Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2572 ten: entweder müßte sie ganz ausgervttet werden, das wehren, daß sie auch mit herüberkommen aus dem herrschast- für die Felder bringt, will ich unerörtert lassen. Ich glaube allerdings, unter gewissen Voraussetzungen geschieht' es,,daß er nachteilig wird, während unter andern Voraussetzungen em großer Nachtheil sich kaum darstellen könnte; wenigstens muß ich doch sagen, daß ich in einem halben Jahrhunderte, solange kann ich zurückdenken, über die Hasen keine Klage gehört habe. i Die Hasenklagen tauchen erst auf seit ein paar Jahren, und da i ist mir fast sehr glaublich, daß man den Gegenstand zu schroff I herausgestellt hat. Ich will davon nichts erwähnen, daß es ! überhaupt doch ein Eingriff ist in die Weltordnung gleichsam, I wenn ich will davon ausgchen, daß alle Thierarten sollen ver- i rächtet werden wegen des möglichen Nachtheils, den sie haben : i können. Ich glaube, wenn man das Jagdbesugniß in seine Grenzen stellt, wenn man den Mißbrauch desselben durch die Polizeistrafgesetze mit Strafen bedroht, so wird der Sache besser beizukommen sein, als wenn man dem Fasse den Boden > ausstößt und die Jagd ganz aufhören läßt. Uebrigens, glaube ich,muß man auch etwas Rücksicht daraus nehmen, daß wir uns würde, wenn die Jagd abgelöst wird. Eines Umstands scheint mir hier zu gedenken zu sein, und das ist der: Es liegen doch die eigenthümlichen Grundstücke der Berechtigten Mit den Grundstücken der Verpflichteten so untermischt, daß es in der Thatsschr schwer sein würde, hier etwas zU bewirken, wenn man nicht dis einzelnen Grundstücke verzäunen und einpferchen will, was sich doch nicht ausführen läßt. Noch eines Umstandes solche, von denen sie glauben, daß deren Willfahrung erreichbar I ziefer, wie es in diesem Saale genannt worden ist, abschießen sei und zum allgemeinen Nutzen gereichen müsse. Ich bezweifle '' " " das hier sehr. Es hät mit der Jagd eine eigne Bewandtniß; es ist die Ausführung einer Ablösung sehr schwer. Ich kann doch nur einen doppelten Gesichtspunkt nehmen. Entweder nehme ich ihn, wenn ich einen Maaßstab anlegen will, von der Berechti gung von den Vortheilen, den die Berechtigten haben, oder von den Nachtheilen, die die Verpflichteten haben. Das steht nun Beides gegen einander keineswegs in gleichem Verhältnisse. Ich !.muß ich erwähnen, der die Staatswaldungen betrifft. In den bin fest überzeugt, daß in vielen Fällen die Verpflichteten sehr Staatswaldungen sind viele einzelne Verlekhungert vbn Räumen benachtheiligt würden, wenn die Berechtigten wollten eine Ab- geschehen, und ausdrücklich steht in den Verleihungen, sie sollten lösung der Jagd ihnen ansinnen. Es ist die ^Ermittelung der sein, um dem Wilde eine Aeßung zu verschaffen, und die Abneh- Nachtheile sehr schwer; sie hängt von vielen Zufälligkeiten ab, mer'haben sie ohne Kaufgeld bekommen, jedoch mit der Ver- und nach der Erfahrung, die ich gemacht habe, kann ich nicht umhin, pflichtung, daß sie nie Wildschäden in Anspruch nehmen sollen. dieBesorgniß auszusprechen, daß in vielen Fällen die Verpflichte- Was soll mit diesen werden? Da ist dieAblösung unausführbar. teneinengrößemNachtheilhaben würden durchdieAblösung. Ich sSo mag man es berechnen, wie man wolle, immer kommt man will nur eines Beispiels gedenken. Ich habe selbst in der auf Schwierigkeiten