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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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gendes Bedürfniß hierzu vorhanden ist. Was den Schlußantrag der Deputation betrifft, die Wildschäden jeder Art an Holz, Fel dern, Wiesen und Gärten von jeder Wildgattung zur Entschädi gung zu ziehen, so wird dadurch wieder ein Gesetz umgestoßen, was erst vor wenig Zähren mühsam berathen und emanirt wor den ist. Auch diesem Anträge könnte ich meine Zustimmung nicht zu Ehest werden lassen, da ich nicht absehe, wohin dieses Verfahren führen soll. Da nun, meine Herren, im Gesetz vom Jahre 1840ausdrücklich ausgesprochen worden ist, daß dieWild- schaden der Rehe lediglich auf den Feldern berücksichtigt werden sollen, so hat man dadurch ausgesprochen, daß diese Wildgattung ihren wesentlichen Aufenthalt in Wäldern und Holzungen haben soll. Will man aber den Schadenersatz auch auf die Wälder er strecken, so wird dadurch ausgesprochen, daß kein Reh mehr cxi- stiren soll. Denn ich frage Sie, meine Herren, wo soll denn das Reh dann existiren, wenn ihm auch der Aufenthalt im Holze streitig gemacht wird, und wird nicht dann der Berechtigte durch unaufhörliche Turbationen beinahe nothgedrungen alles Wild ausrotten müssen und hierdurch eines wohlerworbenen Rechts, eines Rechts, das vielleicht bei Erwerbung seines Eigenthums ganz besonders berücksichtigt worden ist, verlustig? — Ob aber das Aufgeben eines wohlerworbenen bestehenden Rechts mit der Gerechtigkeit und der Verfassung übereinstimmt, darüber ist schon von dem Abgeordneten Rittner gesprochen worden, und ich kann diesem nur aus voller Ueberzeugung beistimmen. Ich werde mich daher bei jedem Anträge gemüßigt sehen, gegen die Depu tation zu stimmen, besonders aber aus dem Grunde, weil mein Vertrauen in die Wirklichkeit der eingegangenen Beschwerden sehr alterirt worden ist, da gerade in diesem Jahre, wo eine solche Armuth an Wild existirt, daß man in manchen Gegenden eine Quadratmeile durchstreifen kann, ohne ein Reh oder einen Ha sen zu erblicken, es unmöglich sein kann, daß die Wildschäden so groß sind, als man sie geschildert hat. Ich kann daher den Pe titionen kein großes Vertrauen schenken, und werde auch gegen den darüber abgefaßten Bericht stimmen. Präsident Braun: Der Abgeordnete Haden hat vorhin den Antrag gestellt, daß nach dem Worte: „Holzungen" auf der vorletzten Seite des Deputationsantrags S. 33 des Berichts die Worte eingeschaltet werden mögen: „so wie durch Aus übung der Jagd," so daß der ganze Satz nun so heißen würde: „Sie rathet daher ihrer Kammer an, im Vereine mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung auf eine nach trägliche gesetzliche Bestimmung anzutragen, daß aller und jeder Schaden, welcher durch jagdbare Ehiere aller Art an Feldern, Wiesen, Gärten und Holzungen, so wie durch Ausübung der Jagd verursacht wird, sich zu einem Ansprüche auf Ver gütung eigne." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? —Wird hinreichend unterstützt. Abg. Joseph: Die Neugierde, welche ich fühlte, die Con sequenz kennen zu lernen, mit welcher die Stäatsregierung das Fortbestehen der Jagd vertheidigen kann, in Vergleich, mit der Ablösung anderer Lasten, welche nicht schlechter und noch erträg licher waren, als die Jagd, hat ihre Befriedigung durch die Er ¬ ik. 93. klärung, welche der Herr Königl. Commissar v. Langemr gegeberr hat, vollkommen gefunden. Das Wort heißt also: Annehm lichkeit. Annehmlich ist es mir nicht gewesen, hierbei erinnert zu werden, daß es im zweiten Jahrzehnde dieses Jahrhunderts irr der düstern Zeit des Generalgouvernements inGetreff der Jagd für den Bauernstand besser ausgesehen hat, als jetzt, daß da mals die Bestimmungen zum Schutze gegen das Mild für den Bauernstand liberaler gewesen sind, als sie es jetzt werden zu wollen scheinen. Ich verkenne nicht, daß seit Einführung der Constitution zur Erleichterung des Grund und Bodens sehr viel geschehen ist; aber das Werk der Entfesselung desselben ist noch nicht vollendet, so lange die Jagd noch besteht. Ich würde mit Rücksicht darauf, daß so viel geschehen ist, Bedenken tragen, eine neue Forderung zu stellen, wenn es nicht ein Recht beträfe, welches unter allen, die auf dem Grund und Boden der Bauern ausgeübt werden, am ersten hätte abgelöst werden können. Wenn das Hutungsbefugniß früher abgelöst wurde, so schien es, als ob ein wichtiger Theil der Landwirthfchaft, die Schäfereien, in ihrer Ausdehnung bedroht würden. Die Ablösung der Frohnen mußte eine Umgestaltung der WirthschaftSweise der größer» Ökonomien zur Folge haben, und sie sind doch abgelöst worden. Haben Sie nun den Ablösungen solcher Lasten Beifall gezollt, so werden Sie nicht eine Last fortdauern lassen, welche von jeher mehr blos der Annehmlichkeit, des Vergnügens Einzelner hal ber, als des Nutzens wegen auf dem Grund und Kode» sich tum melte. Wenn Sie es für zeitgemäß gehalten haben, alle Be schränkungen aufzuheben, welche das Eigenthumbelasteten, ohne' daß die Ablösung den Berechtigten solche Vortheile gewahrt hätte, welche den aus der Ablösung für sie hervorgehenden Nachtheilen hatten die Waage halten können; wenn Sie ferner durch die Grundsätzlichkeit der Freiheit des bäuerlichen Grund und Bo dens einen Sinn für Unabhängigkeit hervorgerufen haben, so würde es sich nicht rechtfertigen lassen, daß Sie vor der Ablösbar keit einer Last zurückträten, welche dieBefriedigung der Annehm lichkeit mit bezweckt, oder wenn Sie jenen Sinn der Unabhän gigkeit vor dem kecken, stolzirenden Ucbermuthe der Jagdlüst sich beugen lassen wollten. Rechte, die ihrem Inhaber kaum zu ersetzenden Nutzen brachten, haben Sie abgelöst, aber wo die „Annehmlichkeit" dazwischentritt, darf das Eigen- thum sich nicht zur Freiheit erheben? Ich hoffe, meine Her ren, daß Sie Ihrem Bauernstände helfen werden, ihn von der allerunnützesten, aber auch lästigsten Erbschaft früherer Zeiten zu befreien. Mag auch in einzelnen Ehesten des Lan des weniger Ursache vorhanden sein , über Schaden zu klagen, mag,man auch bestreiten, daß der Schaden, der jährlich an jun gen Hölzern, an Baumschulen, an Feld- und Wiesenfrüchten verursacht wird, den Werth der Jagd selbst übersteige; — das kann man nicht bestreiten, daß unser Eigenthum nicht frei ist, so lange wir unsere Früchte zernagen, so lange wir unsere Krautpflanzen abftessen, unsere Bäume, denen wir vielleicht Jahrelange Sorgfalt widmeten, abschälen und verderben las sen müssen. Die Anträge der Majorität der Deputation führen dazu, uns von dieser Last zu befreien; ich trete ihnen 3*
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