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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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bars beschrankt; dieses Berhältniß muß natürlicherweise auch bei ländlichen Besitzungen gelten. Wenn der Abgeordnete Rittner die eingegangenett Petitionen weniger aus der wahren Ursache, welche die Petenten angegeben haben, hergeflossen be trachtet, sondern mehr als eine allgemeine Mißgunst gegen das Feudalwesen bezeichnet, so glaube ich, ist Beides wahr. Na türlich, bei einer so vorgeschrittenen und hohen Cultur muß Jedermann, der es mit seinen Nebenmenschen wohl meint, wün schen, daß die dem Feudalwesen einer frühem schmachvollen Zeit entsprossenen Belästigungen und Fesseln nicht fortbestehen, sondern um jeden Preis abgeschafft werden. Ich glaube aber auch, daß vollkommen wahre Gründe die Petenten veranlaßt haben. Wenn ich die Orte, von woher alle diese Petitionen gekommen, besehe, so finde ich auch meine Gegend reichlich vertreten. Kann ich nun versichern, daß ich zwar stillst als Feldbrfitzer durch das Wild Nrchtheile nicht habe, da meine Felder von Wäldern entfernt liegen, so kann ich aber auch eben so gut versichern, von Landleuten mehrfache Klagen darüber vernommen zu haben. Diese in den Petitionen enthaltenen Klagen mögen also wohl nicht so ungegründet sein, wie man meint oder anzunehmen scheint; ich stimme aus alle dem für die Vorschläge der Majorität der Deputation. Abg. 0. Platz mann: Als Mitglied der Deputation habe ich zuvörderst zu erklären, daß ich der Minorität angehöre. Es wird den geehrten Mitgliedern der Kammer nicht entgangen sein, daß der Unterschied zwischen Majorität und Minorität darin besteht, daß letztere dem Anträge auf Ablösung der Jagd nicht beigetreten ist, eben so wenig eine Vergütung aller und jeder Wildschäden beantragt hat, sondern nur die des Scha dens in Folge nachgewiesenen übermäßigen Wildstandes, mit Einschluß des Schadens im Walde durch größere Thiers, und namentlich durch Rehe. Die Petitionen sind wieder sehr zahl reich ringegangen. Als wir uns im vorigen Herbste und zwar gerade mit Ausgang der Jagd hier versammelten, ging die Hoff nung Vieler von uns und Vieler im Lande dahin, daß wir an diesem Landtage von Beschwerden und Petitionen über die Jagd verschont bleiben würden. Denn keine Zeit war wohl weniger geeignet, dergleichenhervorzurufen, als das Jahr 1845. Die Witterungsverhältniffe und der ungewöhnlich harte Win ter hatte eine solche Verminderung des Wildstandes in den meisten Theilen des Landes bewirkt, daß diejenigen, welche nnfingen, ihre Reviere zu prüfen, ihre Hoffnungen noch unter den sehr geringen Erwartungen getäuscht fanden, und der Zu- "stand überhaupt ein solcher war, daß man geneigt gewesen wäre, mit dem Dichter auszurufen: „Weit herum in der ganzen Aue „Kein? Feder mehr, keine Klaue!" . Dessenungeachtet sind eben so viele Petitionen eingegangen, wie bei dem vorigen Landtage. Man möchte glauben, sie wä ren eine Art Zugvögel, die regelmäßig alle drei Jahre wieder lehren. Was deren Gewicht anlangt, habe ich wenigstens am vorigen Landtage in einem Bezirke eine Erfahrung so eigen- II. SS. thümlicher Art gemacht, daß ich in Bezug auf diese Petitionen, ich bekenne das frei, sehr mißtrauisch geworden bin, und dafür halte, daß sie ihren Grund in Ursachen haben, die entweder gar nicht örtlicher Natur sind, oder, wo dies der Fall ist, meist auf persönlichen Reibungen beruhen. Sehe ich nun kurz auf den Grund des Verlangens nach Aufhebung des Jagdrechts, so suche ich denselben nicht sowohl im Bewußtsein der Unvoll» ständigkeitdesEigenthums-undBesitzrechts; denn einer solche» Unvollständigkeit des Eigenthumsrechts ist man sich in ander» Fällen sehr wohl bewußt und duldet sie, ohne darüber große Beschwerde zu führen; vielmehr in einer gewissen Mißgunst der Berechtigung eines Andern, die man selbst nicht hat, und ihm eben auch nicht gönnen will, weil man gewöhnt ist , dar!» noch einen Schatten ehemaliger Grundherrlichkeit zu finden. Ich sage, einen Schatten, denn mehr ist es in der That nicht. Man ist gewöhnt und auch beflissen, die Jagd mit schwarzen Farben zu schildern, sie in einem sehr mittelalterlichen Gemälde erscheinen zu lassen, was in den heutigen Tagen nicht mehr das richtige ist. Nicht zu gedenken, daß das Jagdbefugniß, wie jede andere Reallast und Servitut, von dem Verpflichtete» bei der Erwerbung selbst mit übernommen worden ist und deshalb selbst bei dem Preise und den Bedingungen der Erwer bung Berücksichtigung gefunden hat, und daher von dem Be rechtigten titulo onoroso erworben worden, so ist doch zu er wähnen, daß der Grundbesitz in unserer Zeit sehr oft wechselt, daß dasselbe Befugniß, worüber geklagt wird, ost in der näch sten Zeit auf den übergeht, der eben darüber erst geklagt hatte. Das eigentlich Beschwerliche bei demJagdbefugniß, das wäre» die Dienste, Frohnen. Diese sind überall abgelöst oder kön nen eS werden, und in Gegenden, wo sie hier und da noch zu finden sind, glaube ich behaupten zu können, daß sie von de» Verpflichteten nicht ungern geleistet werden. Der Zeitraum, in welchem die Jagd aüsgeübt werden kann, ist bekanntlich durch Gesetze bestimmt; wird die geschlossene Zeit nicht innege halten, die Jagd ungesetzlich ausgeübt, so steht die Beschwerde frei. Ich muß ganz und gar in Abrede stellen, daß die Jagd berechtigung in ihrer heutigen gesetzlichen Gestaltung, in ihrer gesetzlichen Ausübung, der Agricultur, dem Feldbaue nachtei lig sei. Wenn gesagt worden ist, daß man Platz für die Men schen und nicht für Hasen und Rehe brauche, so habe ich noch keine Hasen und Rehe gesehen, die nicht vor Menschen geflohen wären, es müßte denn unter diesen ein furchtsamer Hase ge wesen sein. Was den Zweck betrifft, den man vor Augen hat, so glaube ich, daß der nur auf einer Idee beruht, und zwar auf einer unklaren Idee. Denn was würde die Folge der Aufhebung des Jagdrechts sein? Ich glaube, sie könnte nur dreierlei Art sein. Man könnte erstens geradezu eine Ver tilgung aller jagdbaren Creatur vornehmen; ich lasse dahinge stellt, ob das willkommen wäre; — oder zweitens, es könnte ein Zustand polizeilichen Unfugs eintretrn, rin bellnw omvnln» eonwL ümnLs, woJedrr sich für berechtigt hält, und Andern die Berechtigung nicht zu Tyeil werden lassen will, und dann würde sich die Folge von dem zeigen, was ich vorhin als Miß- 2
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