Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schast und den Gewerben ein großer Bortheil entzogen werden. Die überflüssige Wasserkraft allein schon angenommen, ent hält ein großes Capital, welches jetzt ruht und dessen Erweckung bedeutende Vortheile für das Land bringen würde. Diese gehen dem Lande allerdings auf die Fahre verloren, ans wie lange das Gesetz verschoben werden soll. Hierzu kommt noch, daß die Ge setzvorlage^ welche zurückgegeben werden soll, von der frühem Ständeversammlung selbst gewünscht und verlangt worden ist. Auch sind wohl alle Gründe, welche die Majorität der Deputa tion angeführt hat, solche Gründe, welche schon damals, als es sich um Niedersetzung einer außerordentlichen Deputation han delte, bekannt sein und damals sogleich gesagt werden mußten, Dadurch aber, daß die Kammer früher eine außerordent liche Deputation niedergefetzt hat, und dadurch, daß die Mit glieder die auf sie gefallene Wahl angenommen haben, ist auch meines Erachtens der bestimmte Wille und Ernst zu erkennen ge geben worden, daß noch auf dem jetzigen Landtage das Gesetz zu Stande kommen solle. Wenn freilich mehrere Mitglieder der außerordentlichen Deputation noch in andern Deputationen so beschäftigt sind, daß es ihnen schwer fällt, ihre Kraft dieser De putation zuzuwenden, so sind dies zunächst blos persönliche Gründe, die sich nicht auf alle Deputationsmitglieder beziehen; auch sind dies solche Gründe, welche bereits bei der Niedersetzung der Deputation bekannt waren. Es fragt sich hierbei auch, ob die andern Referate nicht an Wichtigkeit dem Referate über den vor liegenden Gesetzentwurf nachstehen. Rücksichtlich einzelner Re ferate, welche Mitglieder der Majorität übernommen haben, möchte ich behaupten, daß sie praktisch genommen für das Land unendlich weniger Werth haben, als der Bericht haben würds, welchen sie über den vorliegenden Gesetzentwurf der Kammer würden abzustatten haben. Was diesen Grund der Beschäfti gung einzelner Mitglieder in einer andern Deputation übrigens betrifft, — ich müßte in der Lhat weniger Eifer für diese Sache haben, als ich, ohne unbescheiden zu sein, dafür zu haben einge stehen kann, wenn ich jenen Grund Geltung gewinnen und mich zum Uebertritt zur Majorität bestimmen lassen wollte. Denn ich selbst bin in einer andern Deputation, wie außerdem noch drei Mitglieder der Majorität, nicht beschäftigt. Aus diesen Grün den und besonders aus Rücksicht aufdiehoheWichtigkeit des vor liegenden Gesetzentwurfs und der vielen Vortheile, die derselbe derLandwirthschaftund Industrie bringen wird, und weil ich dem von der Deputation angeführten Grunde der idealen und wissen schaftlichen Ausbeute durch die Literatur um so weniger Wich tigkeit beilegen kann, als er ein Thema betrifft, welches seit vie len Fahren schon bekannt ist, und als er auf alle andern Bera- thungsgegenstände angewendet werden könnte, — kann ich mich mit der Majorität der Deputation nicht einverstanden erklären. Abg. Klien: Wmn ich in dem heutigen Vorberichte blos die Erklärung eines Geschäflsdranges und der Unmöglichkeit, ihn zu bewältigen, Seiten der Deputation erblicken könnte, so würde ich mich darum weniger bekümmern. Allein ich kann nicht leugnen, daß ich auch eine Verletzung der Kimmer darin sehe. Am 29. Oktober wurde das Allerhöchste Dekret verlesen, und es äußerte damals der jetzige Herr Referent, daß, er den vorgelegten Gesetzentwurf für so wichtig halte, daß er sich für eine außerordentliche Deputation erklären müsse. Auf eine, Zwischendeputation wolle er aber vokjetzt nicht antragen. Kommt nun heute nach vier Monaten dieser Borbericht, so muß ich unwillkürlich auf den Gedanken gerathest, daß dieser Vorbericht nichts ist, als eine damals schon gefaßte, aber jetzt erst ausgesprochene Fdee, Zch werde daher dagegen stimmen;. Die geehrte Deputation hat schon damals den Umfang der Sache erkannt, sie ist schon damals, so weit sie bei der Sache, beschäftigt war, überzeugt gewesen von der Schwierigkeit der Aufgabe, sie hat Mitglieder- die bei keiner andern Deputation beschäftigt sind, die also auf die im Berichte vorgebrachte Ent schuldigung durchaus keinen Anspruch haben. Für die Zwi schendeputation würde ich mich aus den Gründen nicht erklä ren können, wie sie im Berichte selbst angeführt sind. Man hat gesagt, es müsse der Entwurf mehr noch, als dies durch die Landtagsacten geschieht, der Oeffentlichkeit übergeben wer den, es müsse seiner die Literatur sich bemächtigen. Nun, wenn das der Fall ist, so glaube ich; ist es Ehrensache der De putation, mit dieser Literatur den Anfang zu machen und den Bericht zu erstatten, möge er nun zurBerathung kommen oder nicht. Kommt er zurBerathung, so wird es um soerwünschter sein. Aus diesen Gründen muß ich allerdings — wozu auch die Deputation sich erboten hat — dafür stimmen , haß ein Bericht erstattet werde und daß, wenn irgend möglich ist, die Berathung vor sich gehe, damit nicht die ganze Sache vergeb lich in Anregung gekommen sei. Referent Abg. Georgi: Es war nicht meine Absicht, die Reihe der geehrten Redner zu unterbrechen. Der letzte Spre cher aber hat mir gewissermaaßen einen persönlichen Borwurf gemacht, einen Borwurf, der etwas gänzlich Fremdes mir un terschiebt, so daß ich jetzt schon ein paar Worte zur Erwiderung zu sprechen mich genöthigt sehe. Als das Gesetz über die Bei- Nutzung der fließenden Gewässer angekündigt wurde, erklärte ich persönlich allerdings diesen Gegenstand für einen solchen, den während des Geschäftsdranges eines Landtags durch gründliche Vorherathung zu erledigen, ich für sehr schwierig halten müßte. Fch erlaubte mir eine Andeutung in diesem Sinne, sofort aber, und ohne das Gesetz gelesen zu haben. Auf ein«; Zwischendeputativn anzutragen, glaubte ich in keinem Falle mir gestatten zu dürfen. Als ich aber den Gesetzentwurf durchgelesen und reiflich geprüft hatte, mußte ich zwar in ihm eiste geistreiche und kühne Conception der Verhältnisse erkennen, aber es gingen mir doch so viele und so wichtige Bedenken von den verschiedenartigsten Standpunkten gegen diesen Entwurf bei, daß meine anfängliche Besorgniß nun zur Befürchtung wurde, die ich in der Deputation aussprach, als diese am 8. No vember sich constiluirt hatte. Fch legte meine Ansicht der De putation vor, welche mir damals aber nicht beistimmte. Sämmt- liche übrigen Mitglieder entschieden sich für die sofortige Be rathung deS Gesetzentwurfs, und mir, als Vorstand der Depu tation, blieb nichts übrig, als die Deputation zur Bestellung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder