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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Interessen in diesem Gesetzentwürfe enthalten, daß man billiger weise jedem Staatsbürger die Zeit lassen muß, sich eine Mei nung rücksichtlich der Anwendbarkeit des Gesetzes auf seine eigenen Zustände auszubilden und dieselbe nötigenfalls aus zusprechen. Aus diesen Gründen werde ich für die Majorität stimmen. Abg. v. Haase: Ich erkläre mich ebenfalls, wie der letzte geehrte Sprecher für die Ansicht der Majorität der Deputation. Ich kann nicht umhin, dabei zwei Aeußerungen zu widerspre chen, welche von einigen Abgeordneten, die sich zu der Ansicht der Minorität der Deputation bekannt haben, gemacht worden sind. Der Eine sagte, das Gesetz wäre nicht schwierig, mithin sehr leicht, es zu begutachten und zu berathen; der Andere be hauptete, es wäre sehr nützlich, ja nothwsndig und von großem Einflüsse, daher dasselbe so schnell als möglich und noch auf die sem Landtage in's Leben zu rufen sei. Beurtheile ich aber den Gesetzentwurf nur vom Gesichtspunkte des Rechts aus, so scheint mir das beabsichtigte Gesetz keineswegs ohne Schwierigkeit, im Gegentheil scheint es mir in dieser Beziehung eins der aller schwierigsten zu sein. Sodann aber kann ich auch der zweiten Aeußerung nicht beistimmen, daß wir das Gesetz, weil es von großem Einfluß sei, sofort in das Leben einführen müssen. Dieser Ansicht bin ich nun nicht. Denn gerade deshalb, weil es so wichtig und zugleich so schwierig ist, dürfen wir es nicht über eilen, gerade darum müssen wir um so bedächtiger verfahren, und ich stimme also der Ansicht des Herrn Referenten durchaus bei, wenn derselbe vorschlägt, es möchte die hohe Staatsregie- rung diesen Gesetzentwurf vor jetzt der ständischen Berathung entziehen und solchen einer Zwifchendeputaüon Vorbehalten, welche zu dessen Begutachtung die nöthige Zeit und Muße hat, die bei dem gegenwärtigen Landtage nicht mehr gegeben ist. Wenn man den Beweis dafür, daß das Gesetz nicht schwierig ist, darin finden will, daß schon vor 70 Jahren ein Gesetz über die Wiesenbewäfferung erschienen sei, so ist dies ein Jrrthum. Es ist in dem Gesetzentwürfe nicht blos von der Wiesenbe wässerung die Rede, sondern es handelt sich hier auch um die Interessen der Industrie, welche hinsichtlich der Benutzung der Kräfte fließender Wässer mit den Eigenthumsrechten in Ein klang gebracht werden sollen. Das Gesetz hat mit einem Worte noch gar keinen Vorgang. Ebensowenig stimme ich der Ansicht bei, daß man nur das Gesetz erscheinen lassen möge, später werde sich schon die Literatur des Gegenstandes bemächtigen. Ich bin vielmehr der Meinung, daß das Gesetz die Literatur abwarten muß, das heißt, daß die Critik vorher, ehe es er scheint, über den Gesetzentwurf und die darin aufgestellten Grundsätze sich ausspreche. Liegen erst dergleichen mehr seitige Beurtheiluttgen in öffentlichen Blättern vor, dann erst wird die ständische Berathung darüber reif sein. Wenn ich nun noch erwäge, daß auch die hohe Staatsregierung dem Vor schläge der Majorität der Deputation nicht emgegengetreten ist, so bestimmtmich dies um so mehr, mich dafür auszusprechcn, daß es einer künftigen Zwischendeputation überlassen werde, den Bericht über diesen Gesetzentwurf zu erstatten. Abg. Meisel: Es ist schon angeführt worden, daß es schwierig sei, die landwirthschaftlichen und gewerblichen In teressen mit juristischen PrinLipien in Einklang zu bringen, und ich weise dabei auf die uns vorgelegte Wechselordnung hin, wobei sich die Schwierigkeiten hinlänglich gezeigt haben. Be denke ich nun, wie es mit diesem Gesetze gegangen ist, in wel chem ich eine gewisse Analogie mit dem vorliegenden finde, so muß ich mich für die Majorität erklären. Uebrigens habe ich mich von keinem derjenigen, die sich für die Minorität erklären zu müssen glauben, gehört, daß es außer allem Zweifel sei, das Gesetz noch durch beide Kammern zu bringen. Muß man also annehmen, daß fast die ganze Kammer diese Ansicht theilt, so bin ich auch überzeugt, die Abstimmung wird lehren, daß man der Meinung dep Majorität beitritt. Ich lasse dahin gestellt, ob es wünschenswerth sei, daß der Vorbericht zeitiger in die Kammer gekommen wäre; es kann sein, es hätte die Zeit etwas verkürzt werden können, wir dürfen aber nicht ver gessen, daß Mitglieder der außerordentlichen Deputation schon in andern Deputationen beschäftigt sind und zwar mit sehr wichtigen und umfänglichen Arbeiten. Wenn wir das nun betrachten, so müssen wir uns sagen, daß, wenn auch dieser Vorbericht früher an uns gekommen wäre, daraus doch nicht die Möglichkeit abgeleitet werden kann, daß die Zeit, welche die Kammer für diesen Gegenstand übrig behält, ausreichen würde, um einen so wichtigen Gesetzentwurf, wie der vorliegende ist, zu berathen. Ich kann also für meinen Lheil nur für die Majorität stimmen und wünschen, daß sich auch die Kammer dafür ausspreche, weil mir es scheint, daß.die vielbesprochene Zeit es lebhaft erheischt, daß die Kammer sich so bald als mög lich durch Abstimmung darüber erkläre, was sie wolle. Abg. v. Sch affrath: Wenn es irgend Jemand bedauert, daß das vorliegende Gesetz nicht auf dem jetzigen, sondern erst auf dem nächsten Landtage berathen werden soll und berathen werden kann, so ist es die Majorität der Deputation selbst. Diese hat nicht ihret-, sondern der Kammer, des Gesetzes, der Sache wegen diesen Vorschlag gethan. Daß so viele und so langeKammersitzungen, wie wohl noch an keinem frühem Land tage, und daher wenig Zeit zu Sitzungen und Arbeiten der De putation gewesen, daß drei Mitglieder derselben noch in ander» Deputationen beschäftigt sind, dies ist nicht Schuld der Depu tation. Wenn freilich mehrere Abgeordnete sagten, das Ge- etz und das Referat über dasselbe habe keine Schwierigkeiten, ö haben diese jedenfalls mehr Latente und Fähigkeiten, als die von der Kammer gewählten Mitglieder der Deputation, denn dieser hat das Gesetz und der Bericht über dasselbe schwierig geschienen. Ob hierin die Deputation oder jene Recht haben, das überlasse ich ganz getrost der Beurtheilung der öffentlichen Meinung. Der Deputation ist es ganz gleich, wie sich die Kammer entscheidet. Entscheidet sie sich dafür, daß der Ge setzentwurf noch auf diesem Landtage berathen und also von der Deputation begutachtet werde, so wird diese, wie sie am Schluffe ihres Vorberichts ausdrücklich zugesichert hat, es sich angelegen ein lassen, den Bericht so schnell, als nur irgend möglich, zu
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