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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Jagd weit größereLasten erwachsen, als ihnen gegenwärtig durch die Jagd aufgebürdet sind. Davon will ich, wie gesagt, absehen und nur einen Grund, der für mich entscheidend ist unh mich zwingt, gegen den Antrag zu .stimmen, hervorheben. Die Jagd ist keine Servitut, sie ist, wie ich stets angenommen und wie auch von mehrer» Sprechern und der Staatsregierung gesagt worden ist, ein Eigentumsrecht. Ist sie aber ein solches, so wird durch die Ablösung auf einseitigen Antrag jedenfalls dieses Eigen thumsrecht gegen den Willen der Inhaber expropriirt. Nun bin ich aber Feind aller Expropriationen, so fern sie nicht durch die unbedingteste Notwendigkeit gerechtfertigt sind, weil sie dem konstitutionellen Principe entgegenstehen, und deshalb allein und aus constitütionellem Gesichtspunkte werde, ich mich gegen den ersten Antrag der Majorität erklären. Was die übrigen Anträge anlangt, so werde ich denselben beistimmen und mich der Majori tät hierbei anschließen. Ich gehe nun zur Fragstellung über. Lbg. Schumann: Ich wollte in Betreff meiner Anträge etwas bemerken, was zur Vereinfachung der Fragstellung dienen kann. Die von mir gestellten Anträge sind eigentlich nur eine Determinirung des von der gesammten Deputation Seite 31 gestellten Antrags. Ich habe nur das, waS die Deputation suk e. im Allgemeinen hingestellt hat, etwas bestimmter ausgesprochen und ich würde, dafern die Deputation sich damit einverstanden erklären könnte, zur Vereinfachung des Verfahrens cs sehr wün- schenswerth finden, wenn, die von mir gestellten Anträge in den Antrag eingeschaltet würden. Dies würde nach meiner Ansicht am besten auf der fünften Zeile von unten zwischen den beiden Worten: „wird" und „anzutragen" geschehen können. Ich würde also Vorschlägen, dort meine Anträge einzuschalten, und mein An trag würde demnach so lauten: „Im Verein mit der ersten Kam mer bei der hohen Staatsregierung auf Erlassung gesetzlicher Be stimmungen, nach welchen bei Untersuchung und Würderung der Wildschäden ein einfacheres, bestimmteres , mehr Garantie lei stendes und minder kostspieliges Verfahren eingeführt wird, wo nach beiBesichtigung und Taxation der Wildschädendemjenigett. welcher wegen Ersatz der Schaden, klagt, ebenfalls einen Sach verständigen zu stellen nachgelassen, und im Falle der Entschei dung und wenn Wildschäden wirklich bewiesen werden, Kosten restitution als Regel ausgesprochen werde, anzutragen. Präsident Braun: Mir scheint der Antrag der Deputa tion das Allgemeine zu umfassen, während derAntrag des Herrn Abgeordneten Schumann das Specielle im Auge hat. Die De putation beantragtem Erlassung gesetzlicher Bestimmungen, nach welchen bei Untersuchung und Würderung der Wildschäden ein einfacheres, .bestimmteres, mehr Garantie leistendes und minder kostspieliges Verfahren eingeführt wird." Der Antragsteller motivirt gewifsermaaßen diese allgemeinen Anträge der Deputa tion, indem er wünscht, „daß bei Besichtigung und Taxation der Wildschäden demjenigen, welcher wegen Ersatz der Schäden klagt, ebenfalls einen Sachverständigen zu stellen nachgelassen und im Falle der Entscheidung und wenn Wildschäden wirklich bewiesen werden, Kostenrestitution als Regel ausgesprochen werde." Der Antragsteller specialiflrt diesen allgemeinen An trag der Deputation, und wenn die Deputation selbst sich nicht gegen den Wunsch des Abgeordneten erklärt, so hat das Prä sidium nichts gegen die Fragstellung, welche der Abgeordnete vorgeschlagen hat, einzuwenden Ich frage die Herren Mitglie der der Deputation: ob sie mit dieser Fragstellungsweise einver standen sind? Secretair Tz sch u ck e: Es ist kein Bedenken gegen den An trag. Es wird darauf ankommen, ob die Schumann'schen An träge von der Kammer angenommen werden. .Werden sie an genommen, so versteht es sich von selbst, daß sie mit in den Deputationsantrag ausgenommen werden; geschieht dies nicht, so kommen sie weder hier, noch an einem andern Orte in Betracht. Präsident Braun: Ich bin auch dieser Meinung, und werde nicht ermangeln, dem Wunsche des Abgeordneten Genüge zu leisten. Was die Fragstellung betrifft, so gehe ich zuerst auf den Antrag der Majorität S. 23 über, alsdann werde ich der Ordnung des Berichts gemäß die Anträge sud 2 und 3 zur Ab stimmung bringen, wobei ich nur zu erwähnen habe, daß vorhin vom Herrn Abgeordneten v. Schaffrath bemerkt wurde, wie aus dem Berichte hervorginge, wären die weitern Anträge der Depu tation S. 26 und 31 blos eventuell für den Fall gestellt, wenn der Antrag der Deputation S. 23 nicht angenommen würde. Ich glaube aber doch, daß, wenn dies auch die Ansicht der Majo rität ist, doch die Minorität, die gegen den ersten Antrag sich ausgesprochen und gleichwohl die später» Anträge mit gestellt hat, in jedem Falle fordern kann, daß über die spätem Anträge eine Abstimmung erfolge. Referent Secretair Kasten: Es ist im Berichte S. 31 ausdrücklich gesagt: „Die Deputation bemerkt hierbei zu fer nerer Unterstützung ihrer. Anträge, daß eine Abänderung des Verfahrens bei Abschätzung und Würderung der Wildschäden und die nachstehend unter 5 gewünschte gesetzliche Bestimmung auch für den Fall, daß die unter 1 beantragte Ablösung der Jagd auf einseitigen Antrag gesetzlich nachgelassen werden sollte, unerläßlich sein werde, da die Jagd nie gänzlich aufhö ren, immer Jagdreviere bleiben, und sonach auch Klagen über Wildschäden nie ganz aufhören werden." Es sind also die An träge unter 4 und 5 keineswegs blos eventuell gestellt. Präsident Braun: Es hat allerdings der Abgeordnete, welcher vorhin das Gutachten der Majorität vertheidigte, diese Anträge als eventuell bezeichnet. Was der Herr Referent soeben sagte, trifft übrigens mit dem überein, waS ich vorhin »«gedeu tet habe, daß ich jedenfalls den Antrag zur Abstimmung brin gen werde. Der zweite Antrag befindet sich Seite 26, der dritte steht auf Seite 31 des Berichts, und nun schließt sich diesem Anträge der Antrag des Abgeordneten Schumann an, welcher die Aenderung der gesetzlichen Bestimmung hinsichtlich der Besichtigung und Würderung der Schäden und der Kosten restitution begehrt. Endlich ist der letzte Antrag der Majorität
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