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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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und die großen Hetzen und Fuchsjagden, wo man nut 10—15 Pferden über die Fluren reitet, glaube ich', werden dem Grund und Boden mehr schaden, als die Hasen- und Rebhühnerjagd und theilweise die Rehjagd in Deutschland. Wenn im Depu tationsberichtegesagt wird, daß es theilweise als Härte erschei nen würde, wenn man eine einseitige Ablösung einführen wollte, weil cs Landrstheile gebe, wo die Jagd so unbedeutend wäre, daß selbst die kleinste Abgabe zu bedeutend für die Grundstücksbe sitzer sein dürfte, und von Seiten des Abgeordneten Heuberer zurBeseitigung dieses angemerkt wurde, daß, wenn das der Fall wäre, doch zum wenigsten eine iheilweise Ablösung in den Thü len stattfinden könnte, wo besonders der Wildstand ein zu großer sei, da muß ich bemerken, daß ich diese Ansicht nicht theilen kann. Ich glaube nämlich nicht, daß es zweckmäßig ist, daß wir in un- serm Lande gesetzliche Bestimmungen einführen, die eben nur in gewisser Beziehung für den einen Theil als Gesetze gelten sollen, und für einen andern Theil nicht. Wenn der geehrte Abgeord nete Heuberer eine Erläuterung auf das gab, was von Seiten des Abgeordneten a. d. Winckel ihm entgegnet wurde, indem er auf dasRechtsgefühl derBetheiligten provocirteund seineWorte in der Art veränderte, daß er von dem Zartgefühl gesprochen habe und davon, daß es gewissermaaßen unter der Würde der Berech tigten sei, von ihrem Rechte Gebrauch zu machen, so habe ich eigentlich einen so bedeutenden Unterschied zwischen dem, was der Abgeordnete a. d. Winckel ihm beilegte, und dem, was der Abgeordnete sodann zur Erläuterung gab, nicht finden können und gebe Jedem zur Beurtheilung, wie zartfühlend und paffend diese Worte sind. Wenn von Seiten des Abgeordneten Sor nitz gegen den Einwand etwas bemerkt wurde, daß die Ablösung übrigens wahrscheinlich keine so kostspielige Sache sei, denn es würden sich bei den Berechnungen, die bei der Ablösung aufzu stellen seien, mancherlei Gegenrechnungen machen lassen, und von dem Abgeordneten sogar mit erwähnt wurde, daß die Schüsse, die daneben gingen, mit in Rechnung gestellt werden könnten, sy mag mir der Abgeordnete verzeihen, wenn es mir auf der andern Seite einfiele, 'daß auch der Düngergewinn des Wildes in Ge genrechnung gebracht werden könne. Wenn der geehrte Ab geordnete Müller in einer länger» und ausführlichen Rede uns über diesen Gegenstand unterhielt, so gab derselbe uns cjnes- theils eine Mittheilung über die Handlungsweise der Gensd'ar- merie. Ich unterlasse, hierauf etwas zu bemerken, weil es mir allerdings scheint, daß namentlich hier es mir nicht zukomme, über die Befugnisse der Gensd'armem, von denen es sich hier handelt, etwas zu entgegnen. Wenn indessen von demselben bemerkt wurde, daß die Gensd'armerie jene Gegenstände vor zugsweise im Auge hätte, für den Mißbrauch der Sabbathfeier aber kein Auge hätte, so muß ich bemerken, daß es außer der Gensd'armerie noch andere Leute zieht, die darauf zu sehen ha ben, und daß es bei solchen Fällen, wie sie der Abgeordnete Mül ler ansührte, auch in der richterlichen Pflicht der Ortsobrigkeit gelegen hätte, Anzeige an die Gerichtsbehörde zu mache». Ich glaube, es würde eine solche Anzeige vollständig berücksichtigt worden sein und ein zweites Mal ein solcher Vorfall nicht wie derkommen. Im Uebrkgen muß ich bemerken, daß der Abgeord nete Müller mir gewissermaaßen ein Beispiel weggenommen hatte, was er für die Ablösung anführte, ich aber gegen die Ab lösung anführen wollte. Im voraus muß ich bemerken," daß die Jagd, von der der Abgeordnete Müller sprach, wie mir scheint, nicht von den Jagdberechtigten ausgeübt würde, sondern mehr oder weniger von den Jagdpachtern; daß, wenn die Jagd abgelöst wäre und der Jagdpachter wäre dieselbe Persönlichkeit, dieselben Mißbräuche, wenn anders das Gesetz sie nicht hindert, hätten ausgeführt werden können. Was aber das Beispiel selbst betrifft, so beziehe ich mich auf Frankreich, wo die Jagd Regale ist. Da wird mit dem 1. September in ganz Frankreich eine Porte ck'srmes gelöst werden und Alle aus der Stadt ziehen schaa- renweise aufdasLand hinaus, um sich an diesem angenehmen Ver gnügen zu divertiren. Da nimmtderEine eineMuskete, der Andere eine alte Flinte, Spitz- und Jagdhund gehen mit, und so zieht man in den ersten Lagen mit seinem um 15 Francs gelösten Scheine über die Fluren des Landmanns hinweg, ohne von diesem im geringsten angehalten werden zu können. In we niger Zeit ist das Wildpret vertilgt, aber die Jagd hat damit kein Ende. Nun kommen aus allen Theilen Frankreichs, ja sogar aus benachbarten Ländern, wo es noch Wildpret giebt, mit der Postkutsche Hasen, Kaninchen, Füchse gleich wilden Thieren in Kasten herangefahren, und nun ziehen die Jagd-- liebhaber mit ihren Porte ä'arwes von neuem über die Fluren nach wie vor hinweg und treiben die Jagd, wie es von dem Ab geordneten Müller geschildert wurde. Dort ist die Jagd eben abgelöst, d. h. sie ist ein Regal des Staates. Ich glaube also, daß durch eine Ablösung, wie das Beispiel mir bewiesen hat, der Uebelstand, den man hat beseitigen wollen, und der beste hen kann, nicht beseitigt wird. Was also diesen ersten Antrag betrifft, meine Herren, so kann ich demselben nicht meine Zu stimmung geben, und glaube auch, daß, wenn einestheils der Abgeordnete Müller sagte, daß die Regierung in jeder Be ziehung doch so viel für den ländlichen Grundbesitz gethan, warum sie da nicht die Ablösung der Jagd bevorworten wolle, er in seinem eignen Zugeständnisse finden möge, daß die Sache einestheils große Schwierigkeiten hat, anderntheils der Zweck durch eine Ablösung nicht erreicht wird, wie der Abgeordnete selbst meinte. Ich werde mich also, was diesen Antrag betrifft, gegen denselben erklären. Was nun den dritten Antrag der Deputation betrifft, welcher dahin geht, den Grundstücksbe sitzern volle Entschädigung zu geben für Wildschäden, sowohl hinsichtlich der Rchschäden, als hinsichtlich aller andern Schä den, die durch jagdbare Thiere verursacht werden, so hat aller dings derselbe in mancher Beziehung etwas Ansprechendes. Er ist mir aber auch zu allgemein gefaßt; denn nach den vor liegenden Petitionen könnte allerdings der Begriff von jagd baren Thieren, wie auch von mehrer« Abgeordneten bemerkt worden ist, in großer Weise extendirt und Krähen, El stern, ja theilweise Sperlinge damit bezeichnet werden, und das würde zu weit führen. Der Schaden der Sperlinge ist meiner Ansicht nach, namentlich wenn Weizenfelder in der
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