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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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die gesammten Anträge sich verbreiten zu lassen. Ich gehe daher von dem Gesichtspunkte aus, daß die Debatte über sämmtliche von der Deputation gestellten Anträge, so wie zugleich über den von dem Abgeordneten Schumann eingebrachten sich erstrecken könne. Stellv. Abg. Rittner: Meine Herren, der Gegenstand unserer heutigen Werathung scheint mir ein sehr schwieriger zu sein. Die Berathungen über diesen Gegenstand auf srühern Landtagen haben das hinreichend bewiesen. Ich erkenne die Schwierigkeit dieser Berathung einmal in der Natur des Rech tes, welches abgelöst werden soll, denn das Recht, um welches es sich handelt, ist nicht nur ein Recht, sondern die Ausübung des selben ist auch für .den Berechtigten eine Pflicht. Eine zweite Schwierigkeit erkenne ich darin, daß die Grenze dieses Rechts durchaus gesetzlich nicht sestgestellt sind. Wenn aber ein Recht abgelöst werden soll, welches noch nicht feste Grenzen hat, so kann dies nicht geschehen, ohne ein ganzes System von Processen hervorzurufen. Ich erinnere hierbei daran, daß man vor Aus gabe des Gesetzes über Ablösungen von 1832 es ebenfalls für nöthig hielt, die Grenzen der abzulöfcnden Befugnisse festzustel len. Ich erkenne eine dritte Schwierigkeit hierbei darin, daß es sich um ein Recht handelt, welches größtentheils einer von dem Staate anerkannten Corporation zusteht, ich meine den früher so vielfach angefeindeten Stand der Rittergutsbesitzer. Ich ge höre auch dazu, und um wenigstens meine Person in Betracht der Unparteilichkeit sicherzustellen, bemerke ich, daß ich gar kein Jagdliebhaber bin, und mein Jagdrecht auf fremden Fluren ein sehr unbedeutendes ist, ich daher kein pecuniäres Interesse an dem Fortbestehen des Jagdbefugnisses habe. Ich wende mich nun zu den Petitionen. Was ich überhaupt über Petitionen denke, habe ich schon früher in der Kammer erwähnt; in Ueber- einstimmung hiermit glaube ich, daß diese Petitionen nicht aus wahrer Noth hervorgegangen sind. Ich erkenne darin keinen Nothschrei um Hülse, sondern ich glaube, daß sie durch das ziem lich allgemein verbreitete Streben hervorgerufen sind, unser öffentliches Staatsleben nach rationellen Grundsätzen zu ordnen und dagegen die frühere Basis derselben, das Feudalrecht und historisches Herkommen, zu verlassen. Hiermit.will ich übrigens den Petitionen nicht feindlich entgegentreten; ich behaupte viel mehr, daß Niemand mehr als ich von den Schattenseiten des Feudalrechts, dieses Systems, welches seit Jahrhunderten bis auf die heutige Zeit herab so viel Unglück über Deutschland gebracht hat, überzeugt sein kann, und daß Niemand mehr als ich und herzlicher wünschen kann, diese Basis verlassen und an deren Stelle ein Rechtsprincip gestellt zu sehen. Allein über den Augenblick, wann, und über die Art, wie dieses geschehen soll, mögen zwischen mir und den Petenten wohl verschiedene Ansich ten stattsinden.—-Ich komme nun zu den Anträgen der Deputa tion. Dem ersten werde ich nicht beistimmen können. Ich mag nicht leugnen, daß das, was von der Majorität der Deputation auf Seite 22 und 23 demselben vorausgeschickt wvrden ist, wohl als eine Begründung desselben erscheinen möchte; allein theils die Gründe, welche von der Minorität der Deputation unter 7, 8,9 und 11 aufgeführt worden sind, theils die Ansicht, daß eine gesetzliche Feststellung der Grenzen für das Jagdrecht hinreichen würde, den Uebelständen abzuhelfen, welche die Petitionen an führen , bewegen mich, dagegen zu stimmen. Ich muß gestehen, daß ich hier viel lieber den Antrag gefunden hätte, die Staatsre- gierung möge gesetzliche Bestimmungen vorlegen, durch welche die Grenzen des Rechts festgestellt werden. Ich werde also aus diesen Gründen gegen den ersten Antrag stimmen, behalte mir jedoch vor, wenn meine Meinung in derKammer Anklang finden sollte, später einen hierauf bezüglichen Antrag zu stellen. Für den zweiten und dritten Antrag der Deputation werde ich stim men, eben so werde ich dem vierten aus voller Ueberzeugung bei stimmen, da ich ganz den Wunsch theile, einfache Bestimmungen bei Taxationen der Wildschäden aufgestellt zu sehen. Für den fünften Antrag der Majorität werde ich aber nicht stimmen, und zwar vorzugsweise deshalb, weil hier die Verpflichtung: „ allen und jeden Schaden, der von jagdbaren Thieren angerichtet wird, zu ersetzen," dem Jagdberechtigten auferlegt werden soll. Eine solche Bestimmung scheint mir aber einer gewaltsamen Ent ziehung des ganzen Rechts gleichzukommen. Eine solche Ent ziehung aber ohne Entschädigung steht mit den Bestimmungen der Verfassungsurkunde nicht im Einklänge. Ich werde des halb für den Antrag der Minorität stimmen, und zwar in soweit, als er darauf gerichtet ist, die Verpflichtung zum Ersatz für den Schaden zu begründen, der in Folge eines zu hohen Wildstan des nachgewiesen ist. (Staatsminister v. Nostitz - Wallwitz tritt ein.) Abg. Scholze: Ich kann es nur der Majorität der Depu tation Dank wissen, daß sie in ihrem Berichte sich so herausge lassen hat, und muß ihr in allen Punkten beistimmen. Denn, meine Herren, wie viel Petitionen und Beschwerden über Jagd frevel und Wildschäden sind nicht alle Landtage eingegangen. Und so lange wir nicht andere Gesetze dagegen haben, so lange wird auch das Petiren fortgehen und es wird nie Nachlassen, wenn wir bei der gegenwärtigen Gesetzgebung beharren. Die Natur hat im vorigen Jahr? viel dazu beigetragen, die Wildscha den zu ermäßigen. Petitionen über Wildschäden wären daher in diesem Jahre nicht nöthig gewesen, denn mit den Wildschaden hat es sich im vorigen Jahre bedeutend besser gemacht, als früher. Aber die Furcht vor der Zukunft, um die Wildschäden zu verhü ten, hat diese Petitionen hervorgerufen, und deshalb ist auch an diesem Landtage wieder kein Mangel an Petitionen über diesen Gegenstand. Denn, meine Herren, Sie müssen bedenken, es ist in diesem Jahrhunderte nicht mehr so, wie in den frühern. Den ken Sie, wie sich die Landwirthschaft verändert hat.. In frühern Jahrhunderten, oder man darf nur 50 — 60 Jahre zu rückgehen, lagen die Felder der Rusticalbesitzer größtentheils nur zur Hutung und zur rohen Brache darnieder. Damals war es freilich anders. Es konnten nicht viel Früchte ruinirt wer den ; mit dem ersten Grünen des Frühlings trieb der Bauer sein Vieh aus, und das ruinirte die Felder mehr noch, als das Wild, es mochte dann regnen oder schneien, es mußte ausgetrieben wer den, und wie zerstampfte das Vieh dann die Felder und selbst die
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