zurück, die sich der Ablösung entgegenstellen. Nahe die Oberaufsicht über ein Gut gehabt, wo der Besitzer un- Nehme ich nun vollends an, wie es in den städtischen Bezirken mündig war, wobei die Jagd für 200 Thlr. ungefähr verpachtet herzugehen pflegt, welche die Jagd haben, so glaube ich, ist das wurde und noch in derselben Maaße verpachtet iss. Die Jagd auch keine große Aufforderung, daß ein ähnlicher Zustand sich wird dort ausgeübt auf dem Boden des Ritterguts und auf mehr und mehr verbreite. Ich erinnere mich wohl der Zeit, im bäuerlichen Grundstücken verschiedener Dorfschaften. - Während Jahre 1830, wo in mehrer» Städten die höhere Behörde darauf nün dieses Pachtgeld eine Reihe von Jahren hindurch gegeben aufmerksam gemacht hatte, ob es nicht besser wäre, daß man, an worden ist, ist mir nie vorgekommen, daß auf einen Wildschaden I statt Mann für Mann auf die Jagd zu gehen und die Zeit zu Anspruch gemacht worden ist. Nehme ich nun an, man wollte, « verlaufen, die Jagd verpachtete; aber da stellte sich eine solche ohne die Berechtigten zu verkürzen, die Jagd ablösrn, so müßten Leidenschaftlichkeit für das Jagdbesugniß heraus, daß man es die Verpflichteten sich zu einer Rente von 200 Thlr. verstehen, nicht aufgeben wollte. Ich fürchte sehr, wenn Sie die Jagd Diese Rente ist auf jeden Fall das Zehnfache von dem, was der wollten sreigeben an die Pflichtigen, würde es sich auch so gestal- jetzige Nachtheil beträgt. Und so ist es gewiß in vielen Fällen schwer zu ermitteln, eben weil nicht nur der pecumäre Betrag,! würde aber nichts helfe» ; denn wie können Sie es denHasen ver- sondern auch die übrigen Vortheile mit zu erwägen sind. Nun glaube ich aber auch, man muß noch andere Rücksichten dabei I lichen Gebiete. Es ist nicht denkbar, wie man das ausführen nehmen. Ich besorge sehr, daß durch diese Ablösung der Jagd sollte, wenn man besonders nimmt, wie die Hasen sich vce dit Nationalindustrie keinen großen Gewinn beziehen würde: vielfältigen. Ich glaube, wenn ein Hasenjahr ist, wird man Nach Allem, was ich bisher erfahren Habe, ist es auch nicht anzu-- auch wieder Hafen haben. Ob der Hase solchen Nachtheik Nehmen; als obdieJagdlust, theilweise auch Jagdneigung, Jagd- s' leidenschast bloß dm Rittergutsbesitzern mNewohne; keineswegs.! Zch habe sie bei andern Grundstücksbesitzern eben so häufig ge funden; ja ich kann die Leidenschaftlichkeit für das Jagen für I alle Grundstücksbesitzer gar nicht in Zweifel ziehen, weil ich sie I so sehr oft vor Augen gehabt habe. Nun, meine Herren, ist, i wenn die Ablösung erfolgen sollte, die Frage, wer svll ablösm? i Da heißt es: die Gemeinden. Das wäre eine große Ungerech- i tigkeit. Wenn die Gemeinden ablösen sollten, so wäre das schon deshalb ungerecht, weil blvs die Grundstücksbesitzer ein Interesse daran haben können, daß die Jagd nicht aüsgeübt werde; die an dern Grmeindemitglieder aber sind gar nicht dabei betheiligt. Also müßte die Ablösung, schon deshalb erschwert werden, weil sie «ne Grmeindesache werden könnte, sondern sie müßte blos von den Einzelnen ausgehen. Nun will ich gar nicht unberührt lassen, daß auch in polizeilicher Rücksicht dieses allgemeinere Ja gen manche NachtMe in Folge haben könnte. Das kann ich mir doch nicht denken, daß man nunmehr alles Wild, das llnge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder