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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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jagten, woes ihnen beliebte, aber nur zu bestimmten Zeiten. Man wollte auch da nicht das ganze Wild vernichten. Was ist aber der Erfolg gewesen? Der Erfolg war, daß Frankcnch fast ganz ohne Wildpret war. Jeder schoß, was er konnte, und die passionirten Jäger ließen dem Wild auch im Sommer keine Ruhe; der Landmann hatte davon wieder den Nachtheil. Man ist in Folge dieser Uebelstände auch in der neuern Zeit zu der Ueberzeugung gelangt, daß man einen falschen Weg eingeschlagen hat. Man hat durch die neue Gesetzgebung den Wildstand zu heben gesucht und hält mit großer Strenge auf Nichtausübung der Jagdbefugnisse wahrend einer gewissen Zeit. Wenn man auch das Princip beibehalten hat, daß die Jagd von Jedem, den die Regierung dazu autorisirt, ausgeübt werden kann, so wird doch mit Strenge darüber gewacht, daß die Jagd in der geschlos senen Zeit nicht ausgeübt werde. Ja sogar wenn der Eigentü mer des Feldes die Flur mit der Flinte wahrend dieser Zeit be tritt, so kann sie derGensd'arm, der Feldhüter, oder wer sonst die Aufsicht hat, confisciren. Eben so werden Windhunde, wenn sie in dieser Jahreszeit ihrem Herrn folgen, ohne von diesem an der Leine geführt zu werden, weggenommen, und die Netze, wo mit man Wild fangt, werden vernichtet, findet man sie ausgestellt. Es sind ferner 20 Francs Strafe darauf gesetzt, wenn Wildpret zu einer Zeit verzehrt wird, wo die Jagd nicht erlaubt ist. Es sind nicht allein Privatleute, sondern auch Restaurateure deshalb häufig schon gestraft worden, so daß außer der Jagdzeit alles Wildpret, ja sogar die Katzen, welche in den Restauratio nen als Hasen dargereicht werden, von den Speisetischen verschwunden sind, seit so strenge Strafen eingeführt worden. Es beweist dies, daß man zu der Erkenntniß gekommen ist, daß man einen falschen Weg eingeschlagen hat. Ich glaube doch, daß, wenn der Wildstand nicht so groß ist, daß er den Feldbe- sitzern wirklichen Nachtheil bringt, man wohl von einer Ab lösung der Jagd absehen kann, da man die Bortheile, die mit dem jetzigenZustande in nationalöconomischerHinsicht verbunden sind, doch auch den Nachtheilen gegenüberstellen muß. Wenn früher ein Redner vor mir darauf hinwies, unsere Bevölkerung wachse so an, daß man das Wild vertilgen müsse, um die Men schen zu ernähren, so bemerke ich, daß das Wild eben dazu dient, die Menschen zu ernähren, daß ich also seine Schlußfolge nicht richtig finden kann. Wenn von einer andern Seite dar auf hingewiesen worden ist, daß für alle Schäden vollständiger Ersatz von den Jagdberechtigten zu gewahren sei, so geht man zu weit. Wenn man die Bestimmungen, was man unter Schäden versteht, nicht ganz feststem, so wird diese Verpflich tung das Recht des Jagdberechtigten bald in eine erschreck liche Last verwandeln und der Jagdberechtigte mit Processen und andern Unannehmlichkeiten so überhäuft werden, daß er ein Recht, welches ihm jetzt vielleicht sehr angenehm ist, ver wünschen muß. Überhaupt habe ich mich bei den frühern Verhandlungen dahin ausgesprochen, man müsse die Mittel auffiaden, wodurch es möglich werde, den übermäßigen Wild stand zu beseitigen. Dieses, meine Herren, ist der einzige Ge sichtspunkt, von dem man bei Lösung Kiefer Frage dusgehen muß. Ich bin Lllerdings von Ker Wahrheit durchdrungen, daß es unrecht ist, tvenn einige Jagdberechtigte, um sich ein größeres Vergnügen zu verschossen, ihr Recht so ausüben, daß Arrdern daraus wirklich Nachtherl erwächst; daß dies aber in der Regel der Fall sei, muß ich leugnen; einzelne Ausnahmen können statt finden, im Allgemeinen aber, behaupte ich, sind die Jagd verhältnisse in unserm Vaterlande keineswegs von der Art, daß sie zu gerechten Klagen Anlaß geben können. Ich werde daher weder mit der Majorität noch mit der Minorität stimmen. Ich glaube übrigens, daß, wenn man später und wenn man reiflich über die Sache nachdenkt, man auch im Volke zu der Ueber zeugung kommen wird, daß eine allgemeine Aufhebung des Jagdrechts und Ausrottung des Wildes nicht zu wünschen ist. Wenn ein Abgeordneter sich darüber beklagte, daß man im Nothjahre 1842 die Jagden nicht einmal zeitig abgehalten hatte, so muß ich doch zur Entschuldigung der Jagdberechtigten in meinerGegend sagen, daß dort in diesemJahre die Treibjagden schon im Monat September begonnen haben, und daß man Alles gethan hat, um die damals gerechten Klagen verstummen zu lassen. Ueberhaupt ist doch auch zu bedenken, daß selbst dann, wenn das Jagdvergnügen auf eine Weife ausgeübt wer den sollte, daß eS Andern nachtheilig wird, die Jazbberechtig- ten sich selbst mit den größten Schaden zufügen und in ihrem eignen Interesse dazu hingeführt werden, die Sache nicht auf einen extremen Standpunkt gerathm zu lassen; sie selbst leiden mit, ihre Fluren sind selbst mit dem Wilde preisgegeben, und der Schaden trifft sie als den großen Grundbesitzer um so mehr, da in pecuniärer Hinsicht die Jagd äußerst selten einen hohen Ertrag abwerfen wird. Wenn derselbe Abgeordnete aus dem philanthropischem Gesichtspunkte die Kammer noch er mähnte, die Jagd zu beseitigen, weil Menschenblut vergossen worden wäre und noch vergossen werden könnte, so muß ich be merken, daß ich eher Vergießen von Menschenblut fürchte, wenn es zur Ablösung käme und die Waffen in ungeschickte Hande geriethen, in einer Flur, die viele Grundstücke hätte, und von den Grundstücksbesitzern die Jagd selbst ausgeübt würde. Nach meinen hier dqrgelegten Ansichten finde ich mich bewogen, ge gen das Deputationsgutachten zu stimmen. Ich habe am vorigen Landtage einen Antrag zur Annahme empfohlen, der auch Berücksichtigung fand, nämlich: Es möge von der Staats, regierung eine Untersuchung angestellt werden, ob die Klagen der Petenten gerecht seien und an manchen Orten wirklich ein übermäßiger Wildstand stattfinde, und wenn sich ein solches Ergebniß herausstellte, von derselben dahin gewirkt werden, daß er beseitigt werde; er wurde aber von der ersten Kam mer nicht bewilligt, sonst würde ich ihn heute wiederholen, denn nach meinem Dafürhalten ist es so allein möglich, den Uebelstand zu beseitigen. Ein anderer Wsg erscheint mir in der Ausführung allzu schwierig. Präsident Braun: Es haben sich noch 14 Sprecher ge-
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