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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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die zu jedem, zu allem Völkerverkehr erforderlich sind. Wenn wir aber unsererseits die Willkür geltend machen wollen gegen Ausländer, die unter uns leben, so müssen wirauch andererseits gewärtig sein, daß auch dieselbe Willkür anderwärts gegen uns geltend gemacht wird. Ich richte daher in dieser Bezie hung die Frage an das Ministerium, in welcher Weise Seiten der betreffenden Gesandtschaften Reklamationen erfolgt sind, und wünsche andererseits, daß, wie bisher, so auch ferner von der Regierung die Grundsätze bewahrt und befolgt werden, daß, wenn ein Sachse in einem fremden Lande mit einer genü> gend gesetzlichen Legitimation erscheint, wo sich ein sächsischer Gesandter befindet, dieser auch bei dem betreffenden Gesandten genügenden Schutz finde und nicht, der Willkür jener Regie rung ausgesetzt, sofort über die Grenze gewiesen werden kann, so lange er sich in der Weise benimmt, daß er nicht die Gesetze jenes Landes verletzt. Ich will zur Zeit noch keinen Antrag stellen, da ich erst abwarten will, in welcher Weise die hohe Staatsregierung auf die Momente, die ich hervorgehoben habe, eine Antwort ertheilen wird, welche der Kammer hierüber einige Beruhigung geben wird. Ich ersuche indeß den Herrn Prä sidenten, mir das Wort vorzubehalten, zur Entgegnung auf das, was der Herr Staatsminister äußern wird, so wie um dann vielleicht einen betreffenden Antrag zu stellen. Staatsmimster v. Falkenstein: Wenn ich gestern in der Kammer gegenwärtig gewesen wäre, wo der geehrte Abgeordnete v. Gablenz seine Interpellation ankündigte, so würde ich mich vielleicht veranlaßt gefundenhaben, sofortdasjenige, was darüber mitzuthrilen ist, auszusprechen. Ich thue dies aber heute um so lieber, als allerdings nach dem, was ich höre) von mehrern Seiten die Maaßregel selbst mit dem Vorwurfe einer Härte belegt worden ist. Das Ministerium, und ich kann das offen und bestimmt aussprechen, ist bei dieser Maaßregel selbst gerade von dem ent gegengesetzten Principe geleitet worden. Man möge über die revolutionären Ereignisse in Posen und Galizien, wie sie uns bekannt sind, denken, wie und was man wolle, es ist ge wiß wenigstens nicht eine nothwendige Folge davon die: daß LieTheilnahme an denjenigen Polen, die in Sachsen ruhig leben und die Folgen vergangener Zeiten tragen, dadurch untergraben, daß die Theilnahme an ihrem Schicksale überhaupt durch jene Ereignisse vermindert werde. Schon hieraus wird sich der ge ehrte Abgeordnete überzeugen, daß das Ministerium allerdings bei dieser Maaßregel von dem Princip derHumanität geleitet worden ist; er wird aber auch gewißdamit einverstanden sein, daß die Antwort auf die an das Ministerium in dieser Angelegenheit gerichtete Frage zumal in dem jetzigen Augenblicke und in öffent licher Sitzung allerdings ihre gryßenSchwierigkeiten dar bietet. Indessen willich durchaus nicht anstehen, zu erklären, daß die von ihm bezeichnete Anordnung allerdings in der Weise er gangen ist, daß eine gewisse Frist gesetzt worden ist, binnen wel cher die betreffenden Individuen ihren dermaligen Aufenthalt für jetzt aufzugeben veranlaßt worden sind. Aber eben darum ist diese Verfügung an die hiesige Polizei ganz allgemein gehalten worden. Es war weder das Ministerium, noch die ihm H. 94. nachgesetztenBehördenimStande, im voraus irgend zu sagen, der oder jener sei mehr oder weniger verdächtig, oder irgend wie compromittirt bei den jetzigen revolutionären Bewegungen, und eben deshalb hielt es das Ministerium im Interesse Aller, dieMaaßregel völlig allgemein zu halten, weil es eben dadurch gerade möglich wurde, Ausnahmen von der Ausführung der Maaßregel zuzulassen. Es sind in der That auch in der ersten Zeit schon nach dem Ergreifen der Maaßregel Ausnahmen davon aus klar und deutlich sich ergebenden Rücksichten getroffen worden. In der That schien die ganze Maaßregel, und zwar gerade als allgemeineMaaßregel, recht eigentlich in dem wohlverstandenen Interesse der hier leben den wohlgesinnten Polen ergriffen zu sein, ja ich muß hinzufügen, es ist das sogar von mehrern derselben ganz richtig erkannt worden. Es ist nicht zu leugnen, daß bei dem viel fachen Verkehr, der in dieserBeziehung hier stattsindet, es außer ordentlich schwer, wo nicht unmöglich ist, daß auch die Wohlge sinntesten nicht wenigstens in irgend eine Verbindung mit denjenigen treten dürften, die vielleicht mitander er Gesinnung hierher kommen und durchreisen. Und es ist nicht zu leugnen, daß in dieser Beziehung gerade die Folgen eines solchen Um ganges für die wohlgesinnten Polen von dem entschiedensten Nachtheile für die Zukunft sein könnten. Zn dieser Absicht und mithin in der That aus Humanität gegen die Einzelnen ist eben in dieser Allgemeinheit die Maaßregel getroffen worden. Sie hat Ausnahmen bereits erlitten, wo dem Ministerium irgend wie geeignete Unterlagen und Garantien gegeben wurden; sie wird noch mehr Ausnahmen erleiden, sobald es irgend auf angemes sene Weife geschehen kann und mit den Rücksichten, die die Re gierung zu nehmen hat, vereinbar ist. Ich wiederhole, daß meh rere Polen das Zweckmäßige der Maaßregel in ihrem eigenen Interesse bereits anerkannt haben, und wenn man übrigens die Zahl derjenigen, die von dieser Maaßregel betroffen worden sind, so bedeutend hält, daß sie schon dadurch den Anschein großer Härte erlangen müßte, so kann ich der geehrten Kammer aus den mir vorliegenden Verzeichnissen erklären, daß die Zahl derer, denen eine solche in verschiedenen Fristen gegebene Auflage be kannt gemacht worden ist, sechszehn ist, während man sich aller dings dem Vernehmen nach mit ganz andern Zahlen im Publi cum trägt. Abgesehen von den Rücksichten also, meine Herren, die die hiesige Regierung überhaupt zu nehmen hat, war es in der That gerade die Art, wie diese Maaßregel ergriffen worden ist und ausgeführt wurde, in der sich die Rücksicht auf die Wohl gesinnten, d. h. auf diejenigen, welche es wohl mit sich und den Verhältnissen des Landes, in dem sie Aufnahme fanden, meinen, deutlich gezeigt hat. Ich glaube, daß dadurch der geehrte Abge ordnete hinsichtlich der Anfrage, die er an das Ministerium des Innern gestellt hat, sich beruhigt fühlen wird. Abg. v. Gablenz: Ich wollte mir einige Worte auf das erlauben, was Seiten des Herrn Staatsministers ausgespro chen worden ist. Zch verkenne nicht die gute Absicht, welche die Regierung vielleicht bei dieser Maaßregel gehabt hat, kann indessen darin nicht übereinstimmen, daß diese auch vollkommen I*
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