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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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254!. beziehen; die Summen, welche für Holz und Getreide außer Landes gehen, sind weit bedeutender, und es steht zu hoffen, daß, wenn die Hölzer mehr geschont werden und auch auf den Feldern, wie auch bei Ausübung der Jagd mehr Schonung stattsinden wird, als jetzt, die Ausgaben für Holz und Getreide an das Ausland künftig mehr vermieden werden können. In Bezug auf Punkt 12 fürchte ich auch nicht eine Verletzung der Vcrfaffungßurkunde des §. 31, da ja die Berechtigten für ihr in Wegfall kommendes Recht durch Renten oder Summen der Ablösung entschädigt werden. Staatsminister v. Falkenstein: Nicht in Bezug auf die Angelegenheit, um die es sich jetzt überhaupt handelt, son dern rücksichtlich einer Aeußerung, die von dem geehrten Abge ordneten Müller ausging, halte ich mich für verpflichtet, die Bemerkung auszusprechen, daß, wenn sich die Erzählungen, die er der Kammer mitthcilte, .alle vollständig so verhalten, wie er sie angegeben hat, eö jedenfalls zweckmäßig gewesen wäre, wenn deshalb etwas an die Regierungsbehörden gelangt wäre, weil sich diese dann veranlaßt gefunden haben würden, nach Befinden auf angemessene Weise in Gemäßheit der bestehen den Gesetzgebung etnzuschreiten. Ich meine besonders den Umstand, daß wahrend des Gottesdienstes, also unter Ver letzung der Sabbathsfeier Treibjagden gehalten worden, und zwar auf eine solche Weise, daß, wie der geehrte Abgeordnete, wenn ich nicht irre, sagte, ein förmlicher Tumult unter den Leuten entstanden sei, mithin den Bestimmungen des Man dats wegen der Beobachtung der Sabbathsfeier allerdings ge radezu entgegen gehandelt worden zu sein scheint. Ich muß aber darauf Hinweisen, daß es dazu nur einer Anzeige an die kompetente Behörde bedurft hätte, um dergleichen Ungebühr nisse, wenn sie wirklich vorgekommen sipd, abzustellcn; denn es sind in der frühern und in der neuesten Zeit Verfügungen ergangen, daß dergleichen Treibjagden an Sonn-und Feier tagen während der Vor- und Nachmittagskirche nicht stattsin- den sollen. Wenn der geehrte Abgeordnete sagt, der Gens- d'arrn habe sich nicht darum bekümmert und den Unfug nicht angezeigt, so wäre dies allerdings seine Pflicht gewesen. Har er aber nicht Kenntniß davon gehabt, und es ist dies leicht möglich, da die Gensd'armen bekanntlich nicht fortwährend an einem und demselben Orte sein sollen, so kann man ihm daraus keinen Vorwurf machen, und man würde es nur als einen zu fälligen unangenehmen Umstand zu beklageü haben, daß er nicht gegenwärtig gewesen und sich von einer Sache überzeugt habe, die er außerdem hätte anzeigen müssen. Wenn der ge ehrte Abgeordnete bemerkte, die Gensd'armen pflegten um diese Sachen sich nicht zu bekümmern, so muß ich dem allerdings Widersprechen, weil ich versichern kann, daß wiederholt solche Anzeigen gemacht worden sind und daß auch stets darauf ver fügt worden ist. Ob etwas in dem Falle geschehen, den der Abgeordnete angeführt hat, kann ich natürlich im Augenblicke nicht wissen. Wenn bemerkt wurde, es käme sehr häufig vor, daß, wenn Leute Sonntags in ihrem Hause wüschen, der Gensd'arm das anzeige und die Leute um 5 Thlr. bestraft wür ¬ den, so muß ich bezweifeln, haß auf diese Weise auch nur em Fall vorgckommen sein sollte. Der Zweck des Mandats der Sabbathsfeier ist bekannt und den Behörden eingeschärft, so wie den Gensd'armen zu erkennen gegeben, wie nothwendig es sei, bei dergleichen häuslichen Angelegenheiten, wie z. B. das Wäschetrocknen, mit großer Vorsicht zu verfahren und nicht durch sofortige Anzeige, sondern durch vorgängige Warnungen einzuwkrken. Erst dann, wenn die Warnungen nicht fruchten, soll die Anzeige erfolgen. Die Vorstände von Behörden wer den sich erinnern, -aß dergleichen Anordnungen wiederholt ergangen sind, und die Gensd'armerie sich bestrebt hat, in die ser Beziehung ihren Verpflichtungen nachzukommrn. Äbg. Müller (aus Kama): Herr Präsident, nur um zwei Worte bitte ich. Präsident Braun: Will die Kammer dem Abgeordne ten Müller das Wort noch einmal gestatten? — Einstim mig Ja. Abg. Müller (aus Laura): Ich bin erbötig, dem Herrn Staatsminister über Alles, was ich gesprochen habe, in dieser Sitzung sogleich Rechenschaft zu geben. Staatsminister v.Falkenstein: Es kann dies dem Mi nisterium nur erwünscht sein, weil es hierdurch in den Stand ge setzt wird, die Sache zu erörtern und das Geeignete darauf zu verfügen. Abg. Kockul: Es ist bei diesem immer wiederkehrenden Gegenstände die mit der Prüfung desselben beauftragte Deputa tion merkwürdigerweise schon an vier Landtagen getheilterr Meinung gewesen; sie ist es auch bei dem gegenwärtigen, wie wohl mit dem Unterschiede, daß die frühere Minorität jetzt zur Majorität angewachsen ist. Ganz abgesehen von den vielfach eingegangenen Petitionen, dürste dies schon bezeichnend genug ein, um annehmen zu können, daß die bereits bestehenden gesetz- rchen Bestimmungen in Betreff der Wildschäden keineswegs genügen, um den ewigen Klagen darüber ein Ende zu machen. Diese Klagen werden auch so lange fortbestehen, bis nicht die - Jagd nach dem Vorschläge der Majorität entweder auf einseiti gen Antrag ablösbar gemacht wird, oder bis nicht die jagdleiden den Grundstücksbesitzer für erlittene Wildschäden genügend ent chädigt werden. Eines dieser beiden Mittel, man möge dagegen auch sagen, was man wolle, muß denn doch früher oder später einmal ergriffen werden. Die Gründe, welche dafür sprechen, ind überwiegend und oft genug schon in diesem Saale vorge- ührt und besprochen worden, ich will sie daher nicht wiederho len ; mir genügt schon der einzige vernunftrcchtliche und konsti tutionelle Grund: daß, wenn der Staat den Grund und Boden gleichmäßig besteuert, er demselben auch gleichmäßigen Schutz angedeihen lassen muß. Wenn als Hauptgrund gegen die Ab lösung geltend gemacht wird, die Entschädigungsweise, die Ab lösungssumme für den Jagdberechtigten würden schwer zu ermit teln sein, so will ich das nicht bezweifeln; es ist aber bei uns schon o manches Gute bewerkstelligt worden—es wird auch dies aus-
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