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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Präsident Braun: Sieben von den übersendeten Exem plaren find bereits an die Mitglieder der Deputation abgegeben worden, die übrigen fünf liegen in der Canzlei zur Einsicht und respectiven Benutzung für die Herren Mitglieder aus. 5. (Nr. 1209.) Petition August Gottlob Bähr's zu Erbis- -orf und Gen. um nachträgliche Steuerfreiheitsentschädigung. 6. (Nr. 1210.) Petition Michael Hempel's zu Nimschitz bei Bautzen, denselben Gegenstand betr. Präsident Braun: Werden in Gemäßheit früherer Be schlüsse derKammer sofort an die erste Kammer abzugeben sein. 7. (Nr. 1211.) Petition Johann Gottfried Arndt's und Gen. zu Roitzsch um Errichtung einer allgemeinen Hagelschä- denversicherungsanstalt unter Garantie des Staats. Präsident Braun: Wird an die dritte Deputation ab zugeben sein, der ähnliche Petitionen zur Begutachtung vor liegen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstim mig Ja. 8. (Nr. 1212.) Petition von 12 Reihschenkbesitzern und Pachtern, Johann Gottfried Arndt zu Roitzsch und Gen., um Erweiterung des Reihschankrechts. Präsident Braun: Will die Kammer diese Eingabe an die vierte Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. 9. (Nr. 1213.) Petition der Gemeindevorstände zu Roitzsch und 12 anderer Orte, Johann Gottfried Arndt und Gen., um nachträgliche Steuerfreiheitsentschädigung. Präsident Braun: Wird wie die frühern Petitionen an die erste Kammer sogleich abzugeben sein. 10. (Nr. 1214.) Petition desselben Gemeindevorstandes Johann Gottfried Arndt und Gen. um Ablösung der Jagd. Präsident Braun: Gehört zum Geschäftskreise der vier ten Deputation. 11. (Nr. 1215.) Petition von nur genanntem Gemeinde vorstände Johann Gottfried Arndt zu Roitzsch und 15 andern Gemeindevorständen um bessere Einrichtung der Patrimonial- gerichte und Aufhebung derCriminalpatrimonialgerichtsbarkeit. Präsident Braun: Der dritten Deputation liegen Ein gaben verwandten Inhalts zur Berathung vor; daher gehört wohl auch dieser Gegenstand zum Geschäftskreise derselben De putation. Eheilt die Kammer diese Ansicht? — Einstim mig Ja. 12. (Nr. 1216.) Petition der Gemeinde Altendorf und 5 anderer Gemeinden, Friedrich Wilhelm Michel und Gen., die Vergütung von Wildschäden betr. Präsident Braun: Will die Kammer diese Eingabe an die vierte Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. 13. (Nr. 1217.) Petition der Gemeindevorstände zu Roitzsch und 22 andern Orten, Johann Gottfried Arndt und Gen., um Erlassung eines bessern Straßenbaugefttzes und Uebernahme der Baue an Communicationswegen Seiten des Staats. Präsident Braun: Auch dieser Gegenstand ist bereits in mehrer» Petitionen in Anregung gebracht worden, welche sammt und sonders der dritten Deputation überwiesen wor den sind. Das Direktorium ist daher der Ansicht, daß auch diese Eingabe dahin gehöre. Tritt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 14. (Nr. 1218.) Petition der Gemeindcvorstände zu Roitzsch und 4 andern Orten, Johann Gottfried Arndt und Gen., um Entschädigung der Besitzer an Chausseen gelegener Grundstücke oder Ueberlassung der Nutzungen der Chauffeegräben. Präsident Braun: Gehört ebenfalls zum Geschäftskreise der dritten Deputation. Ist die Kammer damit einverstan den? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Hiermit sind die Nummern der heuti gen Registrande beendigt und ich habe der Kammer nur noch mitzutheilen, daß der Abgeordnete Schäffer wegen dringender Deputationsarbeiten sich für heute hat entschuldigen lassen. — Wir können nun zum Gegenstände der heutigen Tagesord nung übergehen. Abg. v. Gab lenz: Ich wollte nur, ehe zur Tagesordnung übergegangen wird, bemerken, daß ich die Absicht habe, wegen der von der hohen Staatsregierung angeordneten Ausweisung sämmtlicher Polen eine Interpellation an dieselbe zu richten, und indem ich diese hiermit ankündige, ersuche ich den Herrn Präsi denten, die Interpellation auf die nächste Tagesordnung zu bringen. Präsident Braun: Ich werde dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Genüge leisten. — Der Herr Referent wird nun die Güte haben, die Rednerbühne zu besteigen. (Dies geschieht.) Abg. Jäni: Ich bin, meine Herren, keineswegs dem Grundsätze feind, daß Jeder auf seinem Grund und Boden allei niger Herr sein und sein Eigenthum benutzen möge mit Aus schluß eines jeden Andern. Es könnte daher scheinen, als ob in diese Categorie das Jagdbefugniß ebenfalls gehöre. Ich will mich hier nicht auf den Rechtsbegriff einer Servitut einlassen. Eine Servitut scheint das Jagdbefugniß in so fern allerdings in sich zu enthalten, als es daß Recht giebt, auf des Andern Grund und Boden auch wider dessen Willen einzutreten. Das Princip der Ablösung der Jagden aber möchte doch in seiner Ausführung so viel nachtheilige Folgen herbeiführen, daß ich nicht umhin kann, auf einige derselben aufmerksam zu machen. Nicht in allen Theilen des Landes sind die Grundstücke so groß, daß Jeder, der durch Ablösung das Jagdbefugniß darauf erlangte, dasselbe auch selbstständig ausüben könnte; in vielen Theilen des Landes ist das Grundeigenthum so parcellirt, daß, wenn ein unglücklicher
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