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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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auf den Gedanken kommen, daß es sich jetzt nicht mehr darum handeln könne, Hasen und Rehe zu ernähren, sondern diese zahlreiche Bevölkerung, daß es sich darum handle, ihr Früchte und Nahrung zu verschaffen. Wenn der Ackerbau allseitig als dieHauptstütze der Nationalwohlfahrt anerkannt und betrachtet wird, so muß er auch mehr Helten, als eine Berechtigung, wie die Jagd ist, und als diese Thiere, über welche sich solche er-, streckt. Wenn man bedenkt, wie ost der Landmann unter sauerm Schweiße und mit großer Mühe jeden Fuß breit Land urbar und nutzbringend zu machen sucht, um auch auf diesem bis dahin öden Flecke die Saat herrlich erblühen zu sehen, so darf man sich nicht wundern, daß er in mündliche und schrist. liche Klagen ausbricht, wenn er sieht, daß diese unnützen Thiere seine Freude, seine Hoffnung vernichtet haben. Ich' glaube, es ist Wicht der gesetzgebenden Gewalten, diesen Klagen em Ende zu machen, und zwar auf eine für die Ver pflichteten möglichst schonende Weise. Ich will auch hoffen, daß die Herren Berechtigten unter den Standen ihre volks- sreundlichen Gesinnungen gegen ihre kleinern Mitbesitzer von ländlichen Grundstücken dadurch an den Tag legen werden, baß sie denjenigen gesetzlichen Bestimmungen, welche diesen Klagen Abhülfe verschaffen sollen, ihre Geistimmung nicht ver sagen werden. Ich stimme deshalb für die Majorität der Deputation, kann aber die Bemerkung nicht unterdrücken, daß ich gewünscht hättet sie hätte die Punkte 2 und 3 der Wünsche der Petenten mit in ihren Bereich gezogen, in so fern ich der Meinung bin, daß es jedenfalls Sache des Staats wäre, zuerst Mik gutem Beispiele voranzugehen, und das jenige abzüschaffen, was so vielen seiner Angehörigen Zum Nachtheile gereicht. Indessen die Majorität hat Gründe da gegen angeführt, die ich nicht verwerfen kann, und also beschside ich mich in dieser Beziehung. Wenn die Minorität der Depu- tationSeite24unter Punkt 1 bemüht gewesen ist, uachzuweisen, daß das Wild sich immer mehr mindere und auch in den Landrs- theilen, wo über zu unverhältnißmäßigen Wildstand geklagt wird, derSchadett nicht sogroß sein könne, daß dadurch das land- wirthschastliche Interesse wirklich berührt werde, so muß ich dem doch widersprechen. Sollte auch ja etwas Uebertreibung in die sen Petitionen mit enthalten sein,— ich will mir kein Urtheil er lauben,— so können aber doch Thatsachennicht blos auf einem luftigen Grunde beruhen, die immer wiederkehren und wie eine frisch aufgezogene Spieluhr jeden Landtag dieselben Klüglieder wiederholen. Diese Thütsachen sind die an allen frühem und auch an dem jetzigen Landtage wieder eingegangenen Petitionen wegen Aufhebung des dem Einzelnen zustehenden Jagdbefugnis- ses und der vorsätzlichenWildshegung; es muß also anderSache doch etwas Wahres und Erhebliches sein. Wenn ferner die Mi norität gegen die Ablösung dieses Befugnisses sich anlehnt und glaubt, daß, wenn alle Wildschäden an Hölzern, Feldern, Wiesen und Gärten entschädigt würden, dies hinlänglichen Schutz für alle möglichen Bedrückungen gewähre, so müßte ich auch dem widersprechen. Die Petenten weisen Seite 18 des Berichts ge nugsam nach, welche hinkende und lahme Sache es mit der Min derung und Entschädigung der Wildschäden sei. Endlich noch muß über alle Entschädigungen wohl der Grundsatz gestellt wer den, daß der Ackerbau, dieser Grundpfeiler des Staats, und das Eigenthumsrecht des Landmannes doch höher stehen und höher geachtet werden müsse, als einige Rehe und Hasen, und als über haupt das in meinen Augen so unnatürlich erscheinende Jagd recht. Wir müssen den Ackerbau hochachten, ihm seine Bedeu tung zugestehen, ihn von seinen Fesseln entledigen, damit er sich ausbreiten und die zahlreiche Bevölkerung Sachsens möglichst nähren könne. Wir brauchen, so zu sagen, den Platz für Men schen und nicht für Hasen und Rehe, und ich glaube, das Fleisch, was uns dadurch verloren geht und um welches die Minorität der Deputation so sehr besorgt ist, wird zehnfach ersetzt durch die dadurch möglich werdende Vergrößerung des Viehstattdes des Landmannes. Giebt es dann noch einige Gourmands, die nicht ohne den Genuß dieses Fleisches leben zu können glauben, so wird das Ausland und hier und da wohl auch noch das Inland für sie sorgen; übrigens aber mögen sie Fleischsorten wie andere ehrliche Leute genießen. Wegen der Ablösung des Jagdbefugnisses er laube ich mir keinen Vorschlag zu machen, muß aber dafür halten, daß, wenn man nur will, sie nicht so schwierig und unausführbar sei, und hoffe ich noch heute von Seiten Anderer Andeutungen darüber zu vernehmen, wie und auf welche Weise dieseAblösung im Allgemeinen erfolgen könne. Wenn endlich die Minorität gar die Ablösung der Jagd auf einseitigen Antrag, so lange es noch andere Mittel giebt, durch welche gegründeten Klagen über Wildschäden abgeholfen werden kann, als einewillkürlichelleber- schreitung desZ. 31 derBerfassungsurkunde bezeichnet, so gchtmir das dochwahrlichzuweit! DasvermagichindiesemParagraphen nichtzu finden. Wenn ferner derAbgevrdneteJatti und auch die Mi norität derDrputation gesagthat, daß esGegendengebe,wowegen zu geringen Wildstandrs es gar nicht der Wunsch derVerpflichteten sein könne, die Jagd abzulösen, und wo man dadurch, daß man die einseitige Provocation feststelle, gewiffermaaßen dem Be rechtigten die Gelegenheit in die Hände geben werde, den Ver pflichteten zu drücken, indem jener die Ablösung fordern werde, so glaube ich, würde dem am besten dadurch abgeholfen wer den, wenn man die einseitige Provocation blos auf die Ge genden ausdehnte, von wo die meisten Klagen über Wildschä den eingehen. Wenn endlich der Herr Abgeordnete Jani noch angeführt hat, daß, wenn auch die Jagd abgelüst würde, doch-noch jeder Einzelne das Recht behielte, auf seinen eigenen Grundstücken zu jagen und sich einen Wildstand nach Gefallen zu halten, und daß dies ein Ausfluß des natürlichen Rechtes sei, so betrachte ich die Sache von der Seite, daß demungeach- tef, wenn auch die Jagd abgelöst wird, nicht Jedem freistehen kann, nach Gefallen einen Wildstand zu Hütten. Ich kann hier das natürliche Recht nicht gelten lassen, sonst müßte ich auch, wenn ich nicht in einer Einöde wohne, wo allein das Natürliche Recht unbeschränkte Geltung haben kann, sondern in einer Stadt oder Dorf ttcben Nachbarn lebe, machen können, was ich wollte; dies ist aber nicht der Fall, denn mein natür liches Recht ist wieder durch das natürliche Recht meines Nach-
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