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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Namentlich, wenn bei der Suche eine große Jagdpartie ge macht, wenn zur Zeit der Suche, wo die Felder zum Theil mit Früchten bestanden sind, Hunde in das noch stehende Ge treide und in diemit Oelfrüchtenbestandenen Felder hineingchrtzt rrnd auf diese Weise das Getreide oder dieOclsiüchte ruinirt werden',' wenn im Winter, insonderheit bei Treibjagden keim Rücksicht darauf genommen wird, ob Frost in der Erde oder ob -er Boden aufgeweicht ist, und die Saat, der Raps in dem aufgeweichten Boden von den Jägern und Treibern nieder getreten wird. Dahin gehört auch das muthwillige Schießen nach Tauben und andern Hausthierrn. Wenn ein Jagdpoli zeigesetz gegeben würde, wodurch dieser Unfug streng verboten «nd mit Strafe belegt, auch gehörige Maaßrcgeln hinsichtlich Lee Verminderung eines übermäßigen Wildstandes getroffen würden, dann würde sich diese Ungunst, ich möchte sagen, die ser Haß, womit man die Jagd verfolgt, bald legen. Niemand will im Ernst das Wild vertilgen, und nach meiner Erfahrung gehen auch selbst dieJagdverpflichtetm mit großem Vergnügen auf die Jagd, wenn sie von dem Jagdbesitzer dazu eingeladen werden. Ich glaube daher, es wird sich dadurch der Antrag rechtfertigen, den ich hiermit zur Unterstützung übergebe, und welcher so lautet: Im Verein mit der ersten Kammer an die hohe Staatsregierung denAntrag zu stel len: „Dieselbe wolle einen Gesetzentwurf, worin die Grenzen bestimmt werden, innerhalb deren die Jagdberechtigten und Jagdpflichtigen gegen seitig sich zu halten verbunden, wo möglich noch auf gegenwärtigem Landtage oder doch am näch sten Landtage vorlegen". - Durch ein solches Jagdpolizei gesetz würde ein geregelter Zustand herbeigeführt und im Gan zen die Ungunst gehoben werden, in welcher die Jagd jetzt steht. Abg. U. Schaffrath: Das Amendement ist nach meiner Ansicht ganz identisch mit dem Rittner'schen. Da nun dies nicht unterstützt, sondern abgeworfen worden ist, so scheint mir darum auch das gegenwärtige unzulässig. Denn es hat dieses Amende ment ganz denselben Zweck, welchen gestern das Rittner'sche be absichtigte, ja es hat sogar fast dieselben Worte. Abg. v. Haase: Ich glaube nicht, daß der Antrag des Ab geordneten Rittner mit dem meinigen identisch ist, namentlich ist es mir zweifelhaft, ob derselbe mit dem seinigen den Sinn ver bunden hat, welcher in meinem Anträge gelegen und von mir eben ausgesprochen worden ist. Präsident Braun: Ich will der Kammer den Antrag des . Abgeordneten Rittner, dessen Inhalt mir aus dem Gedächtnisse gekommen, gegenwärtig vortragen; er lautet so: „Die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, am nächsten Landtage ein Gesetz vor zulegen, durch welches die rechtlichen Grenzen bestimmt werden, innerhalb welcher das Jagdbefugniß von den Berechtigten aus zuüben, und zugleich die nöthigen Bestimmungen getroffen werden, für den Fall, daß diese Grenzen überschritten würden." Der Haase'sche Antrag lautet: „Dieselbe wolle einen Gesetzent wurf, worin die Grenzen bestimmt werden, innerhalb deren die Jagdberechtigtcn und Jagdpflichtigen gegenseitig sich zu halten verbunden, wo möglich nech auf gegenwärtigem Landtage, oder doch am nächsten Landtage vorlegen." Die Kammer kann nun aus den beiden Anträgen, die ich so eben vorgelegt habe, schlie ßen, ob der erstere Antrag dasselbe enthalt, was der Haase'sche, und ich überlasse es der Kammer, ohne irgend ihrem Beschlüsse vorzugreifen, selbst zu bestimmen, ob die fragliche Identität be steht, und richte daher zuerst die Frage an die Kammer: ob sie gegenwärtig noch in formeller Hinsicht den Antrag des v. Haase für zulässig erachtet? — Es haben sich acht und dreißig Mitglie der erhoben, mithin ist der Antrag für abgeworfen anzusehen- da im Ganzen vier und sechszig anwesend sind. Der Antrag ist also für formellunzulässig erklärt. Der Abgeordnete a. d.Winckel hat das Wort. Abg. a. d. Win ckel: Ich werde mir zunächst erlauben, auf etwas zu erwidern, was gestern hier ausgesprochen worden ist. Es sprach ein Abgeordneter von dem Rrchtsgefühl der Jagdbe sitzer, vermöge dessen sie von selbst auf die Jagd Verzicht leisten würden. Nun muß ich gestehen, ich glaube, daß ich auch Rechts gefühl besitze, und ich bin überzeugt, daß der größte Theil der Jagdberechtigten Rechtsgefühl besitzt. Daß man aber deswegen, wenn sie ihr wohlerworbenes Recht nicht gleich aufgeben wollen, ihr Rechtsgefühl verdächtigen dürfte, scheint mir doch nicht ganz richtig zu sein. Ich glaube, man könnte eher in entgegengesetzter Weise sagen, es sei ein Mangel an Rechtsgesühl, wenn man Je mandem sein wohlerworbenes Recht nehmen wolle. Allein die Sache kann zu nichts führen, und ich wollte dies mur erwähnen. Was nun zunächst die vielen Petitionen anbetrifft, so kann ich sagen, daß sie nicht alle aus Noth hervorgegangen sind. Es sind mir vom vorigen Landtage her, wo sie die vierte Deputation zu begutachten Hatte, diese Petitionen recht wohl bekannt. Es hat ten Einige diese Petitionen sogar mit demZusatze unterschrieben: „Wir hatten zwar keinenWildschaden, aber es könnte doch in Zu kunft welcher kommen, und deshalb wollen wir auch unterschrei ben." Es haben mir Ortsvorstände gesagt: „Wir haben zwar keine Klage über Wildschäden, allein die Petition ist uns zuge- schickt worden, und da sie nur acht Groschen kostete, so haben wir' diese bezahlt und mit unterschrieben." Wenn man dergleichen hört, so möchte man doch wohl am Gewichte der Petitionen zwei feln. Es.ist ferner in der Petition sub Nr. 13 gesagt worden, daß her Schaden, welchen die Petenten durch das Wildpret jetzt erleiden, bei weitem empfindlicher sei, als es in früherer Zeit gewesen. Der Ausdruck: „empfindlich" ist allerdings zweideu tig. Es ist möglich, daß der Wildschaden ihnen jetzt empfindlich ist, aber das liegt nicht darin, daß er drückender sei, welchem ich auch unbedingt widersprechen müßte, sondern vielmehr darin, daß die Menschen jetzt viel empfindlicher sind, als sonst. Ich habe wohl auch früher mit meinen Augen es gesehen, daß zuweilen 60 bis 80 und 100 Stück Rothwild und Sauen auf den Feldern herumgelaufen sind, welches allerdings drückend war; allein Sauen giebt es gar nicht mehr, und Rothwild ist nur noch eine seltene Erscheinung. Wenn nun ferner wegen des Schadener satzes davon die Rede ist, daß er ohne Ausnahme und unbedingt zu geben sei, so muß ich mich deswegen auch auf die Petitionen
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