Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wünsche darüber aussprechen, und wenn dies, wie nicht zu be zweifeln ist, geschieht, .wenn dann eine Zwischendeputation mit mehr Muße, als der gegenwärtige Geschäftsdrang übrig läßt, die Vorberathung und gründliche Bearbeitung der hochwichtigen Angelegenheit für die nächste Ständeversammlung übernimmt, wenn endlich jeder einzelne Abgeordnete Zeit gewinnt, das Bor geschlagene an die heimathlichen Verhältnisse sorgfältig anzupas sen, so ist dies für die Sache gewiß ein höherer Gewinn, als wenn das Gesetz jetzt, so wie es gehen will, zu Stande gebracht würde. . Es sind zwar mehrere Petitionen eingegangen, welche den Wunsch enthalten, daß das Wassergesetz noch am gegenwärtigen Landtage zUr Verabschiedung gebracht werde; allein die Deputa tion kann darin nichts weiter finden, als das Bldürfniß der ge setzlichen Regelung dieser Angelegenheit; ein Bcdürfniß, was auch sie vollständig anerkennen muß, womit aber nur die vorlie genden Schwierigkeiten in keiner Weise gehoben werden. Die bis jetzt eingegangenen Petitionen sind folgende: 1) von Johann Gottfried Hofmann in Ruppertsgrün Um Vorlage eines Wassernutzungsgesetzes, 2) von Karl Gottlieb v. Hartmann auf Döbra und Trado, daß bei Erwägung des vorliegenden Gesetzentwurfs mittelst der darin zu treffenden Bestimmungen den' Besitzern von Leichen die Möglichkeit, aus Yen flie ßenden Gewässern den für diese Leiche erforderlichen Wasserbedarf in der zeitherigen Maaße zu entnehmen, ungeschmälert erhalten werde, 3) von Johann Gottfried Lehmann und Genossen um freie Benutzung der fließenden Gewässer zum Besten des landwirthschaftlichen Gewerbes, 4) von Alex. Schönberg auf Raselitz, das Einsetzen der Mahlpfähle betreffend, 5) vom landwirthschaftlichen Bezirksverein in der König!, zweiten Amtshauptmannschaft des Budjssiner Kreis- directionshezirks um Berathung des Wassergesetzes, dafern irgend möglich, an diesem Landtage, 6) vom öconomischen Zweigvereine in Klix mit demsel ben Petitum und mehrer« Abänderungsvorschlägen in Beziehung auf den Gesetzentwurf. Mehrere Petitionen und zwar die von C. G. v. Hartmann und Genossen unh die vom öconomischen Zweigvereine zu Klix stellen vielfache Bedenken gegen den Entwurf auf und sagen Heils geradezu, die Zeit sei jetzt zu kurz, um Besseres Vorschlägen zu können, es möchten aber die gerügten Mängel in irgend einer Weise beseitigt werden, theils erklären sie, daß sie dem Geseke mit Bangigkeit und Sorge entgegensehen. . Muß nun nach allem Vorstehenden die Deputation — je doch, wie bereits erwähnt, mit Ausnahme eines Mitgliedes, wel ches abweichender Ansicht ist und dies in der Kammer darlegen wird — der Ansicht sein, daß eine gründliche VorberathuUg und definitive Verabschiedung des Gesetzes über die Benutzung der fließenden Wässer durch beide Kammern in der voraussichtlich für den gegenwärtigen Landtag noch gegebenen Zeit nicht zu er reichen sein wirb, und daß unter diesen Umständen einer jetzigen Heilweisen Berathung -es Gesetzes die Ueberweisung desselben an Zwlschendeputationen beider Kammern zur Vorberathung für die nächste Ständeversammlung im Interesse der Sache und der Kammern vorzuziehen sein wird, so beantragt sie, es wolle die hohe Kammer beschließen: auf eine Berathung des Gesetzentwurfs, die Benutzung der fließenden Wässer betreffend, nicht einzugehen, zu gleich aber im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung um Zurückziehung dieses Gesetzent wurfs für gegenwärtigen Landtag und behufs der Vor berathung dieses der nächsten Ständeversammlung wie der vorzulegenden Entwurfs um geeignete Einleitung zu Niedersetzung außerordentlicher Zwischendeputationen beider Kammern zu ersuchen. Sollte die geehrte Kammer diesem Beschlüsse beitreten, so würde sich in diesem Sinne gegen die hohe Staatsregierung zu erklären sein. Der Herr Regierungscommissar, welchem die Deputation hierüber Mittheilung zu machen vor der Erstattung dieses Vorberichts verpflichtet war, hat erklärt, daß die Regie rung, wenn sie auch das Gesetz nicht ohne weiteres zurücknehmen könne, doch einem Beschlüsse, wie ihn die Majorität der Depu tation der geehrten Kammer vorgeschlagen hat, nicht entgegen treten werde. Pflichtet die geehrte Kammer den Ansichten den Deputa tion bei- so wird sie zugleich die eingegangenen Petitionen sür jetzt auf sich beruhen zu lassen, beschließen müssen; die Deputa tion beantragt aber, daß dieselbe zunächst an die erste Kammer und dann an die künftig für das Waffergesetz zu erwählende außerordentliche Deputation der zweiten Kammer abgegeben werde. Es bedarf nicht der Versicherung, daß die Deputation, falls die geehrte Kammer ihre Ansichten nicht Heilen und eine Bera thung des in Frage stehenden Gesetzes bei gegenwärtigem Land tage noch wünschen sollte, ihrer Verpflichtung gegen die geehrte Kammer eingedenk sein und sich mit dieserAngelegenheit beschäf tigen wird, so weit Zeit und Kräfte es irgend gestatten. . Abg. Speck: Ich kann nicht leugnen, daß es mir ganzun erwartet gekommen ist, ja höchst bedenklich erscheint, wenn das Allerhöchste Decret diesen Landtag nicht zur Berathung und Ausführung kommen sollte, ein Gesetz, auf welches das ganze Land so sehnlich hofft, ein Gesetz, wodurch so vielZank und Streit nicht nur zwischen Freunden und Nachbarn, sondern auch zwi schen den Landwirthen und dem technischen Betriebe beseitigt und abgekürzt werden kann. Die Landwirthschaft und der tech nische Betrieb der Müller und Spinnereibesitzer müssen meiner Ansicht nach Hand in Hand gehen. Dazu ist das Gesetz so bald als möglich nöthig; denn wo kein Gesetz vorhanden, ist keine Furcht vor Strafe, und wo keine Furcht vor Strafe, da artet das Publicum aus, und entsteht Zank und Streit. Die verehrte Depu tation hat im Eingänge ihres Berichts gesagt, daß die bei dieser Materie zu lösenden Fragen, ehe sie an die Kammer kommen, einer Beleuchtung von Abgeordneten aus den verschiedenen practischen Verhältnissen zu unterwerfen sei. Nun frage ich Sie, meine Herren, ob die von der hohen Kammer gewählte außerordentliche Deputation, die aus allen Branchen, einem Rittergutsbesitzer,zweiJuristen, einem der ersten und practischesten Spinnereibesitzer, einem Bergmeister und zwei Landwirthen be steht, nicht hinreichend und fähig sein sollte, einen so ganz allge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder