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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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drn Gehalt mindern wölke. Allein das sind allgemeine Grund sätze, welche weniger für die gerate hier orliegcndeDepuraüons- ansicht sprechen, gegen die ich mich erkläre, weil ich die Gründe der Deputation nichr für stichyauig halte. Die Deputation hat auch nicht obige Gründe fürErhöhung der in Frage stehen den Gehalte angeführt, sondern gesagt, daß, weil andere Ge heime Rache 2000 THIr. hätten, die hier fraglichen auch so viel habe-: müssend Dieser Grund ist nicht stichhaltig, und es ist auch noch von Niemandem ihn zu vcrtheidigen und aufrecht zu er halten versucht worden. Gegen diesen Grund muß ich mich unbedingt erklären. Ich bin auch nicht gegen eine Erhöhung im Allgemeinen, aber daß sie nothwendig ist, dies muß mir erst nachgewiesen werden. Ich bin auch nicht dagegen, daß ein Arbeiter, der außerordentlich fähig und tüchtig ist, eine persön liche Zulage erhalte; aber ich bin dagegen, daß in einem solchen Kalle gleich eine etatmäßige bleibende Erhöhung des Gehalts der Stelle stattsindet. Ich schenke dem geehrten Abgeordneten Georgi Vertrauen, wenn er versichert, daß der Geheime, hier in Frage kommende Regierungsrath diese Auszeichnung verdiene, und bin deshalb für eine transitorische Erhöhung feines Ge halts, ich muß mich aber dagegen erklären, daß diese Gehalts erhöhung etatmäßig und bleibend für die Stelle werde. Die Talente, Kenntnisse und Fähigkeiten wechseln mit den Perso nen; wenn daher der Gehalt für immer so erhöht wird, so kann auch der Fall kommen, daß Jemand diese Stelle bekleidet, der diese Auszeichnung weniger verdient. Warum also hier eine etatmäßige bleibende Erhöhung, warum nicht blos eine per sönliche Zulage? Dafür erwarte ich noch die Anführung eines Grundes, und deshalb werde ich gegen diese Position stimmen, und beantrage, daß statt: „etatmäßig" gesetzt werde: „transi torisch". Dadurch werden die Gründe, die der Abgeordnete Georgi angeführt hat, hinreichend beseitigt sein. Eben so kann ich nicht zugeben, daß gerade 2000 Thaler für den sechsten Ge- heimenRegierungsrath zu bewilligen,und nicht 1800Thlk. genug seien. Ich habe nicht gesagt, daß das Ministerium eine Bildungs schule sein soll. Das versteht sich von selbst, daß es die mchtist, und daß in einem so hohen Posten tüchtige Und befähigte Männer sein sollen, aber das beweist nicht, daß nicht verschiedene Besoldun gen bestehen könnten. Die Verschiedenheit der Besoldungen ist schon deshalb wünschenswerth, damitdiese Männer dann von einem nievern Gehalte in einen höher» aüfrücken können. Das Alter verdient immer eine größere Bevorzugung, wenn auch keine größere, sondern eine gleiche Befähigung stattsindet. Ferrier muß ich einhalten, daß der Gehalt eines Geheimen Baü- räths außer allem Verhättniß mit allen übrigen Gehalten steht. Er bekommt außer seinem Gehalte von IsOOLHälern während des Baues der Eisenbahnen noch 700 ThalekuNd nach demselben 2000Thaler Gehalt; dasehe'ich nun Nicht ein, warum nichtgleich gesetzt wird: Er bekommt 2000 Thaler Gehalt und 500 Thaler Zulage. Ich sehe in diesem Satze keine Consequenz und kein Princip, und möchte auch hierüber belehrt fein. Ferner muß ich in Bezug aufdie Position unter K. aufSeite 135 nach dem GrUnd- fatze der Deputation fragen, 'aus dem bei di eser Und gerade nur bei dieser nur transitorisch bewillig; werden soll. Ich billige dies zwar, vermisse aber in diesem Gutachten der Deputation die Consequenz; denn in ein paar Jahren wird es auch hier wieder heißen, daß auch diese Stelle etatmäßig um so viel zu erhöhen sei. Da wollen wir die Erhöhung doch gleich etatmäßig machen, weil sie doch, wenn man nach den bisherigen Erfahrungen und sonstigen Anträgen der Deputation schließen darf, bei ocm näch sten Landtage etatmäßig werden wird. Ferner heißt es unter K. — es ist zwar sine Kleinigkeit, aber ich vermisse da gleichfalls das Princip, und deshalb spreche ich darüber—: „Nach Versi cherung des Ministeriums habe sich Vas Bedürfniß eines vierten Calculators als ein bleibendes dargestellt, und es scheine nicht „unangemessen", bei Etatiflrung dieser Post deren Erhöhung um 25 Thaler zu bevorworten." Nun, meine Herren, sind das Gründe? Ist das ein Grund? Weil eine sonst transitorische, bereits besetzte Stelle bleibend werden soll, deshalb soll ihr Ge halt erhöht werden? Ich vermisse überall feste Principe und Grundsätze. — Wenn der Abgeordnete Georgi wegen der vom Abgeordneten Joseph vermißten ständischen Zustimmung zu An stellung eines Bauraths auf, die ständische Schrift vom vorigen Landtage verwies, so kann ich nicht zugeben, daß darin die Er mächtigung ausgesprochen sei, definitiv eine neue Stelle zu erei- ren. Es lag darin nur die Erlaubniß, neue Ausgaben zu ma chen, aber nicht die einer neuen Anstellung- noch dazu eines neuen Staatsdienersund der eigenmächtigen Festsetzung seines bleiben den Gehalts. Wenn die Regierung Jemanden nur provisorisch angestellt hätte, so würde ich zugeben, daß sie die Ermächtigung nicht überschritten habe; aber das ist nicht der Fall, sondern es ist eine definitive Anstellung erfolgt. Wenn der Abgeordnete Georgi meinte, daß über die Frage, ob Erhöhung eines Gehalts von 200 Thalertt und andere neueStellen nothwendig sind, die Deputation einen Nachweis nicht geben könne, daß sie sich vielmehr hierbei nur an das allgemeine Vertrauen halte, was das Verwaltungs system der Regierung im Allgemeinen verdiene, so muß ich im Allgemeinen bemerken, daß letzteres auch bei mir einen Grund zur Bewilligung oder Nichtbewilligung mit abgeben kann; aber als einzigen und ausreichenden kann ich ihn nicht gelten las sen. Ich will bei allen Bewilligungen selbst sehen und durch Gründe überzeugt sein. Auch möchte ich auch noch einen andern Grund oder Maaßstab zur Bemessung der Nothwendigkeit von Gehaltserhöhungen geltend machen, nämlich den, ob der bisherige Gehalt nicht schon angemessen und ausreichend seiodernicht. Nun glaube ich, dhß, wenn ein Registrator 400 und 500 Thaler bekommt, dieser Geh alt mir in Bezug auf seine Ausbildung und 'Arbeit ausreichend zu sein scheint. Aus vielen solchen kleinen Gehaltserhöhungen werden endlich große Summen und Lasten. Wenn der Abgeordnete Georgi zwischen Vermehrung von Ar beitskräften und Arbritsvermehrung einen Unterschied macht, so habe ich ihm imdieser Beweisführung m'cht folgen können; Ar- beitssermchrung kann, wie gesagt, nicht einen Grund abgeben zur Erhöhung des Geholtes. Dies find meine^Gründe, warum ich unter s, beantrage, daß statt „200 Thaler etatmäßige" bloß eine,-transitorische" Erhöhungbewilligtwerde. Eben so unter b.,
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