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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Präsident Braun: WA die Kammer diese Petition an die dritte Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. 16. (Ar. 1087.) Abgeordneter v. v. Mayer bittet um aber- malige Verlängerung seines Urlaubs bis Ende März dieses Jah res. (Hierzu 1 ärztliches Zeugriß.) Präsident Braun: Bewilligt die Kammer dieses Urlaubs» gesuch? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Der Herr Stellvertreter ist bereits in unserer Mitte und es bedarf daher der Einberufung nicht. Somit sind die Nummern der Registrande erschöpft, und wir können zum Gegenstände der heutigen Tagesordnung über gehen. Vorher habe ich noch der Kammer mitzutheilcn, daß der Abgeordnete Orhmichen sich wegen Unwohlseins für heute hat entschuldigen lassen. Der Herr Referent wird nun die Güte haben, im Vortrage des Berichts fortzuführen. Es ha ben sich über Position 19 (s. am Schlüsse der Nr. 80 der Mit theilungen), welche bereits vorgetragen ist, mehrere Sprecher -ngemeldet. — Zuerst hat das Wort der Abgeordnete v. Schaff rath. Abg. v. Schaffrath: Es thut mir leid, meine Herren, daß ich bei der jetzt zur Bewilligung vorliegenden Position 19 dasselbe Vertrauen zu der Finanzdeputation, welches ich durch meine bisherige Abstimmung bewiesen habe, nicht beibehalten und in einigen Punkten mich nicht mit ihr einverstanden erklären kann. Es kommen sowohl mehrere ganz neue Positionen, als mehrere neue Erhöhungen einzelner Positionen vor. Nun wer den Sie mir, meine Herren, alle darin beistimmen, daß man ge gen neue Positionen und neue Erhöhungen möglichst vorsichtig sein muß; denn sind sie durch Bewilligungen einmal ausgespro chen, so bringt man sie nicht so leicht wieder aus dem Budjet heraus. Gegen solche neue Erhöhungen von Gehalten, ganz neue Stellen und neue Positionen muß ich um so mehr sein, als wir ohnedem schonBeamte genug haben, und als der Wohlstand, der im sächsischen Volke herrschen soll, durchaus nicht allgemein, höchstens in einzelnen Landesgegenden und nur in einzelnen Bolksclassen vorkommen mag, dagegen die Lage mancher einzel nen steuerpflichtigen Elasten des Volkes, besonders der Handwer ker, so ärmlich ist, daß wir möglichst auf Ersparnisse sehen, alle nicht ganz dringend nothwendigen Ausgaben vermeiden, die größte Vorsicht in neuen Bewilligungen beobachten müssen. Neuen Positionen und Ausgaben muß man sich eben so, wie, neuen Grundsätzen, welche nachtheilige Folgen haben, entgegen setzen. Ich habe um so mehr gegen einzelne neue Positionen ein- zuwenden, als dadurch das Budjet seineStabilität verlieft, Wozu, haben wir einen Normaletat, wenn nichtnurimmernepeAusgaben oder Ansätze vorkommen, die allerdings besondere Zeitbedürfnisse Manchmal erfordern können, sondern auch immer neue Erhöhun gen von bereits festgestellten Gehalten? DasLetztere spricht gcgew die Festsetzung des Normaletats, wenn er bei jederFinanzperiode , wieder verändert wird. Was ist dann noch für eiy Unterschied, zwischen transitorischem und Normaletat? Dann sind alle Be-z wMigungen nur transitorisch.— Ich gehe nun auf die einzelnen Positionen über, wobei ich jedoch bemerke und recht gern zugebe, daß die einzelnen Persönlichkeiten, die ich nicht kenne, die Ge haltserhöhungen vollkommen verdienen mögen. Aber das hin dert nicht, gegen normalctatmäßige bleibende Erhöhungen der Stellen zu fein. Unter «. S. 132 hat die Deputation als Grund für die etatmäßige Erhöhung des bisher nur in 1800 Thlr. be stehenden Gehalts für den fünften Geheimen Regierungsrath an geführt, daß die Geheimen Rathsstellen bei den übrigen Departe ments die Höhe von 2000 Thlr. erreichten. Allein das scheint mir kein hinreichender Grund zu sein. Wäre er hinreichend, so müßten wir z. B. auch die Justizamtsactuarien weit besser be solden. Denn es ist bekannt!, daß die Actuarien bei den Zoll ämtern, die jenen ganz gleichstehen, dennoch eine größere Besol dung erhalten, als die Justizamtsactuarien. Dieser Grund ist also von der Deputation bei andern Bewilligungen an Besol dungen nicht berücksichtigt worden, und würde eben so gut für eine Herabsetzung der höher» Gehalte und eine dadurch zu be wirkende Gleichheit der Gehalte aller sich im Range gleichste henden Stellen streiten. Aber auch abgesehen von dieser nicht nothwendigen Gleichstellung, scheint es. mir nicht gut zu sein, daß sämmtliche Geheimen Regierungsräthe eine und dieselbe Besoldung erhalten, sondern vielmehr zweckmäßig, daß eine staf felförmige Steigerung der Gehalte stattsinde, so daß die jungem Räthe in die höhern Gehalte rinrücken, namentlich nach der An- ciennetät und größer» Befähigung und Verdienstlichkeit. Dies gegen die etatmäßigen Erhöhungen unter a., F. und d. Hier nach kommen unter 6. und l. noch andere Gehaltserhöhungen aus einem andern Grunde vor, aus dem nämlich, weil die Arbei ten sich vermehrt hätten. Das scheint mir auch ein höchst ge fährliches Pnncip zu sein, was nachtheiligejConsequenzcn haben kann. Wenn Sie jedem Staatsdiener deshalb, weil er entweder für eine gewisse Zeit oder für immer mehr zu thun bekommt, mehr Gehalt bewilligen wollen, werden wir immer und immer alle Gehalte erhöhen müssen. Denn das versteht sich von selbst, daß bei der Vermehrung der Geschäfte im Allgemeinen jeder Staats diener mehr zu thun bekommt. Steigt die Arbeitslast so, daß neue Beamte angestellt werden müssen, so ist das etwas Ande res. Aber das scheint mir gefährlich, einem Staatsdiener, der einmal mehr zu thun bekommt, mehr zu bewilligen.^ Nicht allein die Gefährlichkeit des Princips und die nachtheiligen Consequen zen sprechen gegen die Erhöhung von Gehalten aus dem Grunde der Arbeitsvermehrung, sondern auch das Staatsdienergesetz vom 7. März 1835 selbst. Denn im §. 14 heißt es ausdrücklich: „Wem neben Verwaltung seines ordentlichen Amtes von Seiten des Staats dieBesorgung sogar besonderer Geschäfte übertragen wird, dem steht ein rechtlicher Anspruch auf besondere Belohnung aüßer feinem ordentlichen Dienstgehalte nicht zu." Also auch die ser Paragraph des Staatsdiensrgesetzes ist gegen eine Erhöhung des Gehaltes aus dem Grunde der Arbeitsvermehrung. Ich komme nun nach Betrachtung der neuen Erhöhungen bereits beste hender Gehalte zu den ganz neuen Ansätzen, Ausgaben und Stel len, und zwar zuerst zu der Position 6. Ob die neue Regierungs-
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