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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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nicht auch mit den Hasen dem Auslande ganz tributär machen. Haben wir jetzt schon sibirische Haselhühner gehabt, so würde es nicht lange dauern, daß unsere Märkte mit sibirischen Hasen be völkert würden. Das Hasenfell ist ein bedeutender Handels gegenstand, das werden mir die Herren zugestehen, welche die Leipziger Messe zu besuchen pflegen, und nun wollen wir die Hasen mit Gewalt vertreiben, um alle Hasenfelle dem Auslande abzukaufen. Auch aus der Rücksicht, glaube ich, kann man sich nicht so geradezu dafür aussprechen, daß das Jagdbefugniß auf einseitigen Antrag abgelöst wird. Dies die hauptsächlichen Gründe, weshalb ich mich genöthigt sehe, so sehr ich derLand- wirthschast allen Schutz wünsche, doch hier den Antrag als un ausführbar, als eine Aufgabe anzusehen, die in ihrer Lösung, wenn sie gelingen sollte, solche Nachtheile in der Folge hat, daß ich gegen diesen Majoritätsantrag zu stimmen mich verpflichtet halte. Abg. v. Platzmann: Ich hatteneulich nurumdasWort gebeten, um kurz darauf aufmerksam zu machen, daß der ge ehrte Sprecher, der unmittelbar nach mir auf meine Rede Be zug nahm, durch seine Worte nur meine eigne Meinung be stätigte, die darin bestand, daß die Beschwerden über das Jagd- befugmß meist ihren Ursprung haben entweder in persönlichen Reibungen und den Folgen dieser Reibungen, oder in Über tretungen vorhandener Gesetze, wegen deren entweder schon die Polizei von Amts wegen einzuschreiten gehabt hätte, oder der Bedrängte ein wohlbegründetes Klagerecht und Anspruch auf Entschädigung hat. Abg. v. Gablenzr Die Beschwerden und Petitionen über die Jagd sind bereits an vielen Landtagen vorgekommen und sie werden, dessen bin ich überzeugt, auch noch auf manchen zukünftigen vorkommen. Ich werde versuchen, in wie weit es möglich ist, die von der Deputation gestellten Anträge, denen ich thetlweise beitrete, theilweise nicht beitreten kann, entweder zu widerlegen, oder eben noch einige Gründe zu entwickeln, weshalb ich ihnen beitrete. DerZwcck der heutigenBerathüng, und den überhaupt die Deputation zu erreichen strebt, ist nach meiner Ansicht der, die Productwn des Grund und Bodens ge gen die Beschädigungen des Wildes undgegenZagdmißbräuche sicherzustellen. Es sucht die Deputation diesen Zweck da durch zu erreichen- daß sie einesthcils die Ablösung der Jagd berechtigungen, anderntheils, daß sie, die Entschädigungen des veranlaßten Schadens in vollständiger Weise zu beanspruchen, eine gesetzlicheBestimmung herbeiführen will. Was den ersten Antrag anbetrifft, die Ablösung der Jagd, so vermag ich dem selben nicht beizustimmen. Ich spreche in dieser Beziehung in so fern aus Erfahrung, als bei mir selbst diese Sache in Anre gung gebracht war, aber es. stieß sich an die praaische Möglich keit der Ausführung. Wie soll abgelöst werden? Es wurde davon gesprochen, daß die Gemeinde ablösen solle; es befanden sich aber allerdings in der GemeindeViele, diegarkeinen Grund besitz hatten, und es zeigte sich sehr bald, daß die Ablösung durch die Gemeinde nicht stattfinden konnte, sondern nur durch die Grundstücksbesitzer; es war also nun von diesen die Rede. Da kamen aber wieder die kleinern und größer» Grundstücks besitzer in Frage. Die kleinern, die ihr Feld oder ihren Gar ten unmittelbar am Dorfe hatten, sagten: Nein, wir danken da für, und wenn wir auch die allerkleinstc Rente geben sollten; wir haben unser Grundstück in der Nähe des Hauses, da ist der Schaden, den das Wild anrichtet, Nicht groß oder gar keiner. Ferner ist die Frage, in welcher Weise soll entschädigt werden? Die Rittergutsgrundstücke liegen somit den bäuerlichen Gütern unter einander, daß die Jagd auf dem Boden der Rittergüter gleichfalls mit ruinirt würde, wenn jeder dazwischenliegende Rusticalbesitzer auf dem seinen jagt. Sollen nun die bäuer lichen Grundstücksbesitzer bei der Jagdablösung auch dafür Entschädigung geben, daß durch diese Ablösung zugleich die Jagd auf dem Rittergutsboden ruinirt wird? Das würde eine große Ablösung werden; und es scheint anderntheils nicht ganz ungerecht, weil durch die Ablösung die Jagd wirklich vollstän dig beeinträchtigt wird. Sodank wußte man nicht, wie man es machen sollte hinsichtlich der Ausübung der Jagd, und es war die Rede davon, daß ich selbst wieder als Pachter auftreten wollte; das Berhältniß wäre also wenig im Wesen geändert worden. Es ist nun von nnhrern Seiten Einiges für die Ab lösung der Jagd geäußert worden, und in so fern ich mir Noti zen darüber aus der letzten Sitzung gemacht habe und mich derselben erinnere, werde ich mir einige Worte der Entgegnung erlauben. Bon Seiten des Abgeordneten Scholze wurde z. B. bemerkt, daß ihm die Schwierigkeit dabei nicht so groß schiene, da bereits die Ausübung der Jagd in Rußland, Amerika und England alle Grundstücksbesitzer besäßen. Ich muß erwidern, daß die Verhältnisse, wie auch das Recht der Ausübung, ver schiedenartig in diesen Ländern sind. Was Rußland betrifft, so ist überhaupt der bäuerliche Grundbesitz in Rußland noch in eigenthümlicher Lage; der ganze Gründ und Boden gehört dort größtentheils den Rittergutsbesitzern selbst. Im Uebrigen, in welcher Weise haben sie das Jagdrecht und üben es aus? Sie haben die Jagdverpflichtung gegen Bären und Wölfe, und die Verpflichtung, mit der ganzen Gemeinde auszurücken, wenn dieses Wild sich den Ortschaften nähert. Bon Hasen und Rehen (ich bin selbst Rußland in großen Strecken durchreist) habe ich nichts gespürt. Was Amerika betrifft, so vermag ich nichts zu entgegnen, weil ich persönlich nicht dort gewesen bin, und in Beschreibungen über die Ausübung der Jagd nichts gelesen habe; der Grundbesitz aber ist dort sehr extendirt und zum Theil gehört er gar keinen Persönlichkeiten, so daß das Jagdrecht von Jedem ausgeübt werden muß, wo auch Niemand Grundbesitzer ist. Was England betrifft, muß ich aber dem geehrten Abgeordneten widersprechen, wenn derselbe an führt, daß die Farmers die Jagd ausübten und von Seiten der Grundbesitzer das Recht ihnen eingeraumt werde. Ich muß dagegen bemerken, -aß dies von den Farmers nur im Auf trage der Grundherren geschieht; denn der Grund und Boden ge hört größtentheils den Lords, die Farmers haben ihn nur in Zeit pacht, sie handeln also in dieser Beziehung nur im Auftrage. Im Uebrigen ist die Ausübung des Jagdrechts daselbst sehr extendirt,
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