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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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ging es wieder so, bis man es aufgeben mußte, für dieses Jahr Kraut zu pflanzen. Dennoch wollten einzelne Jagdherren sich nicht zum Niederschießen entschließen. Der Grund, daß seit langer Zeit keine Klagen bei der Staatsregiemng über zu hohen Wildstand eingegangen find, erklärt sich daher, daß man immer mehr im Wolke die Ueberzeugung gewinnt, die Jagd habe sich überlebt, werde ablösbar werden, und so tritt man in Hoffnung auf diesen Zeitpunkt mit Klagen zurück. Die Unterlassung der Klagen rührt auch daher, weil man findet, daß alles Klagen nichts Hilst, nichts nach den bestehenden Gesetzen und nichts nach der Verfahrungsart bei der Abschätzung und Ermittelung der einzelnen Schäden. Was die Minorität der Deputation unter 2 angeführt hat, so glaube ich, daß der angeführte Grund über sich selbst hinausgeht. Erst dann wird das, was hier erwähnt ist, uns trösten können, wenn die Vorschläge der Deputation selbst schon Gesetz wären. Aus dem Mangel an Petitionen ist auch wieder ein Grund gegen Ablösung entnommen worden. Daß nur in wenigen Landestheilen die Ablösung der Jagd ver langt werde, läßt sich ohne Folgerung gegen den allgemeinem Wunsch nach Ablösung erklären. Wie viel Petitionen eingegan gen sind, weiß ich zwar nicht, allein gar so wenig dürften cs doch nicht sein; von den neun Petitionen, die ich z.B. heute derKam- mer überreicht hatte, waren diejenigen, welche sich für die Ablö sung der Jagd aussprechen, mit sehr zahlreichen Unterschriften bedeckt. Man nimmt an, daß die Vertreter des Bauernstandes über diese Frage ziemlich einstimmig sind und daß es daher hier am wenigsten bedürfte, durch Petitionen das Interesse der Kam mer für die Ablösung der Jagd anzuregen. Hat man doch bei andern Gelegenheiten gern die Behauptung aufgestellt, daß die Abgeordneten schon von selbst dieJnteressen des Landes vertreten würden, daß es keiner Petitionen über einen Gegenstand bedürfe, dessen Erörterung in der Kammer schon gesichert sei, und jetzt venmißt man doch die Petitionen und sagt, daß nicht genug Pe titionen an den Landtag gelangt seien. Was nun die gütige Fürsorge gegen die Üeberlastung mit einer fortwährenden Rente betrifft, so glaube ich, daß dies Sache der Pflichtigen ist und die Berechtigten zuihrerBevormundung keine unparteiische Stimme haben. Der Grund würde auch nicht passen, wenn der Ablö sende den Betrag des Capitals sofort bezahlen wollte. Ueber- haupt paffen alle Gründe, welche die Deputationsminorität an geführt hat, nicht auf die Ablösbarkeit im Falle beiderseitiger Zu stimmung. Ihre Gründe paffen blos gegen die Ablösung der Jagd auf einseitigen Antrag. Die allzu großen Schwierigkeiten in Auffindung eines Maaßstabes der Ablösung sind ebenfalls nicht vorhanden, wenn der Maaßflab durch freie Vereinigung der Interessenten vorhanden ist. Es läßt sich aber auch gar nicht verkennen, daß alle Maaßstäbe, die gefunden werden kön nen, unsicher sind, und ein großer Kheil der Summe, welche als Ablösungswerth ausgeworfen werden kann, mit in der Will kür und im Ermessen liegt. Ein ganz sicherer Maaßstab läßt sich bei keiner Ablösung feststellen. Die polizeiliche Unsicher heit, welche daraus entstehen könnte, daßdie Ausübung des Jagd- rechts in mehrere Hände überginge, ist.schon jetzt vorhanden. Die Zagdberechtkgterr üben -ke Jagd ost in großer Anzahl aus, und die Unglücksfälle, die dabei vorgekommen sind, brauche ich cher Kammer nicht in's Gedächtnrß zurückzurufen. Allerdings würde nach dem Gutachten der Minorität die Jagd in andere Hände übergehen, aber es sind die Hände, in welche das Recht naturgemäß gehört, die Hände der Eigenthümer des Grundstücks, und wenn es sich nach vernünftigem Rechte darum handeln sollte, wer von den Zweier; dieÄusübung des Jagdrechts zu beanspruchen habe, so ist es gewiß der Eigenthümer des Grundstücks, auf welchem es ausgeübt wird. Wenn die Minorität der Deputation Zerwürfnisse der G meinden aus der Uebertragung des Jagdrechts an dieselbe befürchtet, so hätte sie, ohne Widerspruch zu fürchten, noch weiter gehen können; unter allen Rechtsverhältnissen können Zerwürfnisse vorkommen. Der Herr Commissar v. Langen« befürchtet ebenfalls, daß viele Streitigkeiten nicht nur unter den Gemeinden selbst, son dern auch der Gemeinden gegen Gemeinden aus der Uebertragung des Jagdrechts an die Gemeinden entstehen könnten. Dies kann sein, vorherbestimmen läßt es sich nicht; daß aber, weil das Jagd recht an die Gemeinde gelangte, mehr Streitigkeiten entstehen müßten, ist kaum denkbar. Kommt ein Wild aus dem Revier einer Gemeinde in das der andern, so hört es auf, Wild jener Ge meinde zu sein, und gehört der Gemeinde, in deren Flur es gekom men ist. Wenn der Köm'gl. Herr Commissar der Ansicht war, daß die Ablösung eine gänzliche Vertilgung des Wildes herbei führen könne, was gegen „dieOrdnung der Dinge" sei, so wende ich dagegen ein, daß von Seiten der Regierung die Vertilgung der Raupen verordnet und früher alle Jahre in Erinnerung ge bracht worden ist. Wird nun bei einem Ungeziefer die Vertil gung desselben nicht gegen die Ordnung der Dinge gehalten, so braucht man es auch bei dem andern Ungeziefer nicht gegen die Ordnung der Dinge zu halten. Die Minorität der Deputation fürchtet ferner, daß im Falle der Ablösung zu viel Geld für Wild- pret in's Ausland gehen würde, und scheint von der Ansicht aus zugehen, daß das Wild überhaupt vertilgt werden würde. Ich glaube nicht, daß es vertilgt wird; es wird in den größer» ge schlossenen Wald- und Feldbezirken recht bequem sich noch fort pflanzen. Wenn es aber auch wäre, so würde die Minorität der Deputation und der König!. Herr Commissar jetzt Vieles gesagt haben, was hiermit im größten, auffälligsten Widerspruche steht. Denn wird das Wild vertilgt, giebt es kein Wild mehr, so fielen ja alle Gründe weg, die man gegen die Ablösung der Jagd auf gestellt hat. Ist kein Wild mehr, so giebt es keine Streitigkeiten der Gemeinden unter einander, dann keine Lebensgefahr, keine Schwierigkeit der Schutzmittel und keine Bedenken wegen der Entschädigungen mehr. Das Geld aber, welches in das Aus land, dem wir übrigens in andern Bedürfnissen tributär zu fern bis jetzt noch nicht gehindert haben, für Ankauf von Wild gegeben werden sollte, würde zehnfach einkommen durch das, was durch das Aufhüren des Wildschadens gewonnen wird. Die Bäume, welche die Hasen zernagen, das Getreide, welches durch die Jagd verloren geht, sind mehr werth, als das Geld, welches für Wild- pret in daS Ausland geführt wird. Sie ersehen hieraus, daß die
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