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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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über die von demselben getroffene Maaßregel, die Ausweisung sämmtlicher hier anwesenden Polen aus Sachsen betreffend. — Ich habe, meine Herren, den Weg der Interpellation gewählt, nicht deshalb, weil der Gegenstand an und für sich nicht wich tig genug geschienen, um Ihn mittelst einer besonder» Petition an die Kammer zu bringen, sondern weil mir Gefahr im Ver züge zu liegen, weil die kürzeste Zeit und der kürzeste Weg der bessere und nvthwendigere schien. Erwarten Sie, meine Her ren, nicht vyn mir, daß ich mich darüber ausspreche, was ich denke und fühle über den tollkühnen Aufstand, der die Ge genwart erschüttert, der, wie jedesmal eine Gewaltmaaßregel gegen die gesetzliche Ordnung, in seinen Folgen Hunderte, ja Lausende Schuldige, Verirrte und Unschuldige unglücklich machen wirb. Es ist auch nicht meine Absicht, mich für die jenigen zu verwenden, die unter dem Schutze und Schirm des Gastrechts der Regierungen und Völker hochverräterische Pläne anspinnen gegen gekrönte Häupter, gegen Regierun gen, mit denen wir in freundschaftlichen Beziehungen leben, sondern es ist blos meine Absicht, die von der hohen Staats regierung getroffene Maaßregel zur Sprache zu bringen, und die Gründe, welche mich dazu bestimmt haben, sind sowohl im Interesse der hohen Staatsregierung, als auch im Interesse der Reciprocität her Völker, indem wiruns darüber klar werden müs sen , was wir in dieser Beziehung den Völkern gewähren, und andererseits wiederum von ihnen und bei ihnen hinsichtlich des Gastrechts beanspruchen. Im Interesse der hohen Staats regierung schien eS mir vorzugsweise zu liegen, diesen Gegen stand zur Sprache zu bringen, weil die Maaßregel, die von derselben ergriffen worden ist, eine außerordentliche, eine un gewöhnliche ist, wozu Gründe vorhanden sein müssen, welche eben die öffentliche Meinung im ersten Augenblicke nicht fassen konnte. Der Schleier des Geheimnisses liegt über denselben und das Unkraut der Verleumdung und Verdächtigung wu chert überall, wo sich dieser Schleier ausbreitet. Es sind dem gemäß auch mancherlei Gerüchte über dieGründe und Ursachen, welche die hohe Staatsregierung zu dieser Maaßregel veranlaßt haben, vorhanden, und um die Gelegenheit herbeizuführen, die selben zu widerlegen, habe ich diesen Gegenstand zur Sprache bringen zu müssen geglaubt. Ich halte mich bei meiner Frage an das einfache Factum, wie es sich zur Zeit im Publicum be gründet hat. Es wird nämlich allgemein angenommen, daß von Seiten der hohen Staatsregierung die Anordnung getrof fen worden ist, sämmtliche Polen möchten Dresden und das Land verlassen. Diese ungewöhnliche Maaßregel mußte aber die öffentliche Meinung sowohl, als wie auch die Betheiligten im höchsten Grade berühren, und dieselben mußten von ihr sehr unangenehm getroffen werden. Die Betheiligten besitzen, so viel ich weiß, genügende und gesi tzliche Legitimationen ihres Landes, ihrer Regierungen; sie leben nicht blos erst seit einigen Lagen hier, sondern sie sind mehrere Monate, sie sind seit mehrer», seit vielen Jahren, manche bereits seit 15 Jahren in unserm Lande und in unserer Vaterstadt; sie haben hier ein Asyl gesucht, und sich fern gehalten von allem politischen Trei ¬ ben in unserer Zeit. Was soll, meine Herren, mit den Be theiligten werden, die jetzt mit einemmale ausgcwiesen werden, wo sollen sie in jetzigem Augenblicke hingehen? Sollen sie hin gehen in ihr Vaterland? Was erwartet sie da? Was sollen sie thun? Treu ergeben ihrer Regierung kommen sie in ihr Vaterland, sollen in die Reihen ihrer Regierung treten, um mit den Waffen in der Hand gegen ihre Mitbrüder zu kämpfen, oder andererseits von einem andern Gefühl überwältigt, müß ten sie Partei ergreifen gegen die Regierung, der sie, wenn sie hier leben, treu sind, treu bleiben. Der Weg nach ihrer Hei- math scheint weder im Interesse der Betroffenen, noch jener Re gierungen selbst. — Sollen sie nun in andere Lander gehen? Sachsens Gastfreiheit, Sachsens Asyl ist überall bekannt; wenn sie aus Sachsen verwiesen werden, müssen sich andere Regierungen sagen, daß gewichtige Gründe hierzu vorhanden gewesen sind, und es werden diejenigen, die in dieser Bezie hung aus Sachsen ausgewieftn sind, nicht überall leicht Auf nahme finden. Das scheint mir wenigstens in der Sache zu liegen. Außerdem wollen wir von andern Ländern uns an Gast freundschaft übertreffen lassen? DieGründe, weshalb die hohe Staatsregierung die hier befindlichen Polen ausgewiesen hat, sind deshalb wichtig zu erfahren. Man fragt ferner, sind die Ausweisungen geschehen auf Reclamation der betreffenden Ge sandten? Ist dies, so will ich nicht untersuchen, in wie weit die Verträge Sachsens mit andern Mächten uns verbinden, diese Ausweisung sofort zu verfügen, in so fern diejenigen, über welche sie verfügt worden ist, hier als politische Verbrecher hingestellt sein dürften. Besitzen sie indeß genügende Legiti- mation Seiten ihres Landes, ist die Ausweisung nicht erfolgt auf die Reclamation der betreffenden Gesandtschaften, so scheint mir das eineMaaßregel zu sein, die tief eingreift in den gegen seitigen Völkerverkehr, was mir den zweiten Grund dazu gab, diesen Gegenstand hier zur Sprache zu bringen. Sachsen als ein kleiner Staat hat ein doppeltes Interesse daran, in dieser Beziehung liberal zu sein und zu verfahren. Einesteils müssen wir in commercieller Beziehung zu andern Ländern einen freien und ungestörten Verkehr mit andern Völkern he ben und suchen, qnderntheils liegt es im Interesse Sachsens, in dieser Beziehung auch freisinnig und liberal zu sein, weil die natürliche Lage des Landes, die Art und Weise der Regie rung unsers Volkes das Land zu einem solchen gemacht hat, wo der Ausländer sich heimisch fühlt, und wo er gern einkehrt und ein Asyl sucht. Dies sind die Gründe, warum ich den Gegenstand im Interesse der Reciprocität für wichtig halte. Denken Sie sich, daß ein Sachse, ein Inländer von uns mit genügend ausgestellter Legimation, sei es zu seinem Vergnügen, sei es, um Handelsverbindungen anzuknüpfen, in seinem In teresse, im Interesse des ganzen Landes in ein anderes Land reist, wo wir zu unserer Vertretung einen Gesandten haben, und dort aus Willkür der Regierung über die Grenze gewiesen würde, weil bei uns diese Maaßregel der Willkür als Gesetz gelte, so leugne ich nicht, liegt mir in dieser Willkür, so lange Friede unter dm Völkern herrscht, rin Mangel der Garantien,
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