Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ertheilt habe. Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, hat noch der Abgeordnete v. Zezschwitz der Kammer eine Mittheilung zu machen bezüglich eines Unglücksfalles, der sich in der Ober lausitz ereignet hat. Abg. v. Zezschwitz: Meine Herren! Vor einigen Tagen, am Abend des 28. Februars und in derharauf folgenden Nacht, sind in dem Dorfe Nied ergurig bei Bautzen durch eine bei heftigem Winde ausgebrochene Feuersbrunst 26 bäuerliche Nahrungen ein Raub der Flammen geworden. Da das Dorf Niedergurig im Ganzen 55 Nahrungen zahlt, so ist es fast die Hälfte des ganzen Ortes, welche abgebrannt ist, nämlich: drei Bauergüter, zehn Gärtnernahrungen, zehnHäus- lernahrung en, das Gemeindehaus, dieSchänk-und die Wirthschaftsgebäude des Gerichtskretfchams. Dadurch find viele ohnehin arme Familien in eine sehr trau- rigeLageversetztworden.EinsobeklagenswerthesEreignißdürfte geeignet sein, die Woh lth ätigkei t der geehrten Kammermit glieder in Anspruch zu nehmen, wobei ich zu bemerken habe, daß das im Dorfe befindliche Rittergut von den Flammen verschont geblieben ist und daher keinen Anspruch auf Unterstützung macht, mithin diese lediglich den abgebrannten bäuerlichen Wir- then zu Gute gehen wird. Bei einem so calamifosen Falle gilt wohl der Grundsatz: bis äst, ym cito äst!—doppelt giebt, wer schnell giebt! — Die einkommenden Beiträge werden sofort an den betreffenden Gerichtsdircctor geschickt und durch diesen an die armen Abgebrannten vertheilt werden. Präsident Braun: Ich werde eine Subskriptionsliste zu diesem Zwecke circuliren lassen. Abg. M iehle: Das, was der Abgeordnete v. Zezschwitz so eben angeführt hat, kann ich nur bestätigen. In Folge des gro ßen Sturms haben die Leute wenig gerettet. Präsident B r a u n : Wir können nun zur T ag e s o rd n u n g übergehen, und der Herx Referent Kasten wird ersucht, die Red- nerbühne zu besteigen. — Es hat zunächst der Herr Vicepräsi dent das Wort. Vicepräsident Eisenstuck: Da ich mich genöthigt sehe, gegen das Majoritätsgutachten mich zu erklären, so glaube ich es auchderKammerschuldig zu sein, einige Gründe bemerklich zu machen, die mich dazu bestimmt haben. Da dieser Gegenstand bei jedem Landtage in Frage gekommen ist, so glaube ich, ist cs um so mehr Pflicht jedes unbefangenen Abgeordneten, der un mittelbar bei der Sache nicht betheiligt ist, zu prüfen, was Henn in dieser Sachemit Erfolg zu thun sei. Es ist nicht zu verken nen, daß, wenn man das Historische nimmt, es auffällig sein muß, daß die ersten Klagen erhoben wurden gegen das Schwarzwild. Damals, wie dqs Schwarzwild in Angriff genommen wurde, ist es in derThat Niemandem beigegangen, die Hasen und die Hühner auch mit aufzunehmen in die Liste der Thiere, gegen welche mit Ausrottung verführen werden sollte. Das Schwarzwild verschwand; blos noch in einem Parke wurde es gehegt. Nun kam es an die Hirsche; diese wurden auch möglichst beschränkt und auch Lei den Hirschen war noch nicht von den Hasen die Rede. Die Hirsche haben ü. 95, ihre Zeit erlebt und verlebt; nun kamen die Rehe. Ich muß bemerken, daß auch von Rehschäden früher keine Rede gewesen iß. Überhaupt ist ein Wildstand nur, nach unserer gesetzlichen Sprache, bei Hochwild und das Hochwild heißt Wild im Un terschied von dem nieder» Waidwerk. Nun wohl, gegen die Rehe ist auch der Feldzug begonnen worden und theklwekse we nigstens auch etwas geschehen. Nun hätte man fast denken sollen, es würde ein Ende erreicht haben. Keineswegs. Nun kamen die Hasen auf die Liste, und nunmehr weiß ich nicht, ich kenne kein anderes jagdbaresVieh, was noch soll in Angriff genommen werden. Ich leugne nicht, schon das Historische hat mich zu der Ueberzeugung führen müssen, daß die großen Beschwerden kaum in dem Umfange bestehen können, als sie theilweise geschildert worden sind. Ich will nichts sagen von den übertriebenen Schilderungen, die jeden Landtag sich dar- , gestellt haben; aber das darf ich nicht übergehen, daß es mehr mals der Fall gewesen, daß Beschwerden gekommen sind, und bei näherer Untersuchung sich ergab, daß in der Gegend der Beschwerdeführer gar kein Wild vorhanden ist. Das hat sich bei mehrern Landtagen gezeigt. Noch Eins darf ich auch nicht verschweigen. Es ist nur einzuräumen, daß die Beschwerden, in wie fern sie als begründete erscheinen und sich bewahrheiten lassen, alle aus, einer und derselben Gegend kommen. Es ist bekannt, daß in dem Zwickauer Bezirke eine Gegend ist, wo freilich mit der Schonung des Wildes etwas zu weit gegangen werden mag, und daher kann man es sich leicht erklären, daß fortwährend daher Beschwerden kommen; obwohl das Gesuch von da her auch auf Hafen anfänglich nicht dirkgirt war. Dies das Historische, wie es sich entwickelthat. Nun iflmrhrmals hier in diesem Saale die Rede gewesen, ob nicht die Jagd könne auf einseitigen Antrag abgelöst werden. Matt hat zum Be weise der Zulässigkeit dieses Antrags sich bezogen auf die Ab lösung der Dienste, auf die Ablösungen der Huthungen, die auf einseiligen Antrag stattfinden. Nun, meine Herren, da scheint ein anderes Vcrhältniß vorzuliegen. Es ist der Bor- theil, der für die Landescultur erwächst, durch die Ablösung der Dienste, doch unstreitig nicht nur ein größerer, sondern auch «in allgemeinerer, als welcher durch die Jagdablösung sich Herausstellen könnte. Es ist wohl nicht zu verkennen, man ist diesem Jagdbefugmsse abhold, besonders deshalb, weil marr es als einen Ueberrest der alten Feudalherrschaft ansieht. Daß man in der Beziehung keine große Gunst dafür hat, ist mir sehr erklärlich; aber das muß ich auch erwähnen: cs ist keines wegs der Fall, daß die Jagdberechtigung blos auf -en Ritter gütern liegt. Wir haben so viele Erbrichtergütsr, so viele Städte mir Jagdberechtigung, daß in der Allgemeinheit nicht zu sagen wäre, es sei dies eine Brvorrechtung der Ritter güter. Nun, meine Herren, wenn ich mir die Frage stelle und stellen muß, was kanfl da die Staatsregierung thun, wenn man ihr einen Antrag bringt? soll sie ein Gesetz erlassen wegen Ablösung der Jagd auf einseitigen Antrag? so glaube ich, die Stände sind es sich und der hohen Staatsregierung schuldig, keine Anträge zu stellen, als 1*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder