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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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-Seile 31 befindlich, welcher will, daß der Ersatz der Schaden aus alle jagdbaren Lhiere erstreckt werde. Die Minorität hat sich dagegen ausgesprochen, und deren Antrag würde dann zyr Abstimmung kommen, wenn der. Antrag der Majorität ab- geworfen werden sollte., Endlich würde bei dem Anträge Seite 33 noch der! Antrag des Abgeordneten Haden zur Be rücksichtigungkommen, nämlich daß nach dem Worte: „Höl zern" die Worte eingeschaltet werden sollen: „so wie durch Ausübung des Jagdrechts", und schließlich werde ich dann den Antrag des Abgeordneten Oberländer zur Abstimmung brin gen, der eine andere Einrichtung bezüglich der Beaufsichtigung -der Fluren im Auge hat. Stellv. Abg. Rittner: Ich würde wünschen, daß die Frage über den Antrag der Minorität Seite 34 des Berichts getheilt werde, da dieser Antrag wirklich zwei ganz verschiedene Anträge in sich saßt , und ich für-den ersten nicht stimmen nommenen Antrag der Deputation? — Gegen sieben Stim men Ja. , - Präsident Braun: Genehmigt sie ferner den Antrag deS Abgeordneten Schumann, daß bei Befichtigung und Taxation der Wildschäden demjenigen, welcher wegen Ersatz der Schäden klagt, ebenfalls ritten Sachverständigen zu stellen, nachgelassen werde? " Abg. v. d. Planitz: Ich muß mir die Anfrage erlauben, ob die Stellung des Sachverständigen auf Hosten des Beschä digten erfolgen oder ob der Berechtigte sie mit bezahlen soll? ! Präsident Brau rr: Es isihierüberim Anträge selbst nichts ! bemerkt. Meiner Meinung nach dürste das blos Sache desjenk- jgen fein, der einen Sachverständigen bestellt. Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge des Abgeordneten Schumann Überstimmt? — Wird gegen neun Stimmen angenommen. Zann. Präsident Braun; Die Art der Fragstellung über dm Antrag der Minoritqt wird dann zur Erörterung gelangen, wenn her Antrag der Majoritätabgeworfey ist. Ich gehe nun zur er sten Frage über: Will die Kammer dem Vorschläge der Majori tät der Deputation gemäß, den Antrag an die hohe Staatsregie rung bringen , und, im Vereins mit der ersten, Kammer sie ersu chen, daß dieselbe, nämlich die Staatsregierung, längstens am- nächsten Landtage den Ständen einen Gesetzentwurf vorlege, in welchem die Ablösung der Jagdbefugniffe auf einseitigen An trag nachgelassen und die, bei einer solchen Ablösung, zu,befolgen den Grundsätze bestimmt und festgesetzt werden?—Er wird durch fünf und dreißig Stimmen angenommen. Präsident Braun: Derzweite Antrag befindet sich S. 26 des Berichts (s. Nr. 92 d. Mittheil. S. 2511). Die Deputa tion räth uns an, die Anträge unter 2 und 3 auf sich- beruhen zu lassen. Ich, frage zuerst : Britt die Kammev ihrer Deputation in so fern bei, als sie den Antrag sab 2 auf Freigebung der dem Fiscus auf Privatgrundstücken züstehenden Jagd auf sich beru hen lassen will?—Einstimmig Ja. Präsident Braun: Will sie dasselbe hinsichtlich des An trags unter.3 beschließen? — Einstimmig Ja. , Präsident B rau n: Ein,weiterer Antrag: der Deputation befindet sich Seite 31 (siehe Nr. 92 der Mittheilungen Seite 2513). Die Deputation rathet uns: „Im Verein mit ' Präsident Braun: Der zweite Antrag geht dahin, daß im Falle der Entschädigung und wenn ein Wildschaden wirklich bewiesen wird, die Kostenrestitution als Regel ausgesprochen werde. i Staatsminister v. Könneritz: Das ist schon gesetzlich, -man kann aber doch nicht ein Gesetz beantragen, was schon besteht. Präsident Braun: Allerdings. Ich habe aber denAntrag nur in formeller Beziehung zu berücksichtigen und der Kammer zu überlasten , wie sie sich darüber erklären will.. Ich frage die Hammer: ob sie diesen Antrag genehmigt? — Er wird gegen szehn Stimmen abgeworfen, ; Präsident Brüun: Der endliche Antrag der Deputation Ist Seite 33 des Berichts (stehe Nr. 92 derMitthcil. S. 2513) befindlich, wo die Majorität derselben beantragt, im Vereine mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung auf eine nach- tragliche gesetzliche Bestimmung anzutragen, daß aller und jeder ! Schaden, welcher durch jagdbare Bhiere aller Art an Feldern, Wiesen, Garten und Hölzernverursacht wird, sich zu einem An sprüche auf Vergütung eigne. Ich bemerke, daß ich bei der Ab stimmung über diösen Antrag die Abstimmung über den Haden'- fchen Antragworbehalte. Ich frage die Kammer: ob sie den An trag der Majorität derDeputation genehmigt? — Erwirdgegen Achtzehn Stimmen angenommen. der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung auf Erlas sung gesetzlicher Bestimmungen, nach welchen bei Untersuchung und Würderüngder Wildschäden ein einfacheres, bestimmteres, m«hr Garantie leistendes und minder kostspielige? Verfahren eingeführt wird, anzutragem" Ich bemerke,, daß ich diesen An trag mit Vorbehalt der Abstimmung über die Schumann'schon Anträge zur Erledigung bringen werde: Esist übrigens.wohl blos Sache derRedaktion,, an welcherStelledieSchumann'schon Anträge, sofern sie Annahme finden, eingeschaltet werden sollen. MMge die Kammer zuerst: Genehmigt sie den so eben ver- i Präsident Braun: Ferner: Genehmigtdie Kammer, daß idem Anträge des-Herrn Abgeordneten Haden gemäß nach dem Morte: „Hölzern" die Worte eingeschaltet werden: „so wie durch Ausübung der Jagd"? — Er wird gegen sechszehn Stimmen angenommen. i Präsident Brau n: Somit würde sich der Antrag der Mi norität Seite 34 (siehe Nr. 92 der Mittheil. S. 2514) erledigen. Mir kommen nunmehr auf die Frage, die bezüglich des Oberlän- cher'schen Antrags noch übrigifl. Nämlich der Herr Abgeordnete t
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