkung des Herrn Staatsminksters v. Ze schau, daß er von der Gesinnung der Kämmet hierüber über zeugt sei, erhoben sich sämmtliche Mitglieder der Kammer zur Unterstützung des Antrags und es genehmigte die Kammer aufPräsidialfrage den Antrag des Herrn Abge ordneten v. Zezschwitz; so wie die bei Position 72 'geforderten 14,450 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig und 183 ,10 - — transitorisch einstimmig. Eben so erhielten die bei Position 73 geforderten 75,800 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig und 1844 - 13 - 4 - transitorisch, die bei Position 74 postulirten 15,600 Thlr. — Ngr. — Pf einhellige Genehmigung. Als hierauf noch zu 1. Beiträge zu den Ausgaben für den deutschen Bund, worüber der Bericht erst heute in die Hände der Kammermit glieder gelangt war, übergegangen werden sollte, stellte der Herr Präsident Braun die Frage: ob die Kammer die Bera- thung hierüber vornehmen wolle? Die Kammer ging jedoch 3*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder