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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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— der jed en Ort im Lande berührt, ja der vielleicht dieMajori- tät der ganzen Staatsbürger nicht unberührt lassen, der, wie ich schon angedeutet habe, Collisionen zwischen den landwirthschaft- lichen und gewerblichen Interessen Hervorrufen wird. Ein solcher Gegenstand verlangt allerdings, daß er, bevor er in die Kammer kommt, erst auch in einem größern Kreise berathen und begutachtet wird. Ich weiß es recht wohl, daß diese Berathungs- weise bei uns in Sachsen nicht üblich ist; ich wünschte aber, sie wäre üblich. Ich wünschte, daß wir in dieser Beziehung die englische Einrichtung hätten, wo die sogenannten Enqueten ge wöhnlich sind — durch Commissionen, die einen Gesetzentwurf erst von allen Seiten prüfen oder selbst den Vorschlag untersu chen, der zum Gesctzentwurfgemacht wird, bevor vomParlement ein Beschluß darüber gefaßt wird. Ich habe nicht nöthig, hier weiter auseinanderzusetzen, wie diese Untersuchungen vollzogen werden, da ich voraussetzen darf, daß dies den Mitgliedern der Kammer bekannt ist. Aber da wir diese Enqueten nicht haben, so glaube ich, ist es bei einer so tief eingreifenden Gesetzvorlage, wie die gegenwärtige, wenigstens wünfchenswerth, daß man nicht blos Einigen, die eine verfassungsmäßige Erklärung darüber ab zugeben haben, ein Urtheil darüber gestattet, sondern daß auch -em größern Publicum Gelegenheit dazu gegeben wird und daß -er Vorschlag der Majorität, eine Zwischendeputation niederzu setzen und den Gesetzentwurf dem größern Publicum zugänglich zu machen, durchgeht. Man hat zwar gesagt, es sei nicht nöthig, -aß die Literatur sich des Gegenstandes bemächtige, da sie dazu schon seit längerer Zeit Gelegenheit gehabt, und sich auch wirklich schon der Sache bemächtigt habe. Allein es scheint mir da doch ein Zcrthum obzuwalten; denn wenn auch über diese Frage im Allgemeinen schon geschrieben worden ist, so ist es doch nicht mit'Bezugnahme auf den vorliegenden Gesetzentwurf und mit Bezugnahme auf die bei uns obwaltenden Verhältnisse gesche hen, und doch scheint darauf das Hauptaugenmerk gerichtet wer den zu müssen. Wenn also auch über andere derartige Gesetze geschrieben worden ist,Uo dürfte dies nach meiner Ansicht nicht genügen, um dies als ausreichendes Material für den dermal vorliegenden Gesetzentwurf ansehen zu können. Existiren aber, wie auch angedeutet worden ist, bereits in andern Ländern Ge setze, welche, wie das wohl auch in andern Fällen geschieht, bei uns mit benutzt werden können, so will ich das zwar nicht in Ab rede stellen, aber ich glaube nur, daß der hier vorliegende Fall rin solcher ist, bei welchem wir auf unsere sächsischen Zustände haupt sächliche Rücksicht zu nehmen haben. Wie hier die Verhältnisse sind, wo, wie derBericht selbst andeutet, dieLandwirthschaft und -ie gewerbliche Industrie im gleichen Grade berührt wird, da muß auch eine besondere Rücksicht ihr gewidmet werden. Genug, ich wünsche, daß derGegenstand erst noch vomgrößernPublicum beleuchtet, nach den einzelnen örtlichen und sonstigen Verhältnis sen geprüft werden möchte, und daß nachher erst der Gesetzent wurf selbst unter deren Berücksichtigung in Berathung gezogen werde. Dies hauptsächlich veranlaßt mich, der Majorität beizu treten. Man wende mir nicht ein und sage, es würden andere Gesetze gleichfalls hier berathen, ohne daß dies einträte; ^Man sage nicht, es seien hier Leute aus allen Standen und'aus allen Lheilen des Landes, die mit den besonder» Verhältnissen schon ohnehin vertraut wären. Bei vielen andern Gesetzen mag es allerdings nicht nöthig sein, daß sie erst der öffentlichen Kammer unterworfen werden, weil sie nicht so tief in das praktische Lebe» eingreifen, und was den Umstand anlangt, daß hier Leute aus allen Ständen und aus allen Theilen des Landes seien, so will ich zugeben, daß die Präsumtion dafür streitet, daß wir—Alles wissen. Ayein es ist nun eben nur eine Präsumtion- die schon sehr oft durch die Erfahrung widerlegt worden ist; denn schon oft — es ist das deswegen kein Vorwurf, der dem Repräsentativ systeme überhaupt gemacht wird — sind Gesetze bei uns gegeben worden, bei welchen auch alle Stände und aus allen Theilen des Landes mitberathen haben, bei denen sich aber hinterher doch ge zeigt hat, daß sie den practischen Bedürfnissen nicht qngepaßt gewesen sind. Dies also sind meine Gründe, die mich bewege», für die Majorität der Deputation zu stimmen, und ich trete nun nur noch dem Wunsche bei, den der Abgeordnete Müller ausge sprochen hat, daß auch wirklich Gelegenheit gegeben werde» möge, daß das größere Publicum den Gesetzentwurf wirklich zu Händen bekommt; wie dies zu geschehen habe, darüber bedarf eS keiner Andeutung, bedarf es keines Antrags. Ich glaube, es wird die heutige Berathung schon an die Hand geben, wie die Veröffentlichung erfolgen könne. Endlich möchte ich aber hier bei noch dem entgegentreten, was der Abgeordnete Klien vor hin geäußert hat, daß nämlich schon unsere Berathung über den zu erstattenden Hauptbericht als künftiges Material zu weiterer Berathung angesehen werden könne. Dies möchte ich für meine Person nicht. Ich leugne zwar nicht, daß viele unserer Bera- thungen sehr oft für eine künftige Beschlußfassung als Material gedient haben; allein im voraus es darauf anzulegen und eine Berathung blos deshalb vorzunehmen, um Material für die Zu kunft zu schaffen,,wenn man die sichere Aussicht hat, daß ein Ge setz nicht werde zu Stande kommen, also die Berathung keine» hierauf gerichteten Zweck hat, — dazu möchte ich wenigstens meine Stimme nicht geben. Abg. Voß: Ich will nicht in Abrede stellen, daß cs eine auffallende Erscheinung sein muß, wenn zur Berathung eines Gesetzentwurfs ein Antrag auf Bestellung einer außerordent lichen Deputation gemacht, wenn diese Deputation gewählt H>ird, und endlich diese außerordentliche Deputation mit einem Be richte bei der Kammer einkommt und auf die Zurücknahme des ihr zur Berathung vvrgelegten Gesetzentwurfs anträgt. Ich will auch nicht in Abrede stellen, daß gerade der vorliegende Ge setzentwurf der Berathung dringend bedarf und daß dadurch einem wesentlichen Bedürfnisse des Landes abgeholfen wird. Ich gebe ferner sehr gern zu, daß, je länger die Berathung aus gesetzt bleibt, desto mehr sich die Schwierigkeiten für dieselbe mehren werden, indem ich der Ueberzeugung bin, daß durch jede neue gewerbliche Anlage, wo die Benutzung des Wassers in An spruch genommen wird, auch neue Hindernisse und Ansprüche zu beseitigen sind. Dies, meine Herren, hat.mich auch anfänglich bewogen, dem Anträge unftrs geehrten Vorstandes nicht brizu-
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