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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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hohen Staatsregierung sind schon bedeutende Jagden abgelöst worden, und es muß also einen Maaßstab für diese Ablösungen gegeben haben, und wenn rechtliche Männer vvm Forstfache da zugezogen werden, so wird sich auch ausmitteln lassen, wqs bei jeder Commun ohngefähr auf den Acker kommen würde. So viel ist gewiß, weil alles Land richtig vermessen, daß dieses eine be deutende Hülfe darreichen würde. Es ist von der Minorität ge sagt worden, für die Ablösung der Jagd hatten wir nichts, als Renten zu zahlen, ohne einen Vortheil davon zu haben. Dem muß ich auf das bestimmteste widersprechen. Denn würden die Petitionen auf Ablösungen angetragen haben, wenn flesich nicht auf einen Vortheil dafür gründeten? Der Vortheil ist aber nicht, wie schon häufig bemerkt worden ist, das bischen Jagd oder daß Einer vielleicht in einigen Jahren ein Häschen schießen könnte. Nein, der Vortheil ist der, daß seine Saaten und seine Waldungen unbeschädigt bleiben, und er ruhig schlafen gehen kann, daß, wenn er Pflanzen gesteckt hat, er sie den andern Mor gen unbeschädigt wiedersindet und dadurch der Aerger über solche Verluste vermieden würde. Das ist die Hauptsache. Hätten wir eine Gesetzgebung wie in andern Ländern und wie ich vorgetragen habe, und würde gut executirt, so glaube ich, wür den alle Petitionen wegbleiben; da dies aber nicht der Fall ist, so muß ich der Majorität in allen Punkten beistimmen. Abg. Metzler: Auch ich bin ein Anhänger der Majorität der Deputation, kann aber die Versicherung ertheilen, daß ich meinen letzten Arhemzug gerade nicht daran setzen werde, ihre Ansicht hier durchzufechten; nicht etwa, als ob ich ein beson derer Jagdliebhaber wäre (ich bin im Stande, meine persönli chen Neigungen dem allgemeinen Besten zum Opfer zu brin gen), sondern weil ich allerdings nicht verkennen mag, daß mir Ausführung der von der Majorität beantragten Maaßregel außerordentliche Schwierigkeiten verbunden sind. Wie der Abgeordnete Jam richtig bemerkt hat, giebt es aller dings Gegenden, in denen die ganze Bevölkerung in Alarm geräth, wenn ein Hase die Kühnheit hat, sich auf ihren Fluren sehen zu lassen, in denen der Hase ruhig sein Lager aufschlagen kann, weil er unter dem allgemeinen Schutze fleht, indem die Bevölkerung mit einer gewissen heiligen Scheu den Letzten sei nes Geschlechts hücet. Ja ich glaube, behaupten und aus sprechen zu können, daß es einstmals in Sachsen Gegenden ge ben wird, wo man mehr Löwen finden wird, als Hasen. Für diese Gegenden wird allerdings die von der Majorität der Deputation vorgeschlagene Maaßregel keinen großen Segen mit sich führen. Ist nämlich die Auffindung zweckmäßiger Grundsätze, wie man die Ablösung der Jagdbefugnisse einzu richten hat, an und für sich schon mit großen Schwierigkeiten verbunden, so wird in jenen Gegenden die Schwierigkeit ver doppelt werden, und vielleicht sogar den Verpflichteten zu effectivem großem Nachtheile gereichen können. Trotz dem hat aber die Majorität der Deputation im Principe die Ablösbar- keitdesJagdbefugnisses annehmen zu müssen geglaubt, weil sie allerdings von der Ansicht nicht abgehen kann, daß von den mit Ausführung einer Maaßregel verbundenen Schwierigkeiten nicht ein Schluß auf die Unfertigkeit der Maaßregel selbst gezogen werden könne. Unter die Rechtsinstitute, um welche das römische Recht das deutsche Recht niemals beneiden wird, gehören die Regalien, wohin auch die Jagd gehört. Die Re galien widersprechen dem natürlichen Rechte, und Alles, was dem natürlichen Rechte widerspricht, das wird die langsam zwar, aber sicher treffende Hand der Gerechtigkeit, und wenn Jahr hunderte, ja Jahrtausende darüber vergehen, doch einstmals ausgleichen. Bin ich demnach im Principe für die Ablösbar keit der Jagdbefugnisse, so werde ich doch niemals die Schwie rigkeiten, welche mit der Ausführung der Maaßregel verbun den find, verkennen, und fühle mich gezwungen, das offen zu bekennen. Wenn Sie, meineHerreN, sichaberderMajoritäcauch in Bezug auf die Frage der Ablösbarkeit der Jagd nicht an schließen können, so müßte ich Sie doch dringend auffor dern, der Majorität der Deputation in so weit beizustimmen, als sie eine Abänderung und Verbesserung der in Bezug aus dieWildschadenwürdcrung bestehenden gesetzlichen Bestimmun gen beantragt, da in der That gerade hier ein erheblicher B>- schwerdepunkt für die Unterthanen vsrliegt. Es zeigt sich hier eine Lücke der Gesetzgebung, welche oftmals die größte Härte und Ungerechtigkeit im Gefolge hat, und eine solche Ungerech tigkeit, meine Herren, wird, wie jede ungerechte Handlung, ge wiß dereinst der gerechten Strafe nicht entgehen können. Jetzt haben wir die Sache noch in der Hand, solchen Beschwerden der Unterthanen für die Zukunft vorzubeugen. — Ich würde mich daher freuen, wenn wenigstens dieser Theil des Gutach tens der Majorität in der Kammer Anklang fände. Abg. Heuberer: Wenn man bedenkt, meine Hcrren, wie alle Welt darin übereinstimmt, den Ackerbau als eine Grundbedingung des staatlichen Wohles, als den ersten und natürlichsten Träger der menschlichen Existenz auf dieser lieben Erde zu betrachten, und — wie auch die Majorität der Depu tation ganz richtig bemerkt —man sich Mühe giebt, die lästigen Frohnen, Zinsen und Naturalgefälle aller Art durch Ablösung zu beseitigen, und dennoch nebenbei dieJeremiaden überdasJagd- recht und die ungehörige Wildhegung forttönen und die Frage über ihre Beseitigung so unentschieden läßt, so kann ich wirk lich keine andern Gründe aufsinden, als die leidenschaftliche, verblendete Anhänglichkeit der meistenMenschrnan dem wilden Vergnügen der Jagd und dem Gaumenkitzel, den das Fleisch dieser schädlichen Khiere gewährt. Ich glaube, im Jahre 1846 ist es endlich an der Zeit, diesen Klagen ein Ende zu machen, und den Ackerbau seiner letzten Fesseln zu entledigen. Ich Härte gewünscht, daß die hohe Bildung unserer Zeit das Zart gefühl der Berechtigten bereits so weit geweckt haben möchte, daß sie es völlig unter ihrer Würde hielten, das unnatürliche Recht der Jagd auf fremdem Eigenthume und die ungehörige Wildhegung fort und fort zum Nachtheile des ländlichen Grundbesitzes zu exerciren. Wenn wir auf unser Vaterland, auf unsere Bevölkerung blicken und sehen, wie diese Bevölke rung, Bienen gleich, mühsam und thärig sich durch das Leben hindurch arbeitet, so muß jeder billige und gutgefittete Mann
